Landkinder
Kennt sich jemand aus ? Er hat vor 2 Jahren einen 3 Jahres Vertrag unterschrieben. Ein Jahr hat er noch vor sich. Jedoch erwarten wir Ende Oktober unser gemeinsames Kind und er könnte/möchte/soll zu mir ziehen (eigenes Haus) Haben einen Termin mit seinem Vermieter gemacht und hoffen sehr auf seine Kulanz und sein Verständnis.
Entweder kann man mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag vereinbaren, oder, wenn er das nicht möchte, einen Nachmieter stellen. Ansonsten gilt meines Wissens nach die Frist, die im Vertrag steht.
Wenn es mit Aufhebungsvertrag oder Nachmieter nicht klappt (ist doch eine Chance für den Vermieter, die Miete zu erhöhen), könnte es veilleicht auch untervermieten?? Trini
Hallo Landkinder, die Untervermietung mit Absprache des Vermieters und mit der eventuellen Möglichkeit der Verlängerung, wenn Untermieter und Vermieter zufrieden sind, bietet für den Vermieter den unschätzbaren Vorteil, dass er die neuen Mieter gefahrlos kennenlernen kann, bevor er ihnen die Wohnung per eigenem Mietvertrag vermietet. Das wäre, wenn es sonst keine Lösung gibt, doch ein nettes Lockangebot. VG Sileick
Naja , dafür gibt es eben Verträge ,um sich eben so an Absprachen fest zu binden. Ich sehe nur ein freundlichs Gespräch mit dem Vermieter und die Präsentation eines Nachmieters
Soweit ich weiß, sind solche Mietverträge nichtig bzw. es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Wir haben selbst einen solchen als Vermieter abgeschlossen und wurden eines besseren belehrt. Netterweise würde ich aber einen Nachmieter suchen.
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