Mitglied inaktiv
Du tätest Dir hier viel leichter, wenn Du Deine Behauptungen hier auch beweisen würdest. Sonst bist Du unglaubwürdig und wirst angegriffen. Überleg Dir das mal. :-)
hat se schon oft jehört-...... ![]()
Benötigen Sie Beratungshilfe, können Sie sich einen Beratungskostenhilfeschein unter Vorlage eines Einkommensnachweises bei Ihrem Amtsgericht im Wohnsitzbezirk besorgen und mir vorlegen. Sie zahlen dann nur 10,00 €.
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ist das neu?
fachanwältin für familienrecht
" arbeitsrecht
und ein etwas paddeliger anwalt
hat mich immer erst nur 10€ gekostet..ohne algII, ohne schein vom gericht
weiterflitzen und beantragen müßte ich nur prozeßkostenhilfe
ist das neu?, war ja zu solchen aldipreisen einige zeit nicht mehr beim anwalt ![]()
werner rückt ja den link nich raus
also bei mir ist das schon ein paar jährchen her..sicher mind. 4 jahre kann sich also geändert haben, daß die das nicht mehr für 10€ machen aber einzelheiten und weiteres kostet bzw. mußte damals schon im zweitgespräch bei mir anders berechnet werden. sieht man ja online, da wollen die anwälte MEHR als 10€ für eine beratung haben. wie heißt denn nochmal das anwaltsportal?
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