kirshinka
Mal ne Frage: Das dritte Jahr Elternzeit (haste nur 1) kann man bis zum 8. Lebensjahr des Kindes nehmen. Wie ist das wenn man seit 1. Jahr den AG gewechselt hat? Besteht das recht rein theoretisch noch? Danke!
Hi, theoret. besteht das Recht noch, da es unabhängig vom Arbeitgeber ist. Praktisch muss der AG aber zustimmen - die Zustimmungspflicht entfällt nur, wenn das dritte Jahr unmittelbar an das 2. Jahr anschließt und 7 Wochen vorher angemeldet wird (fällt hier aber aus, da du ja nur 1 Jahr genommen hattest und damit die EZ unterbrochen war). Ob es geschickt ist, bei einem neuen Job gleich darum zu bitten, ein drittes EZ-Jahr ggf. später nehmen zu dürfen wage ich zu bezweifeln... Gruß, Speedy
Danke! Nein gleich will ich das auf keinen Fall. Hatte nur mal überlegt ob das eine Möglichkeit wäre, ein PhD abzuschließen. Wenn dann geschieht das eh in enger Abstimmung mit dem AG.
Die letzten 10 Beiträge
- Unsichtbar abpumpen im Büro, Erfahrungen gesucht
- Neuer Job trotz Schwangerschaft?
- Kann Arbeitszeit nicht erfüllen, was kann der Arbeitgeber machen?
- Ist meine Arbeit ein Gefahr?
- Beschäftigungsverbot und schlechtes Gewissen
- Beschäftigungsverbot
- Schwanger im Einzelhandel
- Kurzarbeit
- Erst nach der Kündigung von der Schwangerschaft erfahren
- Erneute Schwangerschaft ende der Elternzeit