Elternforum Rund ums Baby

Urlaubsanspruch elternzeit

Urlaubsanspruch elternzeit

ich2105

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Hallo zusammen, vielleicht kennt sich jemand aus bzw. hat den Fall selber gehabt. Ich bin im Begriff den Job zu wechseln. Habe heute den letzen Tag Elternzeit ( 12 Monate ) mein Arbeitgeber hat in seiner Genehmigung nichts von dem Paragrafen…. ( Kürzung um 1/12) aufgenommen. Das heißt doch für mich, das er davon kein Gebrauch machen kann. Demzufolge würde mir doch der ganze Urlaubsanspruch zu stehen? Oder seh ich es falsch. Oder könnte er im Nachhinein noch davon Gebrauch machen ? Vielen Dank schon mal im Voraus


Mephis

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Antwort auf Beitrag von ich2105

Wenn heute dein letzter Tag ist und der Arbeitsvertrag auch zu heute gekündigt ist, hast du keine Chance mehr den Urlaub zu nehmen und der Arbeitgeber muss ihn dir auszahlen. Ich würde die letzte Abrechnung abwarten und das dann schriftlich mit Frist einfordern. Wenn er nicht darauf eingeht, ab zum Anwalt. Ich hatte das vor 2 Jahren. Es gab kein Urteil, nur einen Vergleich, der mir knapp 3000€ einbrachte. Ich bin Gewerkschaftsmitglied und habe das darüber abgewickelt und musste keine Anwaltskosten befürchten.


Mephis

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Antwort auf Beitrag von Mephis

Hier nochmal ein Artikel dazu https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/urlaub/themen/beitrag/ansicht/urlaub/keine-kuerzung-des-urlaubsanspruchs-fuer-die-dauer-der-elternzeit/details/anzeige/?type=999&cHash=ea3a06f8e0ea2e6bce86a35bc2734680


die_ente_macht_nagnag

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Antwort auf Beitrag von ich2105

Nee, du hast keinen Urlaubsanspruch. Egal, ob dein AG dazu explizit etwas geschrieben hat. Du bist in der EZ freigestellt, kannst dir damit auch keinen Urlaubsanspruch "erarbeiten". Wo nix ist, kann auch nix gewährt werden.


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von die_ente_macht_nagnag

Der AG darf für jede vollen Monat kürzen, aber er muss es nicht. Und hier ging es um die Frage, ob er darf, obwohl es nicht expliziert schriftlich festgehalten wurde. Meiner Meinung: ja, darf er trotzdem.


die_ente_macht_nagnag

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Antwort auf Beitrag von Tini_79

Wieso Quatsch? ... Urlaubsansprüche muss man "erwerben". Man erwirbt keinen Urlaubsanspruch, wenn man in Elternzeit von seinem Leistungsverpflichtungen als AN freigestellt ist; also NICHT arbeitet. Es soll ja auch AN geben, die in der EZ arbeiten (z.B. TZ in Elternzzeit). Und dann haben diese AN natürlich einen Urlaubsanspruch, da sie den Anspruch in der EZ durch ihre Tätigkeit erworben haben.


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von die_ente_macht_nagnag

Belies dich doch mal bitte dazu. "Urlaubsanspruch während der Elternzeit Auch während der Elternzeit besteht ein Urlaubsanspruch. Die Elternzeit hat zunächst keinen Einfluss auf Ihren Urlaubsanspruch. Auch wenn das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit ruht, behalten Sie Ihren vollen Jahresurlaub. Die Elternzeit wirkt sich nicht urlaubsschädlich aus (BAG, Urteil v. 19. März 2019, 9 AZR 362/18; und v. 23.01.2018, 9 AZR 200/17). Das gilt auch, wenn Sie im Laufe des Jahres in Elternzeit gehen." https://alster-rechtsanwaelte.de/urlaubsanspruch-bei-elternzeit-mutterschutz/


Bella1012

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Antwort auf Beitrag von ich2105

Der Arbeitgeber kann auch im Nachhinein davon Gebrauch machen. Er muss nicht mal zwingend eine richtige Erklärung abgeben, sondern es reicht, wenn der Arbeitnehmer davon ausgehen kann, dass der Arbeitgeber dies tut. Wenn es in deiner Firma üblich ist, dass der Urlaub bei Elternzeit gekürzt wird und du darüber Bescheid weißt, dann reicht das tatsächlich schon aus.


ich2105

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Antwort auf Beitrag von Bella1012

Hi . Naja wir sind ne kleine Mann Firma und es gab vorher noch nie den Fall mit Elternzeit etc. ich bin quasi der Einzelfall, ich glaube er weiß gar nicht das man den Urlaub kürzen kann/ darf.


Bella1012

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Antwort auf Beitrag von ich2105

Dann hilft wohl nur abwarten ob er den Urlaub kürzt/auszahlt bzw. Nachfragen


User-1721826469

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Antwort auf Beitrag von ich2105

Da dein AG das Recht hat den Urlaubanspruch aus der Elternzeit quasi auf 0 zu kürzen, muss er das nicht irgendwo festhalten. Er kann das einfach kürzen. Das wäre dann eine stillschweigende (konkludente) Erklärung. D.h. wenn dein AG dir nur den Resturlaub genehmigt oder diesen auszahlt, dann hat er damit ausgedrückt, dass er von der Kürzung Gebrauch gemacht hat. Ich würde das Gespräch suchen. Darauf zu hoffen, dass der ehemalige Arbeitgeber etwas falsch macht, um dann das gegebenenfalls einzuklagen finde ich gelinde gesagt frech! Du hast doch ein Jahr gar nicht gearbeitet! Die wenigsten AG werden ihren Angestellten dafür 30 Tage (oder wieviel konkret auch immer) Urlaub gewähren…


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von User-1721826469

Dem AN muss der Kürzungswille des AG ersichtlich sein und zwar vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Das kann zB auf der Abrechnung sein, wo die verbliebenen Tage stehen. Nach Ende des Arbeitsverhältnisses zu kürzen ist nicht möglich.


User-1721826469

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Antwort auf Beitrag von Tini_79

Etwas anderes als du habe ich auch nicht gesagt. Ich habe nur gesagt, dass er es nicht ausdrücklich sagen muss. Die Lohnabrechnung reicht völlig. Und ja es gibt immer genug Klagewillige, aber muss man das auch? Wegen so etwas? Die armen kleinen Arbeitgeber, die sich juristisch nicht gut auskennen … das sind immerhin 6 Wochen Lohn, die weiter gezahlt werden müssen und die eben nicht gezahlt werden müssten. Und es geht mir jetzt nicht darum, dass man etwas, was einem zusteht nicht einfordert. Aber hier wird da ja quasi darauf gewartet, anstatt dass man den AG fragt wie es läuft. So einen AN wünscht man sich doch nicht…