Elternforum Rund ums Baby

Unsensible Menschen gibts ;(

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letzte woche mittwoch ist mein schwiegervater nach langen aufenhalt im KH; verstorben. Er und schwiegermutter hatten trotzallem jeder eine eigene wohnung. Heute hat sie beim vermieter von ihm angerufen, und gefragt wegen kündigung. Die waren total pampig (ich habe es gehört, saß daneben) natürlich 3 monate frist, sollen aber bis ende märz die schlüßel abgegeb und die wohnung gefälligst sofort räumen. Ich dachte ich höre nicht richtig. Haben dann nur gesagt kündigung kommt, aber schlüßel gibt es erst zum ende des mietvertrages. Vermieter ist der einzige der auf die frist von 3 monaten besteht, alle anderen (Versicherungen ADAC, HAndy und KAbelanbieter) haben uns zum ende des monats kündigen lassen. kati


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die Schlüssel gebt ihr erst ab, wenn der MV endet. Wenn sie die vorher haben wollen, sollen sie euch aus dem Vertrag rauslassen.


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Haste keinen Bekannten der Anwalt ist?? Frag doch mal da nach.... Aber ich meine auch, dass es bei versterben keine soooo langen fristen gibt.. Drück dich mal


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Versterben verkürzt die Frist nicht. Die KÜ-Frist bleibt, es sei denn man einigt sich mit dem Vermieter.


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ne gibt keine küzere frist, war uns klar. aber die frechheit nach dem schlüßel zu verlangen und der tonfall am telefon, sorry das geht ja gar nicht. die anderen verträge, da waren alle kulant haben sie uns gesagt, das sie das nicht müssen. kati


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Tod des Mieters Hier tritt der Ehegatte oder Lebenspartner in das Mietverhältnis ein, sofern mit dem Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz ein gemeinsamer Haushalt geführt wurde. (Das so genannte Eintrittsrecht). Will der Lebenspartner nicht eintreten, muss er dem Vermieter binnen 1 Monats erklären, dass er das Mietverhältnis nicht fortsetzen will. (§ 563 Abs. 1 und 3 BGB). Auch die zum Haushalt des Mieters gehörenden Familienmitglieder und Personen, die mit dem Mieter in einem auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt leben haben ein Eintrittsrecht. Damit erhalten auch hetero- und homosexuelle Lebensgemeinschaften ohne Trauschein ein eigenes Eintrittsrecht, sowie die Gemeinschaft zweier alter Menschen, die z.B. durch gegenseitige Vollmachten dokumentiert haben, dass sie dauerhaft füreinander Verantwortung tragen wollen. Bloße Haushalts- oder Wohngemeinschaften gehören allerdings nicht dazu (§563 Abs. 2 BGB). Wenn eintrittsberechtigte Personen gemeinsam gemietet haben, wird das Mietverhältnis beim Tod eines Mieters mit den überlebenden Mietern fortgesetzt (§563 a BGB). Wenn kein Eintrittsberechtigter in das Mietverhältnis eintritt, so wird der Mietvertrag mit dem Erben des Mieters fortgeführt. (§564 BGB) Vermieter wie Erben des Mieters können mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats erfolgen, nachdem sie vom Tod des Mieters erfahren haben und wissen, dass niemand in den Mietvertrag eintritt oder ihn fortsetzt (§ 564 BGB). Der Vermieter braucht für die Kündigung des Erben keinen Kündigungsgrund mehr, da der nicht in der Wohnung lebende Erbe nicht schutzbedürftig ist. http://www.wohnung-jetzt.de/service/mietrecht/kuendigung.php


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ich glaub es gibt das so das du sofort raus kannst aus dem Mietvertrag Wenn der verstorbene keine angehörigen hätte würde ja auch keiner die miete weiter bezahlen meine Mutter hatte stress wegen opa und da sind wir zum anwalt und kamen sofort aus dem vertrag raus


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Ruf den VM nochmal an (freundlich;-)) und sag ihm, er kann die Schlüssel haben, sobald der MV ausläuft. Ich hoffe, du hast schon gekündigt. Dann wäre das.....äähhh....Ende Juni. Dann kann er sie haben. Oder er lässt euch früher raus.Punkt.


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Der Mietvertrag wird mit den Erben fortgeführt, so dass diese die KÜ aussprechen müssen!!!


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ihr dürft im falle eines todes sofort kündigen, mietrechtanwalt auf den hals jagen, die wollen nur kassieren


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Hä?


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ich war mal bei nem anwalt für mietrecht und hab die bücher gewälzt, normal müssen sie einen aus dem vertrag lassen, weil man nciht der vertragsnehmer ist. bin eben kurz weg.


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1. Auf welchen § beziehst du dich? 2. Wenn du Halbwissen hast, behalt es für dich. Du verunsicherst die anderen.


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na, nu sage doch mal......wenn du die Bücher so toll gewälzt hast. Welcher § ???


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ich muss jetzt los. Wenn du das findest, gerne pn. Interessiert mich wirklich brennend.