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Angst Gerichtskosten

Angst Gerichtskosten

Henny84

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Guten Tag, ich habe große Sorge. Der Vater meiner 2 Kinder hat im Dezember 2025 einen Antrag auf das gemeinsame Sorgrecht gestellt. Bisher hatte ich seit Geburt das alleinige. Aus Angst vor den Kosten habe ich nachgegeben und bin vor dem Gerichtstermin zum Jugendamt gegangen und habe das Sorgerecht dort geteilt, aber nur unter der Voarussetzung, dass er es mir schriftlich gibt, dass er seinen Anwalt bezahlt, weil ich Angst hatte, dass ich das auch noch zahlen muss. Er hat mit schriftlich bescheinigt, dass er seinen Anwalt zahlt. leider habe ich die Gerichtskosten vergessen. Wir hatten zwar einen Termin vor gericht angesetzt bekommen, da sind wir aber nicht hingegangen, weil der termin aufgehoben wurde, weil wir vorher noch zum jugendamt gegangen sind und das sorgrecht geteilt haben. auch einen brief vom verfahrensbeistand habe ich bekommen, mit der bitte ihn anzurufen für einen termin. das habe ich auch gemacht, da ich nicht wusste wie es sich entwickelt. also ich habe ihn angerufen für einen Termin. auch der verfahrensbeistand kam nicht, weil der termin hinfällig war. der gerichtstermin für die anhörung wurde auch vom gericht abgesagt. jetzt kam im beschluss, dass die gerichtskosten geteilt werden sollen. und ich habe nun solche angst, was da auf mich zu kommt. bis morgen kann ich noch widerrufen. frage 1. wie erfolgreich ist so ein widerruf, also dass die gerichtskosten ganz auf den vater übertragen werden? Frage 2: wie hoch ca. sind gerichtskosten die? Bei gericht habe ich bereits angerufen, die wollten sich nicht äußern, da sie die rechnung noch nicht erstellt haben. frage 3: wenn ich jetzt einen widerspruch einlege, wird es dann noch teurer, da der richter ja dann wieder über den widerspruch entscheiden muss. bin verzweifelt.  info: der verfahrenswert wurde auf 5000euro festgesetzt  Beitrag bearbeiten 


Leevka

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Antwort auf Beitrag von Henny84

Erstmal möchte ich sagen, dass ich gut verstehen kann, dass dich die Situation belastet. Ich hoffe, dass du mit dem geteilten Sorgerecht gut zurecht kommst und vor allem natürlich, dass es für die Kinder gut funktioniert.  Da ich leider auch keine Ahnung habe, habe ich den Fall mal Chatgpt geschildert. Es ist natürlich alles ohne Gewähr, aber ich weiß von anderen Fällen, dass rechtliche Einschätzungen oft gut gepasst haben. Hier die Antwort: Ich verstehe total, warum dich das stresst — Gerichtspost + unklare Kosten + Zeitdruck ist eine fiese Kombi. Ich formuliere dir erst eine mögliche Antwort an das Gericht bzw. eine Einschätzung, und danach erkläre ich kurz die Hintergründe, damit du weißt, woran du bist.   Was du inhaltlich antworten könntest (sachlich & ruhig) Du könntest sinngemäß schreiben: Sehr geehrte Damen und Herren, gegen die Kostenentscheidung im Beschluss vom … lege ich fristgerecht Erinnerung/Widerspruch ein. Die gemeinsame Sorge wurde einvernehmlich außergerichtlich beim Jugendamt begründet, wodurch das gerichtliche Verfahren gegenstandslos wurde. Die Antragstellung ging allein vom Kindesvater aus. Zudem bestand zwischen uns eine schriftliche Vereinbarung, dass er die durch seinen Antrag entstehenden Kosten trägt. Vor diesem Hintergrund halte ich eine hälftige Kostenverteilung für unbillig und bitte um erneute Prüfung der Kostenentscheidung. Mit freundlichen Grüßen [Name] Wenn du möchtest, passe ich dir das noch auf deine Situation oder auf einen bestimmten Beschluss an.   Zu deinen 3 Fragen — realistische Einschätzung 1️⃣ Wie erfolgreich ist ein Widerruf gegen die Kostenverteilung? Ehrlich: nicht super hoch, aber auch nicht aussichtslos. Gerichte teilen in Sorgerechtsverfahren die Kosten oft automatisch, wenn es keine „Gewinner/Verlierer“ gibt. ABER dein Argument ist nachvollziehbar: Antrag kam vom Vater Verfahren wurde durch Einigung außerhalb des Gerichts erledigt ihr hattet eine Kostenabrede (zumindest zu seinem Anwalt) Das Gericht kann die Kosten ganz oder teilweise anders verteilen, wenn es das für billig hält (§ 81 FamFG). Es ist eine Ermessensentscheidung. Ein Versuch ist legitim, vor allem weil du noch fristgerecht bist. 👉 Wichtig: Ein Widerruf bedeutet nicht, dass du etwas falsch gemacht hast. Du bittest nur um Überprüfung.   2️⃣ Wie hoch sind die Gerichtskosten bei Verfahrenswert 5.000 €? Die gute Nachricht: Es geht nicht um tausende Euro. Bei Kindschaftssachen (Sorgerecht) entstehen in der Regel: 2 Gerichtsgebühren nach FamGKG Bei 5.000 € Verfahrenswert insgesamt ungefähr 150–300 € Gerichtskosten gesamt Wenn geteilt → etwa 75–150 € für dich Das ist eine typische Größenordnung. Es kann etwas abweichen, aber es bleibt normalerweise in diesem Bereich. 👉 Der Verfahrensbeistand wird nicht von dir bezahlt. Das übernimmt die Staatskasse.   3️⃣ Wird es teurer, wenn du widersprichst? Normalerweise: nein, kaum oder gar nicht. Ein einfacher Widerspruch gegen die Kostenentscheidung löst in solchen Verfahren meist keine neuen großen Gebühren aus. Das Risiko ist eher, dass die ursprüngliche Entscheidung bestehen bleibt — aber nicht, dass plötzlich hohe Zusatzkosten entstehen.   Meine ehrliche Empfehlung Wenn du emotional noch unsicher bist, hilft diese Entscheidungsregel: 👉 Wenn dich die mögliche Summe stark belastet → Widerspruch einlegen. 👉 Wenn du mit ca. 100 € leben kannst → du kannst es auch ruhen lassen. Beides ist absolut vertretbar. Du hast übrigens nichts „falsch gemacht“. Viele denken in der Situation nur an Anwaltskosten und nicht an Gerichtskosten — das passiert ständig.   Wenn du möchtest, kannst du mir den Beschluss (ohne persönliche Daten) abtippen oder zusammenfassen. Dann sag ich dir ziemlich genau, wie deine Chancen stehen und ob sich der Widerspruch lohnt.


Leevka

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Antwort auf Beitrag von Leevka

Noch eine ergänzende Frage: Wie kurzfristig war die Absage denn?


Astrid

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Antwort auf Beitrag von Henny84

Hallo, wenn du ein niedriges Einkommen hast, musst du bitte bei Gericht Prozesskostenhilfe beantragen. Das ist ein Formular, das du beim Amtsgericht bekommst und ausfüllst.  Du hättest natürlich auch schon beim Thema geteiltes Sorgerecht diese staatliche Unterstützung bekommen: Ein Anwalt für Familienrecht hätte für dich einen sog. Beratungsschein beantragt, dann sind die Anwaltskosten gedeckt. Außerdem hätte er danach noch Prozesskostenhilfe beantragt, dann wären auch die Gerichtskosten übernommen worden. In Deutschland muss niemand auf seine Rechte verzichten, nur weil er wenig Geld hat! Vielleicht hilft dir das fürs nächste Mal, falls es doch noch mal was zu regeln gibt.  Ich würde jetzt sofort zum Amtsgericht gehen und einen Antrag auf Prozesskostenhilfe abholen (mancherorts geht das Ausfüllen auch online). Falls es dafür zu spät ist (erstmal probieren!) kannst du dich an die Rechtsberatung der Caritas wenden (Beratungstelefon). Auch dort hilft man dir bei Gerichtsschulden und Rechtsfragen. Die Nummer dieser sog. "Sozialberatung" der Caritas findest du online bei der Caritas-Stelle in eurer Stadt/Region (Google: deinen Wohnort eingeben und das Stichwort "Caritas Sozialberatung" eingeben). In manchen Fällen hilft die Caritas auch finanziell, wenn die Lage sonst für dich als alleinerziehende Mutter sonst schlimm würde. LG