Keksraupe
Ich muss etwas per Einschreiben verschicken, von dem die Empfängerin in 4 Wochen, wenn sie deswegen befragt werden wird, behaupten wird, es wäre nicht in dem Briefumschlag der per Einschreiben kam drin gewesen. Das wird mir erneut Probleme bringen, also muss ich irgendwie beweisen, dass ich das wirklich wirklich abgeschickt habe, in diesem Briefumschlag der per Einschreiben mit Rückschein raus geht (so kann ich wenigstens den Empfang bestätigt kriegen, aber halt nur vom Umschlag, nicht vom Inhalt) Was tun? "Zeugen" beim Zukleben des Umschlages reichen nicht, die waren schopn beim ersten Fall dieser Art (2006) parteiisch... ja ja... ich kann ja schlecht fremde Leute auf der Straße fragen, natürlich habe ich damals meine Freundin genommen
Mhm, gibt es die Möglichkeit diesen persönlich abzugeben und den Erhalt, des Dokuments quittieren lassen? Nur eine Idee, kenne die Hintergründe nicht. LG Jutta
zum Einen ist es zu weit weg, zum Anderen gäbe es mord und Totschlag, wenn ich da auftauche...
Notar??
Notar ist biosschen arg teuer, aber ich kenne jemandem auf dem Gericht, der Kopien und Einträge etc beglaubigen kann. Kann der mir auch den Inhalt des Briefumschlages bestätigen auf einer Kopie, und den Brief dann irgendwie "versiegeln"?
frag nach!
er duscht noch *hihihi* seine Frau meinte aber, das müsste gehen, wenn er selbst das nicht kann, vielleicht ein Kollege
Wenn die Empfängerin in vier Wochen über das Dokument befragt wird, dann sollte das Dokument dort wo sie befragt wird (Gericht, nehm ich an..?) auch aufliegen. Und sie sollte darüber belehrt bzw. infomiert werden, was drinnen steht. Dass sie das Einschreiben bestätigen muss, ... ist Beweis für dich, dass du es abgeschickt hast. Aber dass auch das Dokument gelesen wird...für das wird es wohl keine Garantie geben...
um es mal kurz zu erklären: ICH muss meine mUtter anschreiben, und zwar soll sie - entweder mir den Namen meines Vaters nennen, oder - ein Schreiben aufsetzen, dass si emeinen Vater nicht kennt bzw den Namen nicht weiß (das soll ich ihr halt sagen) UND - ihre Finanzen aus 2008 offen legen bzw den Steuerbescheid abgeben, damit ich Bafög erhalte ICH muss ihr eine 4 Wochen frist dafür setzen, wenn sie dann in 4 Wochen von denen angeschrieben wird, wird sie behaupten, nur einen leeren Briefumschlag erhalten zu haben, sodass das Amt ihr die Unterlagen nochmal zuschicken wird, und ihr wieder eine 4 Wochen Frist setzt. Wenn dann diese mittlerweile 8 Wochen rum sind, und sie nichts abgegeben hat (sie wird nichts abgeben) wird ein Antrag gestellt ( ich weiß nicht genau wo, beim Gericht?) dass das Bafögamt direkt vom Finanzamt die Unterlagen erhalten darf. Auch DAS dauert nochmal etwa 4-6 Wochen, sagte mir der Sachbearbeiter (der schon mit meinem ExBearbeiter gesprochen hat, von vor 4 Jahren, der ihm bestätigte, dass meine mutter zu allem fähig ist was mir schaden könnte). Dann haben wir schon 12 - 16 Wochen rum, und DANN kann erst der Antrag bearbeitet werden (macht nicht mein Sachbearbeiter sondern der Sachbearbeiter vom Sachbearbeiter, lol) dauert, je nachdem ob das ganze vOR oder NACH dem 3. eines Monats eingeht, 2-6 Wochen (alles was NACH dem 3. des Monats eingeht, wird erst nach dem 3. des nächsten Monats bearbeitet, alles was vorher eingeht, wird dann AB dem 3. bearbeitet, juchuh!!!) also bin ich dann bei 18-22 Wochen, macht süße 5 Monatem die ich ohne Bafög auskommen muss... Miete? Ist doch nebensächlich... ESSEN? Wird überbewertet! Hobby des Kindes? Privatvergnügen, unwichtig!
Tja, diese Fristen sind totaler Mist! Ich würde mich da auch fachgerecht erkundigen, wie Du das am besten handhaben kannst... Es geht hier ja um was Wichtiges!!
huhu warum schaltest du nicht einen anwalt ein? lg übermüdungsgroschi
Wollt ich auch gerade sagen dann soll der das für dich Versenden und wenn die der Anwalt zu teuer ist versuch Gerichtskosten beihilfe bzw Beratungskosten Beihilfe zu Beantragen....
den bekomme ich nur gegen Vorlage eines Ausbildungsvertrages, eines Hartz4 Bescheid oder eines Bafög-/Wohngeld-/ALG | - oder BAB Bescheid... JUCHUH! Oder die nette Frage: Beweisen sie, wovon sie leben! Ähm, ja, von Luft und Liebe und Schulden?
diesen Kampf habe ich regelmäßig... sobald meine mUtter 3x die Unterlagen verweigert hat, wird wohl n Dauerantrag gestellt, also dass das amt die Unterlagen immer sofort vom Finanzamt bekommen kann juchuh
Ich würde mit einem Anwalt (vielleicht hattest Du schon mal einen, also jemand, den Du bereits kennst) telefonieren, ihm die Sache schildern und hören, was er zu sagen hat. Ich denke, kein Anwalt würde sagen, das er nur mit Dir spricht, wenn Du zahlst. Mein Anwalt hat zum Beispiel ganz kostenlos meine Nebenkostenabrechnung geprüft, hat mich ein Anruf und ein Fax gekostet. Aber warte mal, bis das Dein Bekannter zurückgerufen hat, vielleicht hat der ja schon eine Idee. LG
Hast PN
Pastor bittest es zu bezeugen? Als ich noch BaFöG bekam, habe ich alles im Pfarramt beglaubigen lassen. LG Dorilys
Könnten vielleicht doch fahren....ne Freundin sucht "Reisebegleiter" für ihre Tochter die am we dahin will...... ich könnt ja mal nachfragen ob das dies we ist?!!?!
Sabrina, sorry, ich versteh nur Bahnhof? *knuddelz*
ich soll bei der post nochmal nachfragen, viell. wissen die mehr... *seufz* schade, dass sie kein FAX hat, das würde die Sache enorm erleichtern...
nimm dich selbst per videokamera auf wie du dieses besagte dokument in den umschlag rein legst und zu machst... kannst es ja auch vorher noch mal in die kamera zeigen bevor du es reinlegst
Klingt vielleicht doof, aber was ist wenn du ein Video drehst wie du es eben da rein steckst und ordnungsgemäß verschließt?
Nicht toll, aber eine Idee
hihi, genau meine idee!!!!
Hallo! Du könntest die Sache zu einem Anwalt bringen und diesrn Beaudtragen, dass er das macht. Im Normfall kostet der Anwat für diese Art der Tätigkeit nicht viel. Oder du fragst bei der Post, ob die sich als Zeugen zur Verfügung stellen, während du das Einschreiben richtest. LG H
du läßt es per boten übersenden. der umschlag muß offen sein, der bote muß den inhalt des briefes kennen, dann kann er ihn auch normal in den briefkasten werfen. der bote muß natürlich im ernstfall bezeugen. am besten kein verwandter.
Habe nicht alle Beiträge gelesen, aber man könnte auch zum Pfarrer gehen, der darf auch beurkunden.
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