Elternforum Rund ums Baby

trennungsfrage

trennungsfrage

zwergdackel89

Beitrag melden

wie läuft das, wenn sich ein paar trennt, verheiratet ohne kinder (bzw schon erwachsen)?! was kann alles beantragt werden, wenn man üh4 liegt?! wie läuft das mit der möbelaufteilung?! wo muss man sich überall hinwenden?! ich hatte das irgendwie alles einfacher...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von zwergdackel89

Bei erwachsenen Kindern ohne Unterhaltsansprüche werden die Rentenansprüche und das Vermögen geteilt und dann fertig. Was soll es denn noch für Zuschüsse geben? beide Erwachsenen müssen für ihren Lebensunterhalt aufkommen.


Schnuggel78

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag


zwergdackel89

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

in dem sinne. ich dachte an was wie wohngeld. obs da nochwas anderes gäbe. ich bin derzeitig leicht durch den wind.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von zwergdackel89

Können sich beide erwachsenen Personen keine eigene kleine Wohnung leisten? Ich verstehe DAS nicht. Wohngeld ist auch ein Zuschuss aus Steuermittel.


zwergdackel89

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

meine mama verdient nciht so irre viel. meinem papa ist das wurscht, der kann sich zwei wohnungen auch leisten, wenn er muss...-.-


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mf4

ich las unverheiratet verheiratet steht ihr sicher auch kein UH zu, wenn überhaupt während des Trennungsjahres Möbel in der Ehe gekauft gehören beiden, müssen teilen


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von zwergdackel89

Nein. Die Gesetze sind dahingehend geändert worden. Sie muss selbst sehen, wie sie klar kommt und sehen, das sie genug verdient. Das ist ja auch der Grund, weshalb hier einige Leute immer wieder schreiben: Mädels geht arbeiten und verdient Euer eigenen Lebensunterhalt


zwergdackel89

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mf4

Okay, danke. ich glaub das wird noch mies enden -.- na ich schick sie mal zur anwälting.


zwergdackel89

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

echt mal. richtig mies. da hätte ich teilzeit soviel wie sie vollzeit -.- nur andere arbeit kann sie eben körperlich nicht mehr machen, sie ist 50 prozent behindert.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von zwergdackel89

Ja, da sollte sie unbedingt hin.


Sternenhimmel

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von zwergdackel89

Würde noch mehr darüber erzählen


mf4

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

muss ja sowieso wer, wenn es um Scheidung geht und den Heimvorteil erste zu sein hätte ich gern


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von zwergdackel89

Dann bekommt sie doch sicher einen steuerlichen Vorteil auf ihre Lohnsteuer, oder? Wenn sie noch Steuerklasse 5 ist, sollte sie das mal schnell ändern, dann ist da schon mal mehr Geld netto. Dann wären Kopien von gemeinsamen Konten sicher auch nicht verkehrt, denn vom Vermögen steht ihr auch (wahrscheinlich) einiges zu.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mf4

;-)


mf4

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

aber schneller sein als er 100% abräumt sonst geht sie wie ich damals aus einer Ehe ohne Geld, ohne Auto, ohne Möbel und darf den Ehekredit noch abzahlen von dem die Möbel gekauft wurden die er behielt opss... Ehekredit, gibts ja nimmer


zwergdackel89

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

die haben kein vermögen. die hatten mal was, das ging für neue möbel drauf. aber steuerklasse ist ein guter tipp, das sag ich ihr.


zwergdackel89

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Sternenhimmel

K!!!!!!!!!!!!!!! und schon gar nicht den nerv!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mf4

Wobei ich das neue Scheidungsrecht mit den nicht mehr vorhandenen Unterhaltsansprüchen der meist Frauen nicht okay finde. In den "Altehen" ist oft die Arbeitsteilung er Vollzeit sie dazuverdienend noch normal. Sie hat oft nur einen Strunz-Job (wie hier anscheinend auch) und zieht auf alle Fälle den Kürzeren (soll wohl auch so gewollt sein, damit Frau mehr "aushält"). Deshalb sollte jede Frau mit Verstand sehen, das sie sich selbst ernähren kann. Das soll aber ja auch wieder vermieden werden (Herdprämie). Für die "Altfälle" finde ich es reichlich unfair, das neue Scheidungsrecht.


zwergdackel89

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

sie kann sich theoretisch selbst versorgen, nur ist das eben erstmal knapp. oma hilft auch. sie verdient soviel wie ich h4 kriege. ungefähr.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von zwergdackel89

Ja, dann siehte s sicher schon mal besser aus, das Wohngeld vielleicht gar nicht notwendig ist. Mit der Steuerklasse 5 wird den Frauen vorgegaukelt, das sie kaum etwas verdienen, während der Mann ja wesentlich mehr netto heimbringt. Auch so ein Trick, um Frauchen nicht in die Freiheit zu entlassen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von zwergdackel89

Sie soll erstmal die Steuersachen regeln. Und die 50 % müssen doch auch irgendwo vermerkt sein. Von der Wohnungseinrichtung soll sie ein paar Fotos machen. IST-Zustand.


zwergdackel89

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

ich dachte, die kann die steuerklasse nicht ändern. fehldenken.


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von zwergdackel89

Sie soll zum Anwalt, der sagt ihr alles was geht und was sie beachten muss und besser bevor er einen besseren und schnelleren hat.


zwergdackel89

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

okay. ich glaub da fahre ihc morgen früh direkt hin, (sie arbeitet und hat davon mal ab nichtmal ne kamera^^) dann frag ich sie mal was vatern sagt. der meinte mal vor einigen jahre "du kriegst die möbel, die du jetzt raustragen kannst. wenn du weg bist bleibt der rest hier"^^


zwergdackel89

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mf4

ja, wir kennen da eine sehr gute.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von zwergdackel89

http://www.ehescheidung24.de/blog/2009/01/15/die-steuerklassen-im-trennungsjahr/ Hier steht das noch einmal beschrieben. Der Ehemann mit Steuerklasse 3 muss den Nachteil der Frau ausgleichen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von zwergdackel89

nene, so geht es nicht. Wenn diese Aussagen vom Ehemann getätigt worden sind, sollte sie sich schnellmöglichst eine Anwältin oder einen Anwalt (Fachanwalt) suchen. Wenne s so ist, wird sie sicher sehr über den Tisch gezogen.


zwergdackel89

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

danke steffi! das hilft viel.


zwergdackel89

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

von 2-3 stunden, notfalls während er arbeitet, die ganze wohnung auszuräumen, das bedenkt mein papa nur nie.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von zwergdackel89

Und dann sollte es kein Wohngeld geben brauchen.


zwergdackel89

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

ja, dann ist das was anderes. danke dir nochmal!


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von zwergdackel89

die Frage ist... lohnt es sich wegen der ollen Anbauwand son Wind zu machen oder macht man ohne die Biege... ich war damals für B


zwergdackel89

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mf4

logisch, mama auch. es geht aber eben drum, das die sich nicht die komplette wohnung mal fix neu einrichten kann. daher, faires teilen.


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von zwergdackel89

och... auch das geht wenn du wüßtest was hier abging... ich wette für 100€ bekommst du eine kleine Wohnung für 1 Person gut eingerichtet ich hatte 1500€ für Wohnzimmer Küche und Schlafzimmer, hatte ja nur Kinderzimmer ich streite nicht um Möbel!


zwergdackel89

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mf4

ich denk mal stark das sie das auch nicht wird. man hofft derzeit auf erwachsenen ausgang der gesamtlage, er wird denkbarerweise auch ausziehen (wer putzt für eine person gern 90 qm?!?!) obwohl er sich das dawohnebleiben leisten kann. da kann der auch nicht alles mitnehmen.


Sternenhimmel

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von zwergdackel89

Du bist aber ganz schön gegen deinen vater was?


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von zwergdackel89

wenn deine Mutter aber für sich allein 90m² will dann sollte sich kein H4 beantragen... die würden ihr sicher was husten


zwergdackel89

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mf4

das kann sie niemals zahlen. 1-2 zimmer sucht sie sich. er KÖNNTE vielleicht...


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von zwergdackel89

Wohngeld, wenn man dafür nicht zu viel hat das wars dann wohl auch wer die Möbel gekauft hat dem gehören sie hinwenden? nirgends außer aufs Einwohnermeldeamt, wenn man umzieht


zwergdackel89

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mf4

jeder hat monatl. vom gehalt je 50 euro weg gelegt und am ende wurde aus der kasse das mobiliar gekauft.


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von zwergdackel89

tja, wer auf dem Kaufvertrag steht hat Glück


zwergdackel89

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mf4

okay. danke.