Elternforum Rund ums Baby

Unterlassene Hilfeleistung

Unterlassene Hilfeleistung

Heidschnucke

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Wenn es jemand anderem schlecht geht und ich möchte einen Arzt rufen, der andere aber sich weigert, ist das dann in meinem Fall unterlassene Hilfeleistung? Geht um meine Oma die sich stur weigert den Arzt kommen zu lassen sie hat seit heute schlimme Schwindelattacken. Was ist wenn es was schlimmes ist und ich habe keinen Arzt geholt? Sie will nicht dass der Arzt kommt, davor hat sie Angst (dass er sie ins KH einweist)


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Heidschnucke

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Du verletzt die Würde Deiner Oma, wenn Du gegen ihren Willen einen Arzt anrufst, aber sie ist auch nicht fair Dir gegenüber, weil sie Dir ja Sorgen bereitet. Kannst Du den Puls messen? Blutdruck messen? Kannst Du ihr Deine Sicht der Dinge erklären? Und wie sehen es die anderen Familienangehörigen? Unterlassene Hilfeleistung ist es so nicht. Unsere Alten sind NICHT unsere Kinder ;-)


Sternschnuppe2004

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Antwort auf Beitrag von Heidschnucke

nein wenn sie bei vollem erstand ist kann sie das selber entscheiden.


Tippel33

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Antwort auf Beitrag von Heidschnucke

Wenn ich mir schlimme Sorgen mache und befinde, ein Arzt müsste her, dann würde ich einen rufen, ob sie will oder nicht. Wenn sie sich dann ihm gegenüber verweigert, ist dann nicht mehr meins und daran kann man dann nichts mehr machen. Ich habe dann aber getan, was ich tun konnte. Weniger würde mich auch interessieren, ob es rechtliche Konsequenzen aufgrund unterlassener Hilfeleistung haben könnte, sondern viel mehr würde es mir darum gehen, das es meine Oma ist und ich nicht mehr froh werden würde, wenn wirklich was passiert und ich , entgegen meiner Ahnung sie bräuchte einen Arzt, keinen gerufen habe.


BaJo0512

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Antwort auf Beitrag von Heidschnucke

kannst du sie nicht ins krankenhaus bringen? mein vater hat sich letztes jahr zu weihnachten sehr tief in die hand gesägt beim christbaum anspitzen...sagste das wäre nicht schlimm, nur es hörte nicht auf zu bluten. mein vater ist was sowas betrifft sehr stur, bildet sich ein zu wissen was gut für ihn ist in dem moment. und an besagtem weihnachten war er so stur obwohl ich gesagt hab wie schlimm die wunde aussieht und das das unverantwortlich ist was er macht, das ich heulend vor ihm stand und meinte er würde mir das weihnachten versauen, wenn er jetzt nicht sofort mit mir ins krankenhaus fährt. ende vom lied ist, das er ne tetanusspritze bekam, weil er nicht wusste wie lang die letzte her ist und die wunde genäht werden musste und er sogar krank geschrieben wurde. ich war jedenfalls froh und musste kein schlechtes gewissen haben!


BaJo0512

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Antwort auf Beitrag von BaJo0512

ich habe damals sogar vorher noch den notarzt angerufen um meinem vater den ernst der lage begreiflich zu machen...da meinten die auch, ich kann ihn nicht zwingen...wenn er bei vollem verstand und bewusstsein ist, da wollte ich die schon fast anschwindeln und wollte sagen das er bewusstlos geworden ist durch das viele blut, aber hab ich nicht gemacht. weiß nicht was mir da geblüht hätte wären die dann gekommen.


Gilly

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Antwort auf Beitrag von Heidschnucke

Wie sich das rechtlich verhält kann ich nicht mit sicherheit sagen, aber ich würde denken das es keine iunterlassenen Hilfe ist, denn Deine Oma kann ja noch für sich selbst entscheiden. Aber : ich würde trotzdem und auch gegen ihren Willen einen Arzt rufen..:/


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Gilly

Warum würdest Du gegen den Willen eines anderen Menschen den Arzt rufen?


Littlecreek

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zum einen bin ich rechtlich dazu verpflichtet, weil durch mein Nichthandeln die Person zu ernsten Schaden kommen kann für den ich nicht nur moralisch verantwortlich wäre, sondern auch rechtlich belangt werden könnte und zum zweiten bin ich kein Arzt und somit rechtlich nicht in der Lage zu beurteilen, ob die Person in dem Moment wirklich alle Sinne beisammen hat. Somit rufe ich auch gegen den Willen der Person einen Arzt, der dann gerne entscheiden darf, ob die Würde oder die Gesundheit der Person im Fordergrund stehen. Rein von der Logik her muss doch schon klar sein, dass das so laufen muss, sonst würde jeder geldgierige Enkel nur darauf warten, bis Opa mal wieder schwarz vor Augen ist, ihn am Hilfe holen hindern und dann mal eben kurz behaupten, ach der Opi, der ist ja nur von uns gegangen, weil er das so wollte. Das geht nun mal nicht. Und mal ganz ehrlich: Lieber hab ich persönlich eine beleidigte Oma, als fünf Söhne, die mich im schlimmsten Fall im Knast besuchen (wobei ich das bei unseren laschen Gesetzen für unwahrscheinlich halte.) So und nun dürft ihr mich wieder hauen, weil ich so direkt und stur bin. LG


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

Die Forderung, die Würde in den Vordergrund zu stellen, halte ich schon allein deshalb für fragwürdig, weil dadurch auch die Würde des zum Nichthelfen angehaltenen angetastet wird indem man ihm den freien Willen nimmt einen in diesem Fall nahestehenden Menschen helfen zu wollen. Und nun? LG


Camelion

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

nicht will, kannst du trotzdem einen Arzt rufen.Fraglich ist es ob sie sich Untersuchen läßt oder ins Krankenhaus einweißen läßt. Ohne ihre Zustimmung kann keiner was machen.


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Camelion

Ja genau. Dann darf sie auch gerne zu Hause bleiben, aber ich bin dann nicht mehr verantwortlich dafür und kann somit nicht belangt werden. Und Vorwürfe mache ich mir auch keine, weil ich meinen Teil erfüllt habe.


zwergdackel89

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Antwort auf Beitrag von Heidschnucke

in dem fall ist nichts. wenn sie umkippt und das bewusstsein verliert ruf einen an, ob sie das dann gut findet oder nicht.