Heidschnucke
ich habe gestern eine vom Kinderarzt bekommen. Nun will mein AG diese im Original behalten, ich soll die aber der Krankenkasse schicken! Wer weiß wie es richtig ist?
Hallo, das Original brauht die KK!!! Arbeitgeber sollte eine Kopie der Vorderseite reichen, denn das Original muss ja auf der Rückseite ausgefüllt an die KK. Wenn er es behält, bekommst kein Geld von der KK. Es sei denn du hast eine gewisse Anzahl Tage Lohnfortzahlung bei krankem Kind (gibt es bei uns zum Beispiel vier Stück, aber erst wenn die 10 Tage über KK aufgebraucht sind). LG
Einfach mal die Krankenkasse anrufen, ob auch eine Kopie reicht bzw. auch mal umgekehrt fragen.
Die KK bekommen immer das Original, aber woher sollst Du das auch wissen...
Die KK bekommt das Original, das weiß sogar ich
davon bin ich aus ausgegangen. Ich habe gesagt, die ist für die KK. Erst sagte sie, sie will das Original behalten oder ich soll eine andere besorgen, die speziell für den AG ist
Das Original bekommt immer die KK.
Origina. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die der AG erhält ist immer nur eine Durchschrift (bei gesetzlich versicherten) Original geht an die KK.
.....bekommt der AG auch das Original. Aber das für den AG eben. Das andere Original für die KK bekommt auch die KK. MfG
Für Mitglieder der GKV wird ein dreiteiliges, selbstdurchschreibendes Formular (DIN A5 – hoch) ausgestellt. Es handelt sich hierbei um das Muster 1 der KV. 1. Seite (gelb) – für die Krankenkasse (das Original) 2. Seite (gelb – deshalb die umgangssprachliche Bezeichnung: „gelber Schein“) – Durchschlag für den Arbeitgeber (hat nur die obere Hälfte – DIN A6 quer – ohne Krankheitsbezeichnung) 3. Seite (weiß) – Durchschlag für den ausstellenden Arzt oder Zahnarzt (für die Krankenakte). Auf der ersten und dritten Seite ist neben der Dauer der Arbeitsunfähigkeit, den Daten der Krankenversicherungskarte (KVK-Kopf) des Erkrankten und dem Namen des attestierenden Arztes auch die nach dem ICD-10 verschlüsselte Diagnose vermerkt (nicht jedoch bei AU-Bescheinigungen vom Zahnarzt), wegen welcher Arbeitsunfähigkeit besteht. Auf der zweiten Seite (für den Arbeitgeber) fehlt aus Gründen des Datenschutzes die medizinische Indikation.
Stimmt nicht! Das "frisch gedruckte" Scheinchen, also der mit der Diagnose, geht zur KK. AUf dem Exemplar ist auch die Originalunterschrift. Das Teil hat hintenan einen DURCHSCHLAG, mit den gleichen Angaben, durchgedrückter Unterschrift, nur ohne Diagnoseteil. Dieser Durchschlag ist für den AG bestimmt. Ein neues / anderes Original wird nicht ausgestellt.
c
Mein Beitrag steht unter dem von shy, war also eine Antwort auf deren Beitrag. Deine Aussagen sind absolut korrekt.
Die haben beide eine Größe von DIN A5 und sind auch beide unterschrieben. Eins ist für die KK (mit Diagnose) und eins für den AG (ohne Diagnose). MfG
Zwei Originale meine ich
.....Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein. In der 5. Reihe das zweite Bild. So sehen die Bescheinigungen aus, die ich schon seit Jahren von meinem Arzt bekomme. MfG
zur Erstellung einer Überweisung.
http://www.kbv.de/media/sp/02_Mustersammlung.pdf Seite 2 für den AG Früher als noch mit Nadeldruckern gearbeitet wurde war die Seite 2 ganz klar als Durchschlag zur erkennen, heute mit Laserdruckern nicht mehr so ohne weiteres zu erkennen. Durch Unterschrift der Richtigkeit nach bestätig wird auch die Durchschrift/Abschrift/Ausfertigung. Es sind aber keine 2 Originale
Meine sind rosa und beide Teile sind in DIN A5. MfG
Die von meinem Mann sind auch rosa oder hellblau.
Hmmm.... MfG
MfG
Die Originalbescheinigung geht mit ausgefüllter Rückseite an die Krankenkasse. Diese solle Krankengeld zahlen, also benötigt sie den Schein. Der AG will NICHT zahlen, er braucht keinen Schein. Die KK setzt sich dann ohnehin mit dem AG in Verbindung zwecks Verdienstbescheinigung. Somit hat er dann ja die Bestätigung der KK vorliegen. Das muss ihm reichen. Vorschlag zur Güte: Mach eine Kopie und bitte die KK um eine kurze Bestätigung, dass eine Originalbescheinigung dort eingereicht wurde. Macht dem Sachbearbeiter bei der KK keine große Mühe und du hast (hoffentlich) Ruhe. LG
Es gibt auch AG, die Zahlen im Kinderkrankfall den Lohnausgleich, dann bekommt der AG auch das Original. Das ist aber extrem selten der Fall - würde ich denken. Zahlt die KK, erhält diese die Bescheinigung und der AG möglichst eine Kopie. Musst du wohl nochmal fragen und zwar den AG oder selber in den Arbeitsvertrag reinschauen ( oder in hinterlegte Ergänzungen). LG
Bei mir bekommt der Arbeitgeber das Original, da ich in der Ausbildung bin. In dem Fall gilt nämlich auch im Kind-krank-Fall die Lohnfortzahlungsregel von 6 Wochen (wie bei eigener Krankheit). Mein Arbeitgeber und ich haben übrigens mehrere Tage und einige Anrufe bei der KK (mit widersprüchlichen Auskünften) gebraucht, um das herauszufinden! Der Arbeitgeber bekommt auch dann das Original, wenn Deine Kinder privat versichert sind, denn dann hast du keinen Anspruch auf Krankengeld für die Kinder (auch nicht, wenn du selbst gesetzlich vers. bist).
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