Elternforum Rund ums Baby

Was für ein Tag :-(

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Mitglied inaktiv

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Oh manno, der Tag ist nicht gut. Ich habe vorhin erfahren, dass mein Onkel Darmkrebs hat. Was genaueres weiß ich noch nicht, aber es klang nicht so, als wäre alles einfach und gut lösbar. Man wäre bei der Darmspiegelung schon nicht mehr durchgekommen. Ich kenne mich nicht aus, aber für mich klingt das, als hätte er schon länger einen Tumor dort und das heißt für mich, dass ich mir riesige Sorgen mache, dass der Krebs schon gestreut hat. Hoffentlich geht das gut aus. Da hört sich mein weiteres Problem schon fast wie Peanuts an, aber für mich ist es trotzdem eins. Ich habe mehrere Erkrankungen und bin dadurch seit mehreren Jahren einmal die Woche auf Lymphdrainage (10x, je 60 min) angewiesen. Meiner Hausärztin wird das jetzt zu kostenintensiv und ich habe leider keinen Arzt, der sich um all meine Erkrankungen gleichzeitig kümmern will/kann. Ich hatte eine Dauerverordnung bei der GKV beantragt, die nun abgelehnt wurde. Die Krankheit (bzw. die Kombination von Krankheiten) stehen halt nicht so im Katalog. Ja, weil sie zu den sehr seltenen Krankheiten gehören. Jetzt darf ich weiterhin um die Verordnung betteln oder alternativ selber bezahlen. Ein Gutachten ist erstellt worden, ohne, dass mich der entsprechende Arzt selbst gesehen hat. Aussage Krankenkasse: der Arzt vom MDK ist gut, er hat schon mehrfach für uns Gutachten erstellt. HA.HA.HA. Gut für die Krankenkasse, die nicht zahlen muss. Traurige und verärgerte Grüße Z.


Mutti69

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Wo ein Entscheid, da auch ein Widerspruch möglich! Für deinen Onkel alles Gute!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Hab ich doch schon widersprochen. Mal sehen, ob es noch eine zweite Widerspruchsmöglichkeit gibt. Und noch eine Neuigkeit: der Humangenetiker hat die Befunde. Termin Ende April. Mal sehen, was es da Aufschlussreiches gibt. Sicher, dass "es" vererbt ist, aber das weiß ich auch ohne Gutachten. Aber wer weiß, was noch...bibber.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Der weitere Rechtsweg ist Klage. Widerspruch geht nur 1 x, wird dem nicht abgeholfen und er wird als unbegründet zurückgewiesen -> Klage. In Deinem Fall Leistungsklage. Lg und viel Erfolg...


Rapunzelchen

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Bist du bei der AOK versicherte? Wenn du chronisch krank bist hat deine Ärztin Möglichkeiten "Außerhalb des Regelfalles" zu verordnen. Das fällt, beim richtigen ICD-10 Code, nicht in ihr Budget.


keks79

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Dass der MDK Gutachten nach Aktenlage erstellt, ist üblich und muss nicht unbedingt negativ für Dich sein. Die Krankenkasse muss es Dir auf Verlangen aushändigen. Hast Du jetzt schon einen Widerspruchsbescheid? Dann kannst Du vor dem SG klagen. Hilfe bekommst Du z.B. beim VdK oder anderen Sozialverbänden. Oder bei einem spezialisierten Rechtsanwalt. Rechtsanwälte haben nämlich leider oft keinen Plan von Sozialrecht. Alles Gute für den Onkel!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von keks79

Ja, ich bin bei der AOK (AOKPlus) versichert. Da ich schon so lange Behandlung bekomme, bin ich bereits außerhalb des Regelfalls. Meine Ärztin meinte aber, dass das auf ihr Budget gehe, daher der Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf. Ich hatte bereits eine Ablehnung erhalten, weil Unterlagen fehlten und ich die nicht rechtzeitig beschaffen konnte, d.h. meine Ärztin musste noch etwas schreiben, hat dies aber nicht direkt der AOK geschickt, was besser und schneller gewesen wäre, und es mir dann bei einem Termin mitgegeben. Es hatte sich alles dermaßen verzögert (und ich wusste nichts von einem "Einsendeschluss"), dass ich zwar alle Unterlagen beisammen hatte, aber genau an dem Tag, als ich sie bei meiner Betreuerin eingereicht habe, der Ablehnungsbescheid verschickt wurde. Dumm gelaufen. Die Begründung in der Ablehnung, gegen die ich in Widerspruch gegangen bin, lautete, dass man aufgrund der Aktenlage keinen Bedarf sehe. Nun warte ich auf das neuerliche Ablehnungsschreiben.


Rapunzelchen

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Ich kann dazu nur sagen, solche Dinge kenne ich nur von der AOK.


leaelk

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Antwort auf Beitrag von Rapunzelchen

Hallo, ich habe auch jahrelang um eine bestimmte ambulante Behandlung gekämpft, die die Kasse verweigert. Und ich bin nicht bei der AOK. Die ambulante Behandlung ist viel günstiger, als die angebotene stationäre Behandlung und trotzdem wird die ambulante Behandlung mit der Begründung abgelehnt, dass die Kosten der Solidargemeinschaft nicht zugemutet werden können.... Äh ja....... Die stationären Kosten, die aber mind. 20mal so teuer sind, DIE kann man der Solidargemeinschaft zumuten..... Ich zahle also seit Jahren selber bzw. habe derzeit das Glück, dass ich das Geld aus einem gemeinnützigen Fond bekomme. Dir wünsche ich dennoch viel Erfolg! Ich bin übrigens auch durch das ganze Widerspruchsverfahren gegangen. Nach dem normalen Widerspruch kommt noch der Widerspruchsausschuss der Krankenkasse. LG leaelk


Rapunzelchen

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Antwort auf Beitrag von leaelk

Dein Fall ist ein anderer.


leaelk

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Antwort auf Beitrag von Rapunzelchen

Ich wollte ja nur sagen, dass das bei den meisten anderen gesetzlichen Krankenkassen ganz genauso läuft und nicht AOK typisch ist! Ich kenne auch Viele, die super zufrieden sind mit der AOK und keinerlei Probleme haben. Thema ist glaube ich: besondere Krankheiten oder nicht klassische Behandlungswege --- DANN wird es problematisch