Elternforum Rund ums Baby

Vollzeit arbeiten arbeitslos

Vollzeit arbeiten arbeitslos

Sonnenblume3

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Hallo, ich war sechs Jahre in Elternzeit. Nun wollte ich wieder 25 Std. die Woche arbeiten. So wie ich das auf dem Arbeitsamt verstanden habe muss ich aber, wenn die Kinderbetreuung gesichert ist, wieder den ganzen Tag arbeiten gehen.Ich bin getrennt lebend und meine Kinder sind 3,5 und 6 Jahre.


katsix2903

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Antwort auf Beitrag von Sonnenblume3

das ist richtig. Zumindest in der Betreuungszeit


mic0202

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Antwort auf Beitrag von Sonnenblume3

einen halbtagsjob... obwohl jasmin schon 11 ist, und bis 17:00 betreut ist problem ist für mich schon morgens... vor 8:30 könnte ich gar nicht anfangen (kommt auf die entfernung an) andere 11 jährige würden vielleicht schon alleine losgehen zur schule...meine auf keinen fall...die würde erstmal schön ausschlafen.


katsix2903

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Antwort auf Beitrag von mic0202

ja, aber er darf einen Vollzeitjob verlangen


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von Sonnenblume3

Da spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Aber wenn du mit Halbtagsjob, Unterhalt und Kindergeld alles wuppen kannst, dann wäre es dem Jobcenter sicherlich herzlich egal, was du machst. Bist du H4-Empfänger wird von dir erwartet, dass du dein möglichstest tust, um aus dem H4 heraus zu kommen. Was jedoch nunmal einfacher gesagt ist, als getan.


katsix2903

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

Als unser erster Sohn vor 6 Jahren geboren wurde, bekamen wir auch H4. Wir mussten einfach unsere Gehälter aufstocken. Mein Arbeitsvertrag als Erzieherin wurde nicht mehr verlängert. Mein Mann war selbständig und um endlich aus H4 rauszukommen, habe ich in einem Bahnhofkiosk gejobbt und mein Mann in einem Imbiss. Nebenbei habe ich Fort-Weiterbildungen gemacht und die Steuern für meinen Mann. Unsere heutigen Arbeitgeber waren sehr angetan das wir alles getan haben um vom Staat unabhängig zu sein und haben uns direkt feste Arbeitsverträge gegeben und ich hoffe das wir nie wieder in so eine Situation geraten werden, was ja meist schneller geht als man glaubt.


Ilse_2000

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Antwort auf Beitrag von katsix2903

Wenn Du vorher in Vollzeit tätig warst, musst Du auch wieder Vollzeit dort beginnen. Ausnahme: ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl darfst Du einen Antrag auf Teilzeitarbeit stellen. Die Größe des Betriebes weiss ich aber leider nicht.


dee1972

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Antwort auf Beitrag von Ilse_2000

Mit den Vorgaben bei Arbeitslosigkeit kenn ich mich GsD nicht aus, aber zumindest mit Teilzeit: kleine Betriebe mit weniger als 15 Mitarbeitern müssen keine Teilzeit anbieten. Größere auch erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Sonnenblume3

Die Frage ist, welche Stundenanzahl in Deiner Branche laut Tarifvertrag als Vollzeit angesehen wird. So können 30 Std/Woche bereits als Vollzeitstelle gelten. Ich denke, Du solltest erstmal abklären was in Deinem Fall unter Vollzeit verstanden werden muss. Grüße Sodapop


Mitglied inaktiv

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Eine Rechtssprechung des Oberpfälzischen Landesgerichtes besagte: Trotz Vollzeitbetreuung des Kinders darf nicht mehr als eine 30 Std/Woche zugemutet werden: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/trotz-ganztagsbetreuung-alleinerziehende-darf-in-teilzeit-arbeiten-a-743309.html Grüße Sodapop


Lucky_

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Vor Jahren (meine Kinder waren 2 und 4), da hab ich mich wieder beim Jobcenter gemeldet, dass ich wieder was tun möchte, haben mir gesagt, ich müßte (am Besten) mir etwas in Teilzeit suchen. Hatte vorher 5 Jahre in Vollzeit gearbeitet. Meine Schwägerin (Kinder gleichen Alters) musste aber schon in Vollzeit suchen und das aus dem einfachen Grund, dass die Kinder vom Kiga eine Betreuungzeit bis 16.30 Uhr hatten. Liebe Grüße Lucky