mf4
Frau und Kind bekommen H4. Mann ist in Altersrente. Sowohl im H4 als auch in der Rente ist ein Teil für Wohnkosten. Wie läuft das denn in so einem Fall mit der Überweisung der Miete? Bisher zahlte sie das JC aber der Mann ist da nun raus. Weiß das jemand? Überweist das JC nun nur für Frau und Kind z.B. 2/3 der Miete und er muss seine 1/3 dann extra überweisen?
Mhh, der Mann kann da nicht raus wenn er da noch wohnt. Er bleibt weiterhin Mitglied der "Bedarfsgemeinschaft". Seine Rente wird aber als "Einkommen" für die komplette Bedarfsgemeinschaft angerechnet. Sprich, man ermittel wie viel Hartz4 allen 3 zusammen zusteht, und zieht dann das Einkommen aller drei davon ab, Das was dann als Differenz bleibt, bekommen dann alle 3 Gemeinschaftlich. Das müsste dann auch die Mietzahlungen betreffen. Hoffe ich habe das verständlich erklärt.
Das macht Sinn. Danke
Bei der Rente weiß ich das jetzt nicht. Aber im Grunde läuft es wohl so ähnlich: meine Schwiegermutter wohnt mit meinem Schwager zusammen. Sie bekam Alg2 und er arbeitet. Das Jobcenter hat ihr ihre Miete anteilig überwiesen, also das, was ihr zustand. Schwager gab ihr den Rest und sie überwies dann die ganze Miete.
Mhh komisch. Hier machen die das anders. Sobald einer im Haushalt ALG1 bekommt, bekommen es im Grunde genommen alle. Wir hatten das auch eine zeit lang. Mein Mann bekam ALG1, ich bin aber arbeiten gegangen. Also musste ich mein Einkommen offen legen und alles was ich noch an "vermögen" hatte/habe. Mein AG musste das auch entsprechend bescheinigen. Dann wurde beim Amt geschaut wie viel uns dreien zusammen zusteht, was ich an Einkommen mitbringe, was noch an Kindergeld usw dazu kommt. Das was dann nicht langte bekamen wir alle zusammen, bzw Mann und ich ALG2, unser Kind Sozialgeld da eben minderjährig. Miete usw mussten wir dann eben selbst überweisen. Diese Auftrennung hatten wir mal vor Ewigkeiten wo wir noch nicht als Bedarfsgemeinschaft galten weil die uns noch keine gefestigte Partnerschaft nachweisen konnten. Waren damals gerade erst zusammen gezogen. Sobald die aber sagen können, das ist eine feste Partnerschaft oder Familie, gelten ALLE Personen als EINE Bedarfsgemeinschaft. Ich würde da aufpassen nicht das da was falsches gemeldet wurde und Schwager und Schwägerin richtig Ärger bekommen. Krasser weise war es dann sogar so das ich auch in den Akten als ALG2er aufgeführt war, sprich sei es bei Krankenkasse, irgendwelchen Ämtern, usw. Hieß ich musst trotz eigenem Verdienstes das eben angeben, musste deshalb aber auch zB bei Zuzahlungen nur bis zur Höchstgrenze zahlen die auch für ALGer gelten. War schon echt heftig mitunter und ich war heilfroh wo das Kapitel ALG2 erledigt war.
Bin ja die Sekretärin meiner (Schwieger-)Familie. Das hatte alles seine Richtigkeit, ich telefoniere und überprüfe bei solchen Dingen lieber alles 10x. Ich denke, dass die Arge lieber knapp 400 Euro überwies, statt Bedarf zum Lebensunterhalt zzgl. Miete. Die beiden bilden eine Art WG. Sie zwei Zimmer und er zwei Zimmer, Küche und Bad wird gemeinsam genutzt. Allerdings hatte ich vergessen zu schreiben, dass sie Witwenrente bekam. Seit Dezember letzten Jahres ist sie nun in Rente und damit ist der Alg2 Bezug vorbei.
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