Philo
Ein befreundetes Paar hat sich getrennt. Der 5jährige (nach schwerer Krankheit entwicklungsverzögerte) Junge lebt bei der Mutter, die Eltern haben gemeinsames Sorgerecht. An jedem zweiten Wochenende ist der Junge beim Vater. Nun möchte die Mutter ans andere Ende der Republik ziehen. Muss der Vater zustimmen? Hat der Vater VETO-Recht? Muss der Junge alle 2 Wochen quer durch die Republik gefahren werden? Wie kann der Umgang in der Praxis aussehen? Wir versuchen grad, den Vater aufzumuntern... Danke, LG
Sie kann hinziehen wo sie will aber sie darf das Kind nicht einfach mitnehmen. Wenn das wirklich klar ist dass die umziehen will würde ich einen Anwalt nehmen.
Hey, ganz so einfach ist das nicht: Zusammenfassend lässt sich Folgendes sagen: - Bei einem Umzug hat der zurück bleibende Elternteil ein Vetorecht und muss informiert werden. - Der betreuende Elternteil darf auf keinen Fall einfach den Umzug durchführen, sonst kann er sich strafbar machen. Kindesentziehung - Ein nicht mitgeteilter Umzug ins Ausland kann vom zurück bleibenden Elternteil als Kindesentführung gewertet werden. - Vor Gericht urteilen die Richter oft nicht im Interesse des Selbstbestimmungsrechtes des Elternteiles, der umziehen will. - Das Kindeswohl hat vor Gericht höchste Entscheidungs-Bedeutung. Ich würd sagen —>Anwalt, dringend Da muss er nicht mitmachen
Die Mutter darf das Kind nicht so weit vom Vater entfernen, wenn dieser nicht zustimmt. Nur wenn dringende Gründe vorliegen, kann das Familiengericht einem Umzug zustimmen. https://anwaelte-witten.com/neuigkeiten/darf-man-trotz-gemeinsamen-sorgerechts-ohne-zustimmung-des-anderen-elternteils-umziehen Am besten wendet der Vater sich an das Jugendamt und an einen Anwalt.
Wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Auch geteilt? Auch das ist wichtig, allerdings in der Praxis trotzdem nicht so einfach möglich, mit dem Kind umzuziehen, vor allem, bei einer Distanz, die den Umgang ja wahrscheinlich schon einschränken würde. Und selbst, wenn die Mutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, muss sie auf jeden Fall informieren.
So ohne weiteres darf sie nicht wegziehen mit dem Kind. Der Vater muss dem Umzug zustimmen, wenn nicht, streitet man sich letztlich vor Gericht. Was den Umgang angeht, kann man über das JA versuchen, eine Einigung zu finden. Wenn Umgang stattfinden soll, kommt man um das Gefahre nicht herum. Ein wichtiger Punkt sind die Fahrtkosten. Ggf kann die Mutter mit herangezogen werden, indem man sich diese teilt oder auf Hälfte der Strecke trifft oder der Vater kann sie je ggf bei zu zahlenden Unterhalt gegenrechnen lassen. Ich persönlich würde mir in familienrechtlichen Sachen immer einen Fachanwalt mit dazu nehmen, da ohne anwaltliche Vertretung auch schnell mal was nach hinten losgehen kann...
Ist dem Vater bekannt, wohin (Ort) die Mutter ziehen möchte? Wenn ja, würde ich dem Einwohnermeldeamt gleich mitteilen, dass er dem Umzug nicht zustimmt. Ebenso Kitawechsel ect... Bg
Das Kind ist entwicklungsverzögert??? Geht es hier vor Ort auf einen entsprechenden Kindergarten, hätte es hier gute Chancen weiter gefördert zu werden. Könnte der Vater einspringen und das Kind zu sich nehmen? Dann hatte er gute Chancen. Einfach so wegziehen darf die Mutter alleine, das Kind aber eben nur mit Zustimmung des Vaters. ABER !!!, macht die Mutter Fakten, haben die Väter oft das nachsehen. Also muss !!! er JETZT handeln. Sprich, wenn er weiß wohin die Mutter ziehen will, dort beim Einwohnermeldeamt bescheid geben das er einer Anmeldung widerspricht. Hier vor Ort Anwalt nehmen und notfalls gerichtlich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht einfordern. Auf jeden Fall aber dem Umzug schon im Vorfeld widersprechen. Sollte die Mutter doch Recht bekommen bezüglich Umzug, dann kann es sein das ihr die Umgangskosten ganz oder teilweise auferlegt werden. Aber soweit sollte man es erst gar nicht kommen lassen bei so weiten Entfernungen. Die Mutter müsste auch schon gute Gründe aufführen für einen Umzug.
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