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Unterhalt .... Dringende Frage

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Unterhalt .... Dringende Frage

JenJen131284

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Hallo zusammen , also mein erster Sohn ist 7 Jahre alt und ist aus meiner ersten bez. Er zahlt auch sein unterhalt und verstehen uns auch ganz gut , sind mittlerweile 6 Jahre getrennt . Er hat damals die Vaterschaft anerkannt aber kein Sorgerecht . Bin in einer neuen bez. Und möchte nächstes Jahr heirate Und mein ex denkt jetzt oder ist sich ziemlich sicher das er keinen unterhalt mehr zahlen muss ... Ich bin mir aber sicher das das nicht stimmt , es sei denn er wird zahlungsunfähig , dann bekomme ich nicht mehr den zahlungsvorschuss .. Richtig , oder hat er recht ?


ösitina

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Antwort auf Beitrag von JenJen131284

er muss weiterzahlen, solange er kann, es sei denn dein neuer partener würde dein kind adoptieren dann nicht


mutsch71

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Antwort auf Beitrag von JenJen131284

Er hat Unrecht, auch wenn du heiratest is es immernoch sein Kind.... und er muß zahlen. Es sei denn, Dein zukünftiger Mann adoptiert ihn, dann brauch dein Ex net mehr zahlen.


JenJen131284

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Antwort auf Beitrag von mutsch71

Ich werde jetzt aber trotzdem im Rechtsschutz gehen , habe leider das Gefühl das es diesmal nicht ohne Anwalt geht ... Schade


mutsch71

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Antwort auf Beitrag von JenJen131284

Das brauchst du nicht, wenn es soweit kommen sollte das er nicht mehr zahlt, gehst du zum Anwalt und euer Sohn klagt.


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von JenJen131284

jugendamt berät beide eltern kostenlos.


mutsch71

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Antwort auf Beitrag von Patti1977

aber manchmal kann das JA nichts machen, dann muss der Anwalt her. Und wenn das Kind klagt, muss es nichts zahlen....


biggi71

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Antwort auf Beitrag von JenJen131284

für das kind zahlt man weiter - für den expartner nicht.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von JenJen131284

Du hast recht. Ich finde es lustig, wie dieses Gerücht immer wieder auftaucht, dass der Vater nicht mehr finanziell für sein eigen Fleisch und Blut verantwortlich ist, nur weil die Kindsmutter einen Neuen hat. Die meisten kapieren es, wenn man die Umkehrfrage stellt: "Hört dein Vater auf dein Vater zu sein, wenn deine Mutter sich anderweitig verbandelt?"