Elternforum Rund ums Baby

Was kann/muß ich beantragen? Bitte um Hilfestellung

Was kann/muß ich beantragen? Bitte um Hilfestellung

melle89

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Hallo ihr lieben. Zur Zeit sind wir etwas überfordert mit dem ganzen Papierkrieg. Wir bzw meine Frau weis nicht was alles beantragt werden muß. Ich schildere mal kurz: Wir Leben beide im selben Haus aber in getrennten Wohnungen. Vor zwei Wochen haben wir nachwuchs bekommen. Sie hat bis dato eine Ausbildung gemacht (die sie nach dem Mutterjahr weiter macht) und ich bin momentan auch in der Ausbildung. Jetzt stellt sich folgendes problem. Sie hat jetzt Mutterschafftsgeld von der Krankenkasse bekommen. Nun reicht das aber vorn und hinten nicht. Weil Miete und laufende Kosten müßen ja gedeckt sein. Wir würden gern die beiden Wohneinheiten zusammen legen. (vermieter ist einverstanden) Ich bekomme zur Zeit meine Ausbildungsvergühtung und BAB. Was kann denn meine Frau noch beantragen um nicht unbedingt ins ALGII zu rutschen? Elterngeld und Kindergeld ist klar, aber wie ist das mit den Kinderzuschlag oder soetwas? Ich hoffe ihr könnt mit meiner erklärung was anfangen! Ich bedanke mich schonmal für die mühe! Viele Dankende Grüße, Chris


mama.frosch

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Antwort auf Beitrag von melle89

wie sieht das aus, die beiden wohneinheiten zusammenzulegen? was spricht gegen einen vorübergehenden alg2-antrag? kinderzuschlag kann sie beantragen. wohngeld auch.


biggi71

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Antwort auf Beitrag von mama.frosch

wenn man arbeitet??? wohngeld!! ansonsten hartz4


mf4

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Antwort auf Beitrag von biggi71

Was macht ER denn? Kommt auf SEIN Einkommen an, ob es überhaupt noch Wohngeld oder H4 gibt.


biggi71

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Antwort auf Beitrag von mf4

oder habe ich das falsch verstanden? also keine gemeinsame berechnung....


mf4

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Antwort auf Beitrag von biggi71

das soll sich ja mit 1 zusammengelegten Wohnung ändern


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von biggi71

dann würd ich das mit den getrennten wohnungen auch erst mal so lassen...


mf4

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ich muss sagen sowas finde ich ziemlich krass kenne das aus dem Bekanntenkreis sie angeblich Alleinerziehend also H4 + Alleiner.zuschlag er (der Kindsvater) 1 Tür weiter mit vollen Einkommen da war richtig fett Kohle da und als "echte" Alleinerz. glotzt man dann ganz schön blöd


biggi71

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Antwort auf Beitrag von mf4

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Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mf4

ich kenn auch einige die das so machen... aber da nirgendwo steht dass man das nicht darf und es streng genommen auch kein BETRUG ist wennd er KV Unterhalt zahlt bzw diesen angibt und es keiner nachweisen kann wenn sich beide einig sind was willst du da machen? Weiter blöd gucken...das sind die Schlupflöcher würd ich glatt mal sagen


sternenfee75

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Da kenne ich noch ein besseres Beispiel, sie offiziell alleinerziehend ohne Einkommen mit 2 Kindern. Kindergarten,... alles umsonst. Er hat aber auch da gewohnt inoffiziell, sie hat ein eigenes Haus in Ungarn, wo sie ständig hingeflogen ist, beide fuhren einen dicken BMW, er eine Eigentumswohnung. Und unsereins durfte Unsummen für den Kindergarten bezahlen.


Mutti69

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weil es sonst einfach ungerecht für die *ehrlichen* und wirklich *Bedürgtigen* wäre! Egal ob zwei Wohnungen existieren, es scheint ja eine Bedarfsgemeinschaft zu sein, sprich die beiden wirtschaften zusammen. Ich würde mit dem Vermiter klären, inwieweit man die Mietverträge zusammenfassen kann und dann käme ja zunächst mal Wohngeld in Frage. Letztlich muss man hält schauen was sinnvoll ist und wenn es nicht reicht, dann ist es eben auch ALG2 was in Betracht kommt. Amt bescheißen ist nie gut, aber wer meint er muss es machen ... LG


cindymoritz

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

ich konnte bisher immer nur in den Anträgen sehen wie hoch das Mindesteinkommen sein uss, aber nichts über die Höchstgrenze....wisst ihr die?