Nestuke
Hallio ihr lieben..;) mein deutsch ist nicht so gut aber ich Suche Hilfe.es geht um einen problem. Seit 1jahr ich stelle unser Kinderwagen im hausflur..seit Jahr hat garkeine sich beschwert dass ich da abstelle..aber heute ging garnicht..;( ich wohne auf dem 3obergeschoss und jedes mal zur Keller den Kinderwagen zu schleppen..ich habe kein Kraft.. Und meine nachbarin aus erdgeschoss die selber ein Kind hat und auch Kinderwagen ( neue Nachbarn) haben,hat mich heute angesprochen dass fur denen mein Kinderwagen stört..und selber schleppen ihre Kinderwagen ins Wohnung..ich habe es versucht zu erklären aber die haben mir gedroht dass die zur Vermieter gehen..und dass mir ein Vermieter einen mahnung schickt...;(
Wenn der Wagen im Hausflur stört kann der Vermieter wegen Brandschutz (Fluchtweg) oder auch aus Platzgründen das Abstellen unter Umständen untersagen.
Ich kenne allerdings keinen, der mit dem Kinderwagen in die Wohnung fährt. Ist das so üblich?
2 Kinder auf dem Arm und Doppelwagen in den 4.Stock schleppen hätte ich weder getan noch überhaupt geschafft
Was soll ich tun??sollte ich lieber auf dem Wand einen anschreiben schreiben..?!
So ein Schreiben bringt wenig. Wenn sich der neue Mieter beschwert muss der Vermieter sich kümmern, dass es geregelt wird.
Ich befürchte eher, deinen Nachbarn ist es ein Dorn im Auge, dass dein Kinderwagen dort steht und sie ihren immer mit in die Wohnung schleppen müssen. Kannst du ihn nicht unter die Treppe stellen? Ich hatte das große Glück, dass meine Nachbarn damals nichts gesagt haben, bei zwei Kleinkinder+Baby, da hab ich nicht einmal die Kraft und die Lust gehabt, den in die Wohnung zu schleppen. Und wir wohnten Paterre. Mal abgesehen davon, dass die Wohnung zu klein war. um das Ding irgendwo hinzustellen. Und unser Kiwagenplatz unter der Treppe von EINER Dame voll ausgefüllt wurde(3 Kinderwagen für 1 Kind standen da. Und ich meine wirklich Kinderwagen bzw. Sportwagen, NICHT die Buggys!)
Bitte das mit dem Keller streichen!
rein genommen in die wohnung und in der diele stehen gehabt
DAS genau ist ja das Problem.
ja sag ich ja, hier stehen die im keller alle und da ich im eg wohne habe ich unsere immer mit rein genommen
Hilft ihr nur nicht, wenn sie weiß, dass du das gemacht hast. Ich würde mit dem Vermieter sprechen und anachfragen, ob der Kinderwagen dort stehen bleiben kann (wg. dem Fluchtweg, ob da genug Platz ist, damit er dort bleiben kann). Gibt der Vermieter sein OK - ist alles geritzt - wenn nicht, wirst du den Wagen wohl in den Keller schleppen müssen.
naja....kommt drauf an. in den meisten Fällen ist auch die hausverwaltung zuständig...kommt drauf an ob du in einer privat vermieteten Wohnung wohnst oder in einer Genossenschaftswg. oft sind die Regelungen klar.....leider....hier in der umgebung dürfen die kinderwägen nur im keller oder in der Wohnung abgestellt werden.
Normalerweise gehören die Kinderwägen in den Keller. Im Flur dürfen sie wegen Brandschutz meist nicht stehen. Außer der Flur ist groß genug. Ich kenne das auch und ich habe mich ehrlich gesagt auch über diejenigen geärgert die den KiWa im EG stehen ließen. Man kam mit dem Fahrrad aus dem Keller nicht durch, ich musste den Kinderwagen aus dem Haus rauschieben, mein Fahrrad rauftragen und Kinderwagen wieder rein. Und er störte auch arg beim Wischen des Flurs. Ich habe mich nach mehrmaliger persönlicher Bitte auch an die Hausverwaltung gewendet und sie waren meiner Meinung und haben den Vermietern einen Brief zur Unterlassung zukommen lassen. Du kannst den Kinderwagen ja auf 2 Rädern "runterrollen" und musst ihn nicht tragen.
Kinderwagen (dmb) Mieter sind berechtigt, ihren Kinderwagen im Treppenhaus abzustellen. Voraussetzung ist nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin (63 S 487/08), dass der Vermieter oder die Hausverwaltung keine andere Abstellmöglichkeit zur Verfügung stellt und dem Mieter der Transport des Kinderwagens in die Wohnung nicht zumutbar ist. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) wohnten die Mieter im zweiten Obergeschoss. Da der Aufzug im Haus zu klein war, stellten sie den Kinderwagen regelmäßig im Hausflur ab und ketteten ihn dort an. Sie argumentierten, es sei ihnen nicht zuzumuten, den Kinderwagen täglich, ggf. auch mehrfach täglich über die Treppe in das zweite Obergeschoss transportieren zu müssen. Das Landgericht Berlin gab ihnen Recht und ließ auch nicht das Argument „Brandschutz“ gelten. Zumindest so lange die Ordnungsbehörde keine konkrete Verletzung von Brandschutzbestimmungen rügt, darf der Kinderwagen im Hausflur stehen. Auch eine Regelung im Mietvertrag, die das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus, zum Beispiel eines Kinderwagens, verbietet oder von der Zustimmung des Vermieters abhängig macht, ist nach Einschätzung des Landgerichts Berlin unwirksam. Der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache werde hierdurch unzulässig eingeschränkt. Das Anketten des Kinderwagens ist nach Auffassung der Berliner Richter dagegen unzulässig. Die Mieter ketteten den Kinderwagen direkt hinter der Hauseingangstür an. Deswegen, so der Deutsche Mieterbund ließen sich die beiden Flügel der Tür nicht mehr vollständig öffnen. Das aber müssen der Vermieter und die Mitmieter nicht akzeptieren. Quelle: http://www.mieterbund.de/925.9.html Also: Sieh das ganz entspannt! Wenn dir der Vermieter Stress machen will, wende dich an den Mieterbund oder schicke dem Vermieter diesen Artikel...
Voraussetzung ist ... dass der Vermieter oder die Hausverwaltung keine andere Abstellmöglichkeit zur Verfügung stellt. Es gibt einen anderen Platz (den Keller) und wenn das der offizielle Kinderwagenabstellplatz ist dann trifft der Artikel nicht zu.
Dürfen Kinderwagen im Hausflur abgestellt werden? Erdgeschossbewohner einer Wohnungseigentümergemeinschaft wollten erreichen, dass das Abstellenvon Kinderwagen im Hausflur verboten wird. Dort standen regelmäßig zwei bis vier Kinderwagen. Im Keller befand sich zwar ein Raum zum Abstellen für Kinderwagen. Ein Fahrstuhl war jedoch in dem Haus nicht vorhanden. Weil sich die Erdgeschossbewohner im Erreichen ihrer Wohnung behindert fühlten, verlangten sie von der Wohnungseigentümergemeinschaft, das Abstellen der Kinderwagen im Hausflur völlig zu untersagen. Das Oberlandesgericht entschied, dass das Abstellen eines Kinderwagens im Erdgeschoss selbstverständlich, sozial üblich und Element der Zweckbestimmung einer Wohnanlage ist und es Eltern von Kleinkindern nicht zuzumuten ist, den Kinderwagen nach jedem Ausgang mit in die Wohnung zu nehmen oder in den Keller zu transportieren. Allerdings müsste auch die Möglichkeit bestehen, dass die übrigen Wohnungseigentümer sperrige Gegenstände transportieren können. Jedenfalls tagsüber ist das Abstellen von (mehreren) Kinderwagen im Hausflur des Ergeschosses daher nicht zu untersagen. OLG Hamm - Beschluss vom 03.07.2001 - 15 W 444/00
Das wusste ich überhaupt nicht..na ich warte noch ab..wenn ich werde schon wieder angesprochen wegen Kinderwagen..denn Wende ich andiene Info ..danke ;)
Naja, das ist so ne Sache.. Wenn ihr im Haus keinen ausgewiesenen Kinderwagenstellplatz habt, dann mußt Du den Wagen eigentlich in den Keller tun. Oder eben in Deine Wohnung, oder wo auch immer. War bei uns auch so. Weil sonst ist es natürlich unfair, die einen stellen ihren Wagen da ab, die anderen müssen ihn aufräumen. Irgendwann stehen 2 da oder 3, und keiner kommt mehr vorbei. Ruf Deinen Vermieter an, und frag, wo Du den Wagen stehen lassen darfst, oder ob Du ihn wirklich in den Keller bringen sollst. Fertig. Daran solltest Du Dich dann eben halten.
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