Lady.ru
Hallöchen...ich habe da mal so eine Frage und hoffe es kennt sich jemand aus. Ich bin 22, Studentin(Vollzeit) und habe eine 2 jährige Tochter. Ich bin NOCH verheiratet aber wir leben schon getrennt. Bis April besteht halt noch die Möglichkeit dass ich umsonst in unserer gemeinsamen Wohnung bleiben kann aber danach muss was eigenes her. Nun habe ich bedenken, wie ich in finanzieller Sicht zurechtkommen werde. Ich werde warsch. eta 500-600 Euro Bafög bekommen und 184 Kindergeld für meine Tochter. Eine kleine 2 -Zimmer Wohnung kostet bei uns schon locker 380-450 Euro. Kann mir jemand sagen, was mir noch so zu steht?
Unterhalt des Vaters für das Kind
ja stimmt...den hab ich jetzt gerade vergessen hin zu schreiben.Aber der fließt bei uns zurzeit noch direkt in die Kindergartengebühr
Die hälftige Kindergartengebühr ist Sonderbedarf und wird vom berufstätigen Kindsvater zusätzlich zum Kindesunterhalt und ggfs. Betreuungsunterhalt für dich gezahlt.
Ich würde Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen.
Danke für den tipp..das werde ich versuchen
Hallo... normalerweise würde dein Kind noch Unterhalt vom KV bekommen und du selbst, glaube ich, auch. Ansonsten besteht die Möglichkeit Wohnungsgeld zu beantragen... Frag mal beim Amt nach... Alles Gute
Hallo... normalerweise würde dein Kind noch Unterhalt vom KV bekommen und du selbst, glaube ich, auch. Ansonsten besteht die Möglichkeit Wohnungsgeld zu beantragen... Frag mal beim Amt nach... Alles Gute
Die letzten 10 Beiträge
- Clotrimazol Scheidenpilz
- Freie Laufen
- Ferngesteuertes Auto für 4,5jährigen - Empfehlungen?
- Partner geht zum JGA an meinem Geburtstag
- Junggesellen Abschied an meinem Geburtstag
- 13 Monate
- Schwangerschaftsabbruch Erfahrungen
- Noch ein Kind nach Frühgeburt
- ✨🎄 Im RuB - Adventskalender gibt es großartige Preise zu gewinnen - es ist soweit! 🎄✨
- Erfahrungen Familienbett mit Neugeborenen