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Widerspruch pflegegutachten

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Widerspruch pflegegutachten

Butterblume1720

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Guten Morgen, Ich habe gestern gegen das Pflegegutachten meiner Tochter Widerspruch eingelegt. Leider ist da vieles falsch angegeben bzw nicht berücksichtigt worden. Wie geht es dann weiter? Hab Uhr schon mal Widerspruch eingelegt? Hat sich das gelohnt?


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von Butterblume1720

Ja ich habe für meinen Sohn Einspruch eingelegt, ja es hat sich gelohnt Aber da ich nicht weiß warum deine Tochter einen pflegegrad bekommen soll kann ich nicht sagen ob es sich bei euch lohnt Wochen grad hat sie den jetzt und welcher meinst du steht ihr zu? Wie alt ist deine Tochter?


Butterblume1720

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Antwort auf Beitrag von misses-cat

Meine Tochter ist fast 3 Jahre alt und hat die Diagnose frühkindlicher autismus. Bekommen hat sie den 1. Vieles wurde falsch angegeben und überhaupt nicht berücksichtigt. Ich meine das ihr, bei der ganzen Problematik und Schwierigkeiten definitiv die 2 zusteht.


Gesichtsnase

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Antwort auf Beitrag von Butterblume1720

Hallo, ich habe einen Widerspruch mal eingelegt, aber da ging es um ein psychologisches Gutachten eines älteren Familienmitgliedes. Es ist erschreckend, wie oft das passiert, dass dort Fehler gemacht werden, bei uns gravierende, und dann aufgrund dessen eventuell weitere wichtige Entscheidungen getroffen werden und niemandem auffällt, dass da so vieles falsch ist. Bei uns hat es sich gelohnt, da es auch um Erbe ging, wurde das Ganze gerichtlich geregelt und der zuständige Psychologe war ganz klein mit Hut. Letztendlich haben wir das und alles, was gefolgt ist, gewonnen. Wir hatten viele Leute im Umkreis, die meinten, wir wollen es sein lassen, weil was auch immer. Ich weiß nicht, worum es bei euch geht, aber wenn Fehler gemacht wurden und was davon abhängt, dranbleiben. Die werden sich schon melden. Wir haben als ersten Schritt eine Vorladung bekommen und sollten unsere Sicht schildern.


Butterblume1720

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Antwort auf Beitrag von Gesichtsnase

Ja da hast du wirklich recht, ich fand die Begutachtung sehr fraglich. Die Dame hatte absolut keine Ahnung von der Materie. Ich habe gestern Abend/Nacht einen 5 seitigen Widerspruch Geschieben, und die Punkte genannt und auch begründet warum hier falsch gewertet wurde. Wenn ich danach gehe ist es eindeutig die 2er. Bekommen haben wir 20 Punkte und die Hälfte wurde nicht berücksichtigt.


Neverland

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Antwort auf Beitrag von Butterblume1720

Hast du nicht sogar gefragt, warum sie Kinderzimmer und Badezimmer sehen wollte? Bei der Begutachtung. Warum meinst du also deren Fähigkeit bewerten zu können?


Butterblume1720

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Antwort auf Beitrag von Neverland

Kinderzimmer war mir klar, nur Badezimmer fand ich seltsam. Wie darf ich die Frage "Warum meinst du also deren Fähigkeit bewerten zu können?" verstehen? Ich verstehe die Frage jetzt so, wie ich drauf komme mein Kind bewerten bzw besser kennen zu können?


Neverland

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Antwort auf Beitrag von Butterblume1720

Nein, nicht dein Kind, das kennst du sicherlich sehr gut. Aber dir fehlt die Befähigung darüber urteilen zu können, wie gut die Frau ihren Job macht. Pflegegrad 1 bei einem 3jährigen Kind ist schon recht gut. Den dein Kind muss deutlich mehr Pflegeaufwand haben, als andere 3jährige. Ihn den jungem Alter ist das schon extrem schwer zu unterscheiden. Den auch normal entwickelte Kinder sind da eben noch sehr pflegeintensiv.


Butterblume1720

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Antwort auf Beitrag von Neverland

Ah so ist das gemeint. Ja das mag schon sein, im Gegensatz zu anderen kann mein Kind aber kaum sprechen, keine Treppen steigen und ist die halbe Nacht wach, schreit sehr viel teilweise bis zum erbrechen und zwickt, haut, kneift uns permanent als eine Art selbdtberuhigung vorallem nachts. Das sind nur ein paar Dinge die 0 berücksichtigt wurden. Und wenn ich die halbwegs angemessen bewerten müssten fehlen da einige Punkte. Ich bedanke mich trotzdem für deine Antwort. Es bleibt spannend, was mit dem Wiederspruch passiert.


Moneyhuhn

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Antwort auf Beitrag von Butterblume1720

Hey ich komme aus der Pflege und kann Dir sagen Widerspruch einlegen, vor allem wenn falsche Angaben im Gutachten stehen lohnt sich fast immer. Leider hat man eigentlich fast immer das Gefühl, dass die Mitarbeiter des medizinischen Dienstes dazu angehalten werden möglichst erstmal keinen bzw. einen niedrigen PG als Ergebnis haben, damit die KK wenig zahlen müssen. Man erlebt da leider immer wieder die unmöglichsten Sachen...


Butterblume1720

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Antwort auf Beitrag von Moneyhuhn

Vielen Dank für deine Antwort leider habe ich mich sehr unverstanden gefühlt, auch berichte wurden nicht ernst genommen. Die gutachterin hat das irgendwie angegeben wie sie es wollte. Kann das nicht wirklich nachvollziehen. Wir haben einen Antrag gestellt weil dir KJP uns das empfohlen hat.


memory

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Antwort auf Beitrag von Butterblume1720

Ansich wird immer mit Kinder ohne Erkrankung verglichen und auch uns hat man damals gesagt, dass das so früh schwierig ist, eben weil da alle Kinder noch Hilfe, Betreuung ect, brauchen. Als unserer 5 war, (Asperger) haben wir aber ohne Probleme die 2 bekommen. Bei uns war z.b. ein Hauptproblem das Essen! Es hat Stunden gedauert . Und nur bestimmte Sachen. Auch das Waschen war Katastrophe, da extrem empfindlich am Kopf /Rücken . Gut Aufsicht sowieso..da hatte meiner schon mit 2 angefangen Türschwellen abzuschrauben oder Radios auseinander zu bauen Ich würde es aber auch versuchen. Auf alle Fälle. Viel Erfolg


StiflersMom

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Antwort auf Beitrag von Butterblume1720

Ich habe gehört, dass man später eine höhere Einstufung schneller bekommen als der Widerspruch anerkannt wird. Man verwechselt häufig Probleme mit Pflege. Such hsuswirtschaftliche Tätigkeiten, was bei älteren Menschen nicht mehr übernommen werden kann, ist nicht so entscheidend für den Pflegegrad. Viel Kraft, ich pflege beruflich und meine Mutter


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von StiflersMom

Wie kommst du darauf, dass hauswirtschaftliche Tätigkeiten weniger gewichtig sind? Es kommt selbstverstänldich darauf an, ob die Person sich noch selbständig in der Wohnung/im Haus bewegen kann und ob sie den Haushalt selber wuppt. Bei den 6 Modulen, die abgefragt werden, ist das Modul 4 die Selbständigkeit, was auch Kochen und Haushalt beinhaltet. Dieser Punkt zählt mit 40 % am Höchsten.


Sille74

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Haushalt wieputzen, Essen kochen, Wäsche zusammenlegen etc. in dem Sinn spielt keine Rolle, auch nicht in Modul 4! Schau es Dir halt mal an. Insbesondere in Modul 4 geht es um klassische PFLEGE: wie viel Hilfe benötigt die Person beim Waschen (also sich), beim Duschen, Haare Kämmen, beim Toilettengang, beim Essen (kann die Person VORGESETZTES Essen noch selbst schneiden und zum Mund führen oder muss man es schneiden, dann kann aber selbst gegessen werden, muss man "füttern")? Ist die Person inkontinent und muss man da helfen?