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Urlaubstage?

Urlaubstage?

Mariechen2015

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Ich habe mal eine Frage zu Urlaubstagen. Ich habe schon versucht was im Internet rauszubekommen,bin aber nicht wirklich schlau daraus geworden. Ich habe 28 Urlaubstage,einige ältere Kolleginnen haben 30 oder mehr Urlaubstage. Jetzt wollte ich eigentlich nur wissen,wo da die Altersgrenze ist. Jetzt lese ich,dass bei einer 5Tage Woche der Mindestanspruch bei 20 Tagen liegt. Aber ab wann wird es mehr? Muss es mehr werden? Ist das eine Nettigkeit vom Chef oder ist das irgendwo geregelt? In diesem Urlaubsgesetz habe ich nur die Mindestanzahl gefunden. Oder geht das vielleicht nach Branche? Ich weiß es nicht... Vielleicht hat da jemand mehr Ahnung hat und kann mir helfen.


Jerrymaus

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Antwort auf Beitrag von Mariechen2015

Altersgrenzen gibt es nicht.es geht nach Jahren der Betriebszugehörigkeit.


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Antwort auf Beitrag von Jerrymaus

Quatsch


miez.0

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Antwort auf Beitrag von Jerrymaus

Kann mann das denn so pauschal sagen MfG


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Antwort auf Beitrag von miez.0

Natürlich nicht. Entweder ist es der Tarifvertrag oder selbst ausgehandelt.


Mariechen2015

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Antwort auf Beitrag von Jerrymaus

Das kann ja nicht sein. Dann würde man ja wenn man eine neue Stelle anfängt immer weniger Urlaub haben,als beim vorherigen Arbeitgeber. Dass das nicht so ist,weiß ich. Habe im September 2016 eine neue Stelle begonnen nach Elternzeit und habe genauso viele Urlaubstage,wie bei der Arbeitsstelle wo ich aber 10 Jahre tätig war.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Jerrymaus

Ist dann aber schon wieder o.k., dann kann man sich das einfach merken: immer wenn Jerrymaus=Werner was dazu sagt, ist es eh anders ;-)


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Antwort auf Beitrag von Mariechen2015

Es gibt Tarifverträge, da steht es din. Ansonsten der gesetzliche Mindestanspruch oder nach eigener Verhandlung


Mariechen2015

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Ok danke Steffi. Der mindeste Anspruch ist ja nur 20 Tage,kenne keinen der nur so wenig hat. Dachte immer es geht nach Altwr. Aber danke,dann werde ich bei Gelegenheit mal im Tarifvertrag nachschauen


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Antwort auf Beitrag von Mariechen2015

Alter hast Du in den meisten Tarifverträgen als Argument. Viele Betriebe richten sich nach den Tarifverträgen, auch wenn sie nicht überall gelten. Wer gutes Personal möchte, sollte es gut behandeln, also über gesetzlich. Wobei sie Gewerkschaften auch Mitglieder benötigen, um zu verhandeln


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Mariechen2015

Da sind die Altersstufen hinterlegt. Ich gehe zumindest davon aus, dass ihr einen Tarivvertrag habt, sonst wäre das mit der Kollegin nicht schlüssig und ich denke auch, das sind Lebensalter abhängige Stufen.


HSVMarie

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Antwort auf Beitrag von Mariechen2015

Die älteren Kollegen haben eventuell andere ältere Verträge? Mehr Urlaub gibt es für Mitarbeiter, die eine Behinderung haben. Das kann je nach Branche und Bundesland und Traifvertrag aber anders sein. In meinem Ausbildungsbetrieb war es so, dass Mitarbeiter der Filialen im Westen mehr Urlaub und mehr Gehalt (Ausbildungsvergütung) hatten, als die, die in Filialen im Osten gearbeitet haben.


Susanne.75

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Antwort auf Beitrag von Mariechen2015

Das regelt jeder Arbeitgeber selbst, wenn oder bei wem er über den Tarifvertrag hinaus geht. Bei uns (Landesbeamten) war es früher so, dass man ab einem gewissen Alter mehr Urlaubsstage hatte. Dagegen wurde geklagt und der Klage wurde statt gegeben. Nennt sich dann Altersdiskriminierung (quasi andersrum, weil die Jungen benachteiligt wurden). Nun haben alle die gleiche Anzahl Urlaubstage von Ausbildung bis zur Pensionierung.


bea+Michelle

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Antwort auf Beitrag von Susanne.75

Liegt das nicht auch an der Betriebszugehörigkeit?


EinTraumWirdWahr

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Antwort auf Beitrag von Mariechen2015

Bei uns gibt es 30 Tage für alle von der Ausbildung an. Aber wir sind einer der größten Konzerne Deutschlands und haben entsprechend gute Tarifverträge. Manche Firmen regeln das aber wirklich nach Alter, nach Betriebszugehörigkeit und sogar nach Job. Je nach Firma musst du also selbst verhandeln oder im Tarifvertrag nachlesen. Das hängt von der Firma ab.


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Antwort auf Beitrag von Mariechen2015

Die Altersstaffelung musste auf Druck in einigen Tarifverträgen raus, ziehen bestimmt viele nach. Ich hatte Glück und habe dadurch 30 statt 26. Wenn nichts anderes ausgehandelt wurde gilt das Bundesurlaubsgesetz (§3 24. Werktage - 20. Tage bei 5 Tage pro Woche)... Anderes gilt für junge Erwachsene unter z.B. 17 Jahren - 30 Werktage + Ausnahmen und Sonderregelungen für behinderte Menschen. Im Normalfall ist also 20 + x pure Nettigkeit und ausgehandelt :-)


Rapunzelchen

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Antwort auf Beitrag von Mariechen2015

Ich bin auch Arbeitgeber und mein Steuerberater hat mir mal erzählt: es gibt den gesetzlichen Mindestanspruch der eingehalten werden muss. Alles andere regelt der Arbeitgeber. Wobei es auch wieder Unterschiede gibt welchem Dienstherren man untersteht. Öffentlicher Dienst z.B. Gute Erfahrungen habe ich gemacht, mit dem Chef zu reden.


Mariechen2015

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Antwort auf Beitrag von Mariechen2015

In einem Tarifvertrag. Und zwar war es früher anders geregelt,da gab es mehr Abstufungen. Jetzt ist es so dass alle am 18 28 Urlaubstage haben und statt wie früher mit 40 Jahren,erst mit 55 Jahren auf 30 Tage angehoben wird. Das passt dann ja,die beiden Kolleginnen die 30 Tage Urlaub haben,sind Ü 60.


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Antwort auf Beitrag von Mariechen2015

Wer GdB hat, dem stehen auch mehr Urlaubstage zu. Weiß aber die Grenze jetzt nicht, glaube ab 50 % ? Kann ja sein, daß die älteren Mitarbeiter einen GdB haben.


dee1972

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Oder halt einfach einen anderen (älteren) Arbeitsvertrag. Sicherlich wird man den langjährigen Mitarbeitern nicht die Urlaubstage gekürzt haben. Ich hab auch mehr Urlaub als meine neuen Kollegen. Zum großen Leidweisen einer blutjungen Kollegin, die sich regelmässig daran aufgeilt. Das ich da aber schon gearbeitet hab, als sie noch in die Grundschule ging bzw. dass sie ein Einstiegsgehalt hat, welches ich erst nach 8 Jahren Betriebszugehörigkeit erreicht hatte, dies lässt sie gern unter den Tisch fallen. Urlaub ist meist Verhandlungssache.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von dee1972

Stimmt! MIR dürfen sie meine Altersstufe nicht mehr weg nehmen ;-) ich hab auch einen alten Vertrag und bin in bestimmten Bereichen deutlich besser weggekommen als die neuen Kollegen.


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Antwort auf Beitrag von Mariechen2015

Es kommt auf den Tarifvertrag an und ob man einen alten oder neuen Arbeitsvertrag hat. Mein Mann hat einen alten, er hat noch 30 Tage Urlaub. Die neuen AN mt neuem Vertrag haben nur noch 26 Tage. Egal wie alt man ist.


Mamabär89

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Hallo, hatte mal ein ähnliches Problem. Urlaubstage werden im Tarifvertrag festgelegt. Ansonsten hat man nur den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch. Wichtig: Personen, denen Mehrurlaub gewährt wird aufgrund höheren Alters zum Beispiel, müssen alle gleich behandelt werden. Alle 50-jährigen müssen in diesem Zusammenhang bei Vollbeschäftigung dieselbe Menge an Urlaub haben. Hoffe, dass ich dir helfen konnte