TinaDA35
Meine Oma möchte in ein Seniorenheim. Ihre Rente wird nicht ganz reichen für die Kosten. Ich habe ich echt bammel, dass ich meiner Oma "Unterhalt" zahlen muss. Mein Vater und Onkel (ihre einzigen Kinder) sind letztes Jahr verstorben. Im Internet finde ich keine Infos. Einmal heißt es Ja, dann in einem anderen Forum Nein. Vielleicht ist jemand in einer ähnlichen Situation.
Wenn die Rente und ggf. die Leistungen aus der pflegeversicherung nicht reichen, ist auch erst mal das vermögen des heimbewohners "dran". Wenn das bis zum schonbetrag verbraucht ist, kann Sozialhilfe beantragt werden. Wenn die bewilligt wird, wird ein etwaig bestehender unterhaltsanspruch bei den Kindern geltend gemacht - erst mal nur dem Grunde nach, danach wird die Leistungsfähigkeit überprüft. Da sind die freibeträge schon recht hoch - und Unterhalt für eigene Kinder geht dem elternunterhalt vor. Ich bin gerade überfragt,ob dem Grunde nach ein uh-anspruch der großeltern besteht,bin mir aber sicher, dass die dann geltenden freibeträge so hoch sind, dass "normal verdienende" Enkelkinder das ganz entspannt sehen können - du bis ja nicht zufällig Heidi klum......
Also: Grundsätzlich besteht ein unterhaltsanspruch deiner Oma, das steht in §1601 BGB. Dieser Anspruch geht aber (wenn deine Oma für den heimaufenthalt sozialhilfe erhält) nicht auf den sozialhilfeträger über, §94 AGB XII. Damit bist du "raus" aus der Nummer....
Muss natürlich heißen: § 94 SGB XII
Die letzten 10 Beiträge
- Schlafproblem bei 9M+6T Zahnen, Entwicklungsschub oder Hunger?
- Gibts hier alte Hasen ???
- Meine Tochter hat seit 1 Woche weisse Knubbel an der Innenlippen
- Fenster sichern gegen Rausklettern?
- Fehl Test zum zweiten Mal?
- Erfahrungen mit Minipille?
- Schwangerschaftstest ES+12
- Total KOMISCHER Test 10 Tage nach Es
- Verdunstungslinie
- Verdunstungslinie