Mitglied inaktiv
Du tätest Dir hier viel leichter, wenn Du Deine Behauptungen hier auch beweisen würdest. Sonst bist Du unglaubwürdig und wirst angegriffen. Überleg Dir das mal. :-)
hat se schon oft jehört-......
Benötigen Sie Beratungshilfe, können Sie sich einen Beratungskostenhilfeschein unter Vorlage eines Einkommensnachweises bei Ihrem Amtsgericht im Wohnsitzbezirk besorgen und mir vorlegen. Sie zahlen dann nur 10,00 €.
ist das neu?
fachanwältin für familienrecht
" arbeitsrecht
und ein etwas paddeliger anwalt
hat mich immer erst nur 10€ gekostet..ohne algII, ohne schein vom gericht
weiterflitzen und beantragen müßte ich nur prozeßkostenhilfe
ist das neu?, war ja zu solchen aldipreisen einige zeit nicht mehr beim anwalt
werner rückt ja den link nich raus
also bei mir ist das schon ein paar jährchen her..sicher mind. 4 jahre kann sich also geändert haben, daß die das nicht mehr für 10€ machen aber einzelheiten und weiteres kostet bzw. mußte damals schon im zweitgespräch bei mir anders berechnet werden. sieht man ja online, da wollen die anwälte MEHR als 10€ für eine beratung haben. wie heißt denn nochmal das anwaltsportal?