mandytier
Hallo.... Die Dame vom Jugendamt hat mir geraten, ich solle mir von meinem Ex eine schriftliche Vollmacht geben lassen, damit ich ihn nicht für jede Kleinigkeit kontaktieren muss. Er zieht ja in ein paar Tagen 300km weg, da wäre es einfach "einfacher". Und mir evtl auch schriftlich geben lassen, das die Kleine ihren Dauerhaften Wohnsitz bei mir hat! Bin schon am suchen wie blöde, ob es da Vorlagen oder so im Netz gibt. Weiß nämlich nicht, wie man sowas alles Formulieren könnte. Wisst ihr vllt eine Seite wo man sich so Vorlagen angucken/ ausdrucken kann? LG
gleich das Sorgerecht abzutreten?Wenn Du das alleinige Sorgerecht hast, brauchst Du keine weiterne Unterschriften für sonst was. LG Chrissie
Ja... Ich hab es mal angesprochen, ob er mir nicht das volle Sorgerrecht übertragen würde, aber die Idee fand er gar nicht gut...
Ich bin mit zwei Kindern ae. Brauch Vater nur für KontoEröffnung, pass und das war's. Und da nehmen die keine selbstgestrickten Vollmachten. Ich glaub auch nicht, dass man Aufenthaltsbestimmungsrecht so einfach übertragen kann.
Die Dame vom Jugendamt sagte mir das... Also das ich mir eine Vollmacht geben lassen soll, weil er ja ann doch recht weit wegwohnt und da ers auch nicht so zuverlässig ist, ist er auch schwer zu erreichen... ich hab das jetzt so formuliert: Hiermit bevollmächtige ich, SXXX EXXX, geboren am XX.xx.19xx MXXXXXX, geboren am xx.xx.19xx, alle Alltäglichen Entscheidungen im Interesse unsere gemeinsamen Tochter MXXXXX, geboren am xx.xx.20xx alleine zu treffen. Außerdem bestätige ich, das unsere Tochter ihren Dauerhaften Wohnsitz bei ihrer Mutter hat. Dasweiteren wird vereinbart, dass ich über wichtige Dinge, z.B. den Gesundheitszustand unserer Tochter oder ein evtl. Wohnortwechsel, immer informiert werde.
So kannst du es formulieren. Du kannst es auch gerichtlich protokollieren lassen, ist aber nicht notwendig. Grundsätzlich brauchst du so eine Vollmacht nicht, die alltäglichen Geschäfte kannst du ohnehin tätigen und der gewöhnliche Aufenthalt ergibt sich daraus, dass das Kind bei dir wohnt. Für Pass, Schule, Konto etc. brauchst du nach wie vor seine Unterschrift. Wäre es sinnvoll, dir allein das aufenthaltsbestimmungsrecht, Vermögens- und Gesundheitsfürsorge zu übertragen? Damit kannst du am meisten was anfangen und Uhr könntet das gerichtlich im schriftlichen verfahren protokollieren lassen.
Richtig, der Zettel bringt nichts. Aber wenn es beruhigt.
und zwar bei Gericht.
Nee das soll nicht als Aufentalsbestimmungsrecht gelten, wir wollen nur schriftlic fest halten, das die kurze bei mir wohnt bzw das der KV einverstanden ist, das die kurze (ersteinmal) bei mir lebt...
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