Elternforum Rund ums Baby

@ Tippel33

@ Tippel33

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Nein, ich denke sicher nicht, dass unsere Rechtschutzversicherung den Test bezahlt. Ich wollte wissen, wenn das vor Gericht geht ob die Verhandlung dann von der Rechtschutzversicherung bezahlt wird. Das er den Test selbst bezahlen muss ist schon klar!! Wie Nilo1988 schon geschrieben hat, kann der Arzt das sagen, weil der Kleine eine Behinderung hat, die zu 98 - 99% nur durch einen Gendefekt beider Elternteile übertragen wird und bei meinem Mann kam jetzt heraus das er diesen nicht hat. Was du daran so lustig findest, kann ich echt nicht verstehen. Also ich finde das echt nicht zum lachen.


Baghira2011

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. . . darf ich mal fragen wieso sie das lustig findet? Geht das um dein Kind? Klingt ja schlimm so was. Was für ein Gendefekt ist es denn? LG


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Antwort auf Beitrag von Baghira2011

such es doch selbst. So faul kannst nicht einmal du sein!


nilo1988

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Hdl Zwergchen


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IDA Nilo


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Antwort auf Beitrag von Baghira2011

http://www.rund-ums-baby.de/forum/god-bless-u_3743471.htm nein ist der Sohn meines Mannes. Kann dir nachher schreiben wie der heißt. Weiß nicht auswendig wie der heißt. Zumindest entsteht durch den Gendefekt (aber nur wenn beide ihn haben) eine Zyste, entweder in der Wirbelsäule oder im Gehirn. In dem Kleinen seinem Fall ist es eine im Gehirn die aufs Kleinhirn drückt


Baghira2011

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lass mich doch einfach schreiben hier, das geht dich doch gar nix an.


Baghira2011

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aber was ich komisch finde, wieso weißt du nicht auswendig wie der Sohn, deines Mannes heißt? Aber das mit der Zyste klingt schon arg schlimm. LG


ösitina

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Wenn Du es suchen und lesen würdest wüßtest Du dass Tippel den Umstand lustig fand dass godblessu gefragt hat ob die Versicherung den Test zahlt und nicht den Gendeffekt


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achso ich dachte du hast gefragt wie der Gendefekt heißt. Der Sohn heißt Sebastian


Baghira2011

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schöner Name :-)


Baghira2011

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Antwort auf Beitrag von ösitina

an deiner Stelle würde ich deinen Kopf nicht so oft gegen die Wand knallen. sonst isser Matsch ! Nicht aufregen okay.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Baghira2011

Bei manchen Personen gehtts nun mal nicht anders


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Antwort auf Beitrag von Baghira2011

Joa :-) Ist auch ein kleiner Engel. Ist nur traurig, dass der Arzt das gesagt hat


nilo1988

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...albern. Und mit Sicherheit haben nicht alle deine anderen threads vorher gelesen oder es sich gemerkt. Kannst es am Ende hier keinen verübeln.


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Antwort auf Beitrag von nilo1988

Ja war ja auch nicht böse gemeint. Nur bin ich sicher nicht so blöd und denke die Rechtschutzversicherung würde den Test bezahlen. Ging nur darum, ob die Versicherung die Gerichtsverhandlung bezahlt. Hätte ja sein können, dass jemand sowas ähnliches hatte.


taram

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http://www.finderecht.de/rechtsschutz/Familienrecht-Rechtsschutz.php


ösitina

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"Hallo, hatte ja schonmal gefragt wegen Vaterschaftstest. Weiß jemand ob das übern Rechtschutz geht? Hatte schon beim meinem Versicherungstypen nachgefragt, aber der hat sich bis jetzt net gemeldet. Seine Ex will nämlich nicht unterschreiben. Sie versteht nicht wieso er das machen will (der Arzt hat gemeint, dass er zu 1-3 % der Vater sein kann, also nicht wirklich hoch)." dies schriebst Du, und wie bitte sollte Tippel daraus ersehen können dass Du die Gerichtsverhandlung meintest?? Ich dachte auch Du meinst bloß den Test.


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Antwort auf Beitrag von ösitina

Ok dann tut es mir leid, dass es falsch rübergekommen ist. Dachte das würde so rüber kommen, weil ich geschrieben habe "seine Ex will nicht unterschreiben". Dann hätte ich genauer schreiben sollen, dass es um die Gerichtsverhandlung geht.


ösitina

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Ich dachte dass es übers JA, und man somit keine Gerichtskosten hat ergo braucht man keinen Rechtsschutz


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Antwort auf Beitrag von ösitina

ne haben nachgefragt. Das geht alles übers Gericht. Erst wenn rauskommen würde, er ist definitiv nicht der Vater, geht es übers JA. Hatte ja echt die Hoffnung sie stimmt zu. Aber sie weigert sich. Sie meinte, diese Prozentzahl, was uns der Arzt gesagt hat, hat keine Bedeutung.


susafi

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bei mir ist das nicht falsch rüber gekommen... mit ein wenig Intelligenz lässt sich erschließen was die Frage war... denn offentlich hat er die Vaterschaft anerkannt und zweifelt diese jetzt an und verlangt einen Vaterschaftstest... da die Mutter den nicht unterschreiben will, muss dieser eingeklagt werden und dafür braucht man einen Anwalt und Godbless möchte einfach nur wissen ob der über die Rechtschutz läuft... was gibt es daran nicht zu verstehen?


susafi

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Wenn sie nicht zustimmt, wird das wohl einen Grund haben und ich würde dem erst Recht nachgehen... ruf einfach bei der Rechtschutz an und frage ob das über die laufen kann... hoffe du hälst uns immer mal auf dem laufenden...


ösitina

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Antwort auf Beitrag von susafi

Ach danke dass Du mir nun Dummheit unterstellst ICh habs nicht verstanden weil ichs eben nur so kenne dass es übers JA läuft


susafi

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Ich unterstelle niemanden etwas... jeder zieht sich seinen Schuh selber an


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Antwort auf Beitrag von ösitina

Ja dachten wir auch. Hab heute mit dem Leiter vom JA geredet, kenn den da ich beim Amt arbeite. Aber er meinte, dass geht nicht übers Amt. Erst wenn das Ergebnis da ist. Er hat ihr ja auch extra noch gesagt, dass es dann übers Gericht geht und dass sie früher oder später ihn eh machen muss (gibt ja ein Grund, er macht es ja net einfach so). Aber das interessiert sie nicht.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von susafi

mit ein wenig Intelligenz lässt sich erschließen was die Frage war... Waren doch Deine Worte oder?? Ich kenns eben nicht übers Gericht


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Antwort auf Beitrag von susafi

Also mein Mann hat eben mal beim Anwalt angerufen und haben ein Termin ausgemacht. Beratung kostet ja erstmal nichts. Ich hoffe, dass sie noch einlenkt. Aber ich bezweifel es. Naja mal schauen was nächste Woche ist, ist ja Papawochenende. Irgendwie hab ich es im Gefühl, dass sie sagt er kriegt ihn nicht


ösitina

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Gut, ich kenns nicht anders aber ich glaube Dir natürlich was Du sagst. Sie wird schon wissen warum sie sich weigert. Würde mein Ex ankommen wegen einem Test würde ich sofort zusagen weil ich kein schlechtes Gewissen habe


susafi

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Naja, dann läuft es eben übers Gericht... wenn sie da so will... ich denke auch dass sie dann die Kosten trägt wenn er nicht der Vater ist... mit einen zugestimmten Test, würde sie sich einiges ersparen...


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Antwort auf Beitrag von susafi

Grad nach 3 Tagen wäre das Ergebnis dann da. Aber was soll man machen -.-


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Antwort auf Beitrag von ösitina

Wäre ich froh wenn sie so wäre.


ösitina

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Ich denke dass sie wohl ihren Grund hat, weißt wenn Du ein gutes gewissen hättest und mit 100% sicherheit wüßtest dass er der Vater ist würdest auch zustimmen, aber wenn Du mit Sicherheit wüßtest er ist es nicht würdest wohl an ihrer Stelle auch den Test verweigern. Dumm aber eigentlich von ihr denn was jetzt für Kosten auf sie zukommen


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Antwort auf Beitrag von ösitina

Ja hat er ihr auch gesagt, dass das teuer wird. Aber wir denken, dass sie denkt das er eh kneifen wird. Vielleicht ändert sie ja ihre Meinung wenn sie ein brief vom Anwalt bekommt


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Nämlich, ob du denkst, deine Rechtschutzversicherung zahle den Test. Laut Onkel Wiki trifft auf euch das hier zu: Rechtsschutz in Unterhaltssachen [Bearbeiten] Bei strittigem Unterhalt, z. B. bei angeblichen Vaterschaften, übernimmt bei Zuständigkeit eines deutschen Familiengerichts der Versicherer die Kosten für Anwälte und Gerichte bis zu einer bestimmten Höhe (30.000 Euro). Selbstbeteiligung hier 500 Euro, Wartezeit ein Jahr. Dies gilt aber nur, wenn: Die speziellen Rechte, Pflichten und Obliegenheiten der Vertragsparteien eines Rechtsschutzversicherungsvertrages bestimmen sich nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und deren vertraglichen Vereinbarungen, die regelmäßig in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlichte mit den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) letztmals im Jahr 2010 aktualisierte unverbindliche Musterbedingungen,[1] die in der Praxis häufige Verwendung finden. Für bestimmte Rechtsschutzversicherungsleistungen werden neben Allgemeinen vielfach auch besondere Bedingungen vereinbart. So! Nun geh ich mich woanders ärgern über Menschen, die mit ein paar wenigen Tastaturschlägen bei Googel selbst etwas rausfinden könnten! Oder hier in der Suche