danny81
Guten Morgen Ich habe eine Frage an euch. Ich bin z.Z. alleinerziehende Mutter von 3 Kindern (habe 4 Kinder, doch eine Tochter lebt beim Vater) und beziehe leider zur Unterstützung Hartz IV. Nun habe ich einen Termin um über meine beruflichen Situation zu sprechen. Ich habe seit dem 15.05.2017 einen 450€ Job angenommen, weil ich es besser mit den Kindern vereinbaren kann. Meine älteste 16 geht schon selber arbeiten als Praktikantin für ein Jahr im Kindergarten und absolviert ihr Fachabi. Mein Sohn ist 10 Jahre und geht in die vierte Klasse. Der jüngste wird erst 2 Jahre am Ende September und geht bereits seit September in die Kita. Ich möchte so gerne diesen Job behalten, habe aber gehört, dass man diesen für eventuelle Maßnahmen seinen Job kündigen muss oder eventuell auf Teilzeit gehen soll. Ich lehne Teilzeit nicht gänzlich ab, aber aufgrund das mein Sohn erst kürzlich die KiTa besucht und noch in die Eingewöhnung ist, würde ich es noch nicht in betracht ziehen. Kann ich das auch so dem SB vom Jobcenter so sagen? Es ist ja nur eine Frage der Zeit, wo es bei mir wieder besser läuft. LG Danny
Meines Wissens nach bist du bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des jüngsten Kindes nicht verpflichtet mehr zu machen. Aber genau darum wird es gehen, damit beide Seiten ausloten, was wer will. Zum Ende des 3. Lebensjahres wirst du dann wahrscheinlich wieder aufgefordert schon mal Bewerbungen zu schreiben oder zu versuchen den 450-Euro-Job in einen regulären Job umzuwandeln.
Aber vielleicht gibt es ja auch Fortbildungsangebote, die dich JETZT interessieren und die zeitlich machbar sind und dir den Wiedereinstieg später dann aber erleichtern?! JobCenter MA können der Feind sein, müssen es aber nicht zwangsläufig sein ;-)
Da könntest recht haben. Ich werde erstmal schauen und alles anhören ggf dann etwas sagen, wenn es nicht passt. Danke für die schnelle Antwort
Wenn sich eine Anstellung findet, die mit der Kinderbetreuung vereinbar ist dann kann sie dir zugemutet werden ggf. auch ganztags zu arbeiten.
Unter 3?
Zumindest verstehe ich dieses Satz so: Wenn man Kinder unter 3 Jahre hat und alleinerziehend ist, kann man Alg II beziehen, ohne der Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu stehen. Bei Kindern, die über 3 Jahre sind, ist die Aufnahme einer Arbeit dann nicht zumutbar, wenn eine Betreuung des Kindes durch Dritte (Kindergarten, Verwandte) nicht möglich ist.
Ich war auch gleich beim Tippen nicht mehr sicher und Google spuckt einiges aus, was mich vermuten lässt, dass man muss, WENN die Kinderbetreuung gesichert ist.
Aber ich verstehe es so, dass es quasi Erziehungszeit gleichgestellt ist. Da das Kind noch nicht mal 2 ist, muss sie also nicht arbeiten, wenn sie nicht WILL.
Ich lese öfter bei Frau Bader im Rechtsforum. Je nachdem, wo man wohnt, gilt es nicht mehr, dass man 3 Jahre zu Hause bleiben kann. Da es einen Rechtsanspruch auf Betreuung ab 1 Jahr gibt, kann der Mutter zugemutet werden zu arbeiten. Manche Jobcenter sehen das eng, manche lassen die Mütter bis 3 Jahre in Ruhe. Kann also durchaus sein, dass in ihrem Bundesland/Wohnort darauf bestanden wird arbeiten zu gehen, wenn das Kind 1 Jahr alt ist.
Ahhhhh, das wusste ich nicht! Interessant!
Seit dem 01.08.2013 haben Eltern für ihre Kinder, die nach dem 31.07.2012 geboren sind, einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz oder die Betreuung durch eine Tagesmutter.
Schon klar... beantwortet aber die Frage nicht, ob sie im Rahmen die Betreuungszeiten voll vermittelbar sein muss.
JA!!! Je nach Gemeinde. Die meisten gestehen aber dann zu das einer der Elternteile in TZ arbeite solange das Kind unter 3 Jahren ist. Einige wenige verlangen überhaupt gar keine Beschäftigung bei so kleinem Kind. Ist auch eine Frage in wie weit vor Ort die Kinderbetreuung ein Problem ist.
Bei uns im Amt wird man eingeladen vorm 1. Geburtstag und dann wird vermittelt. (Betrifft u.a. Frauen deren Vertrag in EZ oder vor Geburt auslief). Teilzeit und Vollzeit wird verlangt. Kitaplätze gibt es im Kreis genügend ab der 8 Lebenswoche. Besonders unbeliebt machen sich Frauen die sich das EG gesplittet auf zwei Jahre auszahlen lassen und dann im 1 und 2 Jahr Unterstützung möchten/ brauchen. Geklagt hat übrigens noch keine Frau und wir praktizieren es mind. über 1 Jahr so. Jeder Bearbeiter lässt mit sich reden. Mann auf Montage, alleinerziehend -> dann eben nur 25 Stunden... aber theoretisch ist Vollzeit möglich. Es gibt Arbeit und es gibt 9 Stunden Verträge und das Kind darf 10 bleiben. Jede weitere Stunde kostet dann aber ist ja nicht nötig. Bg
Auch in den fachlichen weisungen der Ba steht obriges Wer mit einem u3 kind im hartziv bezug gezwun gendermassen arbeitet, der wurde schlecht beraten, hatte nur einen schlechten anwalt, evtl.eine optionskommune(die gerne ihre eigenen gesetze erfinden), eine(-n) sb die druck muendlich ausueben etc.... Lese schon gar nicht mehr bei frau bader zu dem thema. Irgendeiner hat mal getippt und seitdem herrscht dort die meinung X (gerne von leuten, die nicht in der situation sind) Das aendert nur nichts am SGBII Wer mit u3 kind freiwillig eine betreuung hat, der KANN theoretisch arbeiten gehen. Massnahme und job zusammen ginge auch, wenn die zeiten passen. Das gilt auch fuer pausen zwischen job und arbeit. Arbeit aufgeben fuer massnahme? Das wuerde ich mir schriftlich geben lassen, dass das dann auch noch sanktionsfrei laeuft. Durch jobaufgabe wegen massnahme wird die hilfebeduerftigkeit erhoeht. Btw: man unterschreibt nix im jobcenter. Alles schoen mitnehmen und zu hause in ruhe lesen (lassen). Das gilt insbesondere fuer EGVs. Sollte eine massnahmezuweisung kommen, sollte man diese auch pruefen lassen. Mit den kids wuerde ich das eher als nicht vereinbar sehen. (Hab nur 3 postings gelesen)
Dann nenne mir bitte das Gerichtsurteil wo ein falsch beratender Hartz4er vor dem Sozialgericht recht bekommen hat und nicht gezwungen wurde vor dem 3ten Geburtstag zu arbeiten. Dürfte ja kein Problem sein, irgendwer wird da ja sicherlich schon gegen geklagt haben.
daher dürfen andere (die die rechtsgrundlage ignorieren) sich dann gerne selber durch urteile wälzen. positive widerspruchsbescheide werden dort aber nicht zu finden sein
Eben du sagst es. Scheinbar ist es also so das die Ämter deiner Meinung nach gegen geltendes recht verstoßen, es aber niemanden interessiert. Nicht mal Bundesrichter oder ähnliches. was also nutzt dann Deine Aussage das man zwar das recht hat, aber im Fall der Fälle halt eben Pech hat und kein Geld bekommt. der Vermieter der betroffenen verzichtet dann sicherlich gerne auf seien miete und beim Supermarkt usw kann man dann natürlich auch kostenlos einkaufen. Versicherungen, Strom usw sind auch alles keine Probleme - immerhin hat man ja recht, nur halt kein Geld.
Erziehungszeit schön und gut 3 Jahre,aber ihr Kind ist ja bereits betreut,damit ist sie doch an sich bereit arbeiten zu gehen oder sehe ich das falsch? Sonst könnte sie ja das Kleinkind auch noch zu Hause lassen. Und ich glaube wenn die Kinder betreut sind,muss sie auch in dem zeitfenster auch Jobs mit mehr Stunden und mehr Verdienst annehmen. Würde jedenfalls Sinn machen. Hast du denn vielleicht die Möglichkeit dort mehr zu arbeiten?
http://www.datentransfer24.de/mobil/mobil-ALG2-Kinderbetreuung.html Ich denke, da hast du gute Aussichten. Sowohl die Anzahl als auch das Alter der Kinder spielen eine Rolle. Auch dass du alleinerziehend bist wird gewichtet. Laut dem obigen Link sogar so sehr, dass dir erst wenn dein jüngstes Kind eingeschult wird zugemutet werden kann eine Halbtagstätigkeit aufzunehmen.
Aber auch wenn das Kind betreut wird und das ja auch vermutlich vom Jobcenter bezahlt wird? Das ist ja auch irgendwie nicht richtig
Das ist ja nun Ansichtssache. Und bei 4 (!) Kindern gibt es auch noch reichlich zu tun, wenn alle in der Schule oder Kita sind.
Sie hat drei Kinder die bei ihr leben und viele mehrfachmütter gehen arbeiten. Der springende Punkt ist einfach dass das kleinste Kind auch bereits betreut wird und dass wird ja nun auch vom Jobcenter bezahlt. Und sie arbeitet bereits wenige Stunden. Ich kann mir einfach nicht nicht vorstellen dass sie den Platz bezahlen,aber es egal ist ob es Arbeit gibt in dem Zeitraum,der mehr einbringt.
Im Leben nicht... kennst du nur 1 Fall, in dem der Elternteil BIS ZUR EINSCHULUNG gar nicht arbeiten musste und dann halbtags, wenn es in die Schule geht?
Das Jobcenter bezahlt Kinderbetreuung? Das gibt es nicht!
Als erstes es sind drei kinder, eins lebt beim vater. Das älteste kind ist 16 also in weniger als zwei jahren volljährig sollte also in der lage seinauch mal Wäsche zu waschen oder die spülmaschiene ein und auszuräumen. somit reden wir von zwei kindern. Ich finde schon das man da ab drei spätestens wieder halbe Tage arbeiten gehen kann und auch sollte
Genau das habe ich nämlich auch gedacht als ich das gelesen habe. Das liest sich für den ALG2 Empfänget natürlich erstmal alles sehr entspannt und toll. Aber wir gegast ich kann mir nicht vorstellen dass es völlig außer Acht gelassen wird,das alle Kinder betreut sind. Die großen Kinder können auch mal eine halbe Stunde alleine zu Hause sein und wenn es Arbeit gibt,die in die Bezreuungszeit des kleinsten Kindes passt,dann spricht doch nichts dagegen dass man die Stunden erhöht. Wie gesagt,sie zahlen ja auch den Platz. Wenn ich den kitaplatz bezahlt bekommt und dann einfach minimal arbeiten gehe und nicht mal bereit bin zu erhöhen,ist das ja auch nicht richtig. Und klar hat die mit drei Kindern zu Hause auch noch zu tun,aber das hat jede arbeitende Mehrfachmutter doch auch.
Also wir haben hier eine siebenfache mama die alleinerziehend ist und bis das jüngste in der Grundschule ist nur 450euro arbeiten brauch. aber gar nicht arbeiten kenne ich hier auch nicht
Ich sehe durchaus einen Unterschied zwischen 2 Kinder und 7.
Ich auch keine frage. Wollte nur das Beispiel bringen das sogar von so einer siebenfachen mama Einsatz erwartet wird.
Also ich kenne das so: Wenn das Kind zB. Vormittag von 7 - 12 Uhr betreut ist, steht die Mutter auch in der Zeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Ganztags arbeitende Mütter fragt doch auch keiner, ob sie Vormittags frei haben wollen für die Hausarbeit. Wenn sie jetzt angenommen nur von 7 - 10 Uhr arbeitet, kann das Jobcenter sehr wohl diktieren, daß sie einen Job bis 12 Uhr annimmt. Außer, sie holt ihr Kind nach Hause, dann kann sie bis zum 3. Geburtstag daheim bleiben. Aber solange das Kind betreut ist, kann sie arbeiten gehen.
Und genau das denke ich nämlich auch. Alles andere macht wenig Sinn. Sie schreibt ja nicht wie lange das Kind betreut wird nach der Eingewöhnung. Aber Krippenplätze sind ja sowieso immer von Mo-Fr. Wenn sie ihre paar Stunden dann zum Beispiel auf drei Vormittage verteilt sind da immer noch zwei andere Tage die auch gearbeitet werden könnten. Und wenn die passende Arbeitsstelle da ist,würde ich das schon sehr komisch finden,wenn das Jobcenter sie nicht auffordert mehr zu arbeiten
So ist das hier auch. Das Kind ist in der Betreuung also kann sie auch arbeiten. Die anderen Kinder sind ja nicht mehr so klein das sie rund um die Uhr Betreuung brauchen. Das 10 jährige Kind ist ja in der Schule und sicher nicht so früh wieder zu Hause
Es ist ihr Recht das Kind z.B. nur 3h am Tag in Betreuung zu geben aber wenn das JC eine Maßnahme oder Jobangebot vermittelt dann hat sie ein Anrecht auf einen Ganztagsplatz. Hier im Osten kennt man das ja nicht aber es soll ja Kitas geben die nicht von 6-17 offen sind. Wie das dann realisiert werden soll, dass die Mütter ganztags arbeiten sollen ist mir rätselhaft.
Ja, sogar 3. Zwei der Alleinerziehenden sind trotzdem vorher wieder arbeiten gegangen.
Genau das sind auch meine Gedankengänge. Und das mit dem Alleinerziehend und der Hausarbeit lass ich nicht gelten. Klar ist es blöd, alleinerziehend zu sein. die Hausarbeit ist doch immer die selbe. Egal ob AE oder verheiratet. Im Gegenteil: Bei ihr fällt der Mann ja weg, also schonmal weniger Wäsche. Ihr wisst was ich meine. Fazit: Ja, das Jobcenter kann sie zwingen, entweder Stunden aufzustocken oder sich einen anderen Job zu suchen.
Man weiß ja nicht wo sie lebt aber ich gehe einfach mal von unserer Krippenplatzsituation aus. Die ist grauenvoll. Die Plätze sind rar und ich kenne viele (vor allem) Müüter die ihre Elternzeit verlängern mussten weil sie keinen Krippenplatz bekommen haben. Unsere Krippe bieten Plätze von 7-16Uht an, von 7.30 bis 15uhr Regelzeit. Die meisten Krippenplätze gehen bis 15 Uhr hier weil die Kinder ja meistens auch schlafen. Wenn ich mein Kind dann betreut habe von 7.30 bis 15uhr hätte ich dann die Möglichkeit mit auszusuchen,dass ich zum Beispiel einen Minijob suche an drei Vormittagen für 4-5 Stunden und in der restlichen Zeit der Betreuung mache ich mir eine schöne Zeit auf Kosten des jobcenters obwohl es die Möglichkeit gibt mehr zu arbeiten? Nee sorry,aber das finde ich unmöglich. Dass sie auch das Recht hat zu Hause zu bleiben ok,aber dann entweder das auch machen und Kind zu Hause betreuen oder eben so arbeiten gehen wie es von der Betreuung möglich ist
Die Wäsche ist ja nun ein blödes Argument... die wäscht heutzutage eine Maschine.
Deshalb ja der Zusatz: Ihr wisst was ich meine. Ich hab ja auch nichts gesagt von Ganztagsjob. Aber wenn das Kind bis 12 in Betreuung wäre, kann sie in der Zeit arbeiten und hat dann noch die freien Nachmittage. Hier haben die Kindergärten auch nur bis 16 Uhr auf. Aber ich denk, Ganztagswürde man bei ihr kaum fordern.
wer Anspruch auf Leistungen hat und nicht der Durchschnittsbürger. Und vor allem vielen Dank für den Satz "dadurch, dass sie alleinerziehend ist, fällt schließlich auch weniger Wäsche an!"
Das war auch mein Highlight. Singlefrauen müssen sich x mal am Tag umziehen, weil wir ja auf Männerfang sind... so viel zum Thema weniger Wäsche.
Es geht hier nicht darum dass ihr jemand die Leistungen kürzen möchte. Meinetwegen soll sie zu Hause bleiben und das Kind fremdbetreuen lassen,wenn sie sich das leisten kann. Kann sie aber nicht,deswegen sehe ich da absolut keinen Grund,in der bezreuungszeit arbwrwn zu gehen. Wenn sie das nicht möchte,soll sie ihr Kind zu Hause betreuen und aber dann auch den Krippenplatz bitte freimachen. Viele,nämlich alle die die keine Leistungen beziehen,können sich das oftmals nicht aussuchen,sondern sind auf Arbeit und den Betreuungsplatz angewiesen. Das Beispiel mit der Wäsche war doof,ja. Genauso so doof ist es aber auch,den Haushalt als Grund zu sehen dass sie nicht arbeiten braucht. Alle anderen Mehrfachmütter die Arbeiten haben auch nicht Sonderregelungen und müssen den Haushalt auch machen
SGB 2 §10 Absatz 1 Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass Nr 3 die Ausübung der Arbeit die Erziehung ihres Kindes oder des Kindes ihrer Partnerin oder ihres Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit die Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird, SGB 2 § 10 Absatz 2 Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil Nr 5 sie mit der Beendigung einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, es sei denn, es liegen begründete Anhaltspunkte vor, dass durch die bisherige Tätigkeit künftig die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann Ja, der Arbeitsvermittler kann verlangen, dass du dich um Halbtagsstellen bewirbst, da dein Kind in den KiGa geht, und er kann auch verlangen, dass du für einen solchen Job deine bisherige Tätigkeit aufgibst, wenn nicht zu erwarten ist, dass dich der 450€ Job in absehbarer Zeit aus der Bedürftigkeit heraus bringt. ABER: die Jobvermittler sind doch nicht auf den Kopf gefallen und leben auch in dieser Welt. Auch die haben Familien und wissen wie es läuft. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es immer am Besten ist mit den Mitarbeitern klar und ehrlich zu besprechen wie es gerade ist und was man sich selbst von der Zukunft erwartet und was man möchte. So könnt ihr gemeinsam sehen, was die richtige "Maßnahme" für dich zurzeit ist. Alles Gute für dein Gespräch
Hallo an alle Also, es geht nicht darum, dass ich nicht mehrere Std arbeiten will, es geht darum, dass mein Sohn noch die Eingewöhnung von der KiTa hat und ich jetzt noch "zur Verfügung" stehen möchte falls etwas ist. Aber wenn es dennoch nicht möglich ist natürlich versuche mehr Std zu machen.
Die Eingewöhnung ist eine absehbare Zeit,meistens ein paar Wochen. Der Job mit mehr Stunden muss ja auch erst gefunden werden. Das ist dann ja kein Problem
Die Eingewöhnung ist doch ein begrenzter Zeitraum. Das würde ich beim Jobcenter einfach sagen. Ab dem 1.11. (Beispiel) kann ich x Stunden arbeiten. Mein Kind hat gerade mit der Kita begonnen und wir sind derzeit noch in der Eingewöhnung. Da sehe ich überhaupt kein Problem. Grundsätzlich denke ich auch, dass man mit 3 Kindern problemlos arbeiten kann. Meine waren 2, 6 und 8 und ich habe 25 Stunden gearbeitet. Kitaplatz von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr, Schulkinder hatten einen Schlüssel, waren aber nicht vor 13.15 Uhr zuhause. VG Silke
Natürlich wird dich niemand zu mehr h verpflichten als du in der Eingewöhnung leisten kannst. Mach dir da mal keinen Kopf. Letztlich steht man bei Kleinkindern nie ganz zur Verfügung, da sie ja gern mal oft krank sind.
Mein Kind ist noch keine 2 und geht jetzt schon das zweite Jahr in die Krippe weil ich nach einem Jahr Elternzeit wieder arbeiten musste. Und das in Vollzeit. Wenn auch unfreiwillig. Teilzeit wäre mir lieber. Warum solltest du also noch Teilzeit arbeiten gehen? Natürlich ist das Kind jetzt noch in der Eingewöhnung (hätte man anders regeln können) aber dann kann es wieder losgehen. Ich sehe es nicht ein arbeiten zu gehen und mein Kind abgeben zu müssen und andere sitzen zu Hause und werden auch noch von meinem Geld bezahlt.
Genau, wenn es mir schlecht geht, soll es gefälligst auch anderen schlecht gehen. Ist man wirklich neidisch auf eine Alleinerziehende mit 3 Kindern, davon noch eines ein Kleinkind. Also bitte!!
Es sind 2 Kinder und von neidisch kann keine Rede sein. Ihr steht Hilfe zu und sie soll auch bitte nicht Vollzeit arbeiten müssen. Aber Halbtags arbeiten gehen wenn die Kinder in der Betreuung (nach der Eingewöhnung) sind, das muss drin sein. Und das sollte ein JA auch fordern.