Elternforum Rund ums Baby

Unterhaltspflichtig für die Oma?

Unterhaltspflichtig für die Oma?

TinaDA35

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Meine Oma möchte in ein Seniorenheim. Ihre Rente wird nicht ganz reichen für die Kosten. Ich habe ich echt bammel, dass ich meiner Oma "Unterhalt" zahlen muss. Mein Vater und Onkel (ihre einzigen Kinder) sind letztes Jahr verstorben. Im Internet finde ich keine Infos. Einmal heißt es Ja, dann in einem anderen Forum Nein. Vielleicht ist jemand in einer ähnlichen Situation.


Julie

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Antwort auf Beitrag von TinaDA35

Wenn die Rente und ggf. die Leistungen aus der pflegeversicherung nicht reichen, ist auch erst mal das vermögen des heimbewohners "dran". Wenn das bis zum schonbetrag verbraucht ist, kann Sozialhilfe beantragt werden. Wenn die bewilligt wird, wird ein etwaig bestehender unterhaltsanspruch bei den Kindern geltend gemacht - erst mal nur dem Grunde nach, danach wird die Leistungsfähigkeit überprüft. Da sind die freibeträge schon recht hoch - und Unterhalt für eigene Kinder geht dem elternunterhalt vor. Ich bin gerade überfragt,ob dem Grunde nach ein uh-anspruch der großeltern besteht,bin mir aber sicher, dass die dann geltenden freibeträge so hoch sind, dass "normal verdienende" Enkelkinder das ganz entspannt sehen können - du bis ja nicht zufällig Heidi klum......


Julie

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Antwort auf Beitrag von TinaDA35

Also: Grundsätzlich besteht ein unterhaltsanspruch deiner Oma, das steht in §1601 BGB. Dieser Anspruch geht aber (wenn deine Oma für den heimaufenthalt sozialhilfe erhält) nicht auf den sozialhilfeträger über, §94 AGB XII. Damit bist du "raus" aus der Nummer....


Julie

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Antwort auf Beitrag von Julie

Muss natürlich heißen: § 94 SGB XII