Mitglied inaktiv
hallo, habe seit Februar eine geringfühgig Beschäftigung ( 400€) angenommen. Kann mir nun jemand sagen ,ob in dann auch bezahlten Urlausanspruch habe!? Danke,Gruß Petra
Du hast fast alle Arbeitnehmerrechte, uneingeschränkt auf jeden Fall Recht auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. ERsters wird aber selten praktiziert, vor allem dann nicht, wenn die Aushilfen unregelmäßige Arbeitszeiten haben. Gruß Tina
also keinen Urlaub. Ich arbeite im Hotelgewerbe ,mache dadurch auch mehr Std. als ich eigentlich soll. Nun soll ich erstmal mehr frei machen ,damit es Stundenmäßig wieder einigermaßen hinkommt. Da das Jahr dann fast vorbei ist ,hatte mich nämlich interssiert ob mir auch Urlaub zugestanden hätte. Danke,Petra
Zustehen tut er Dir auf jeden Fall. Ich schrieb ja, dass es nur meist stillschweigend anders gehandhabt wird. Rechtlich durchsetzen lässt sich aber der Nichturlaub nicht. Bei Nicole Bader fragte kürzlich jemand nach den Rechten, da stehts sehr ausführlich. Such einfahc mal dort, muss diese oder letzte Woche gewesen sein.
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