Mumtobe1
Hallo zusammen,
wir bekommen im Oktober Zwillinge und das sind unsere ersten Kinder. Jetzt stecken wir hier grade im „Sumpf der Gelder“ und versuchen eine Finanzübersicht für uns zu machen, wie es dann mit Elterngeld und Kindergeld bei uns bald aussehen könnte.
Von allen Seiten wurde uns immer zugetragen, dass wir mit Kindern „ordentliche Steuern sparen“ und dann mehr überbleibt. Wir haben uns also gedacht, da ich nur Elterngeld bekomme die Zwillinge komplett auf die steuerkarte meines Mannes anzumelden, damit er kräftig spart. Jetzt lese ich aber überall, dass man nur entweder einen Steuerfreibetrag ODER Kindergeld bekommt?? Dh wenn wir regulär Kindergeld bekommen haben wir ansonsten durch die Kinder keine steuerlichen Ermäßigungen
(Abgesehen von Steuerklassenwechel die ja nichts direkt mit den Kindern zu tun haben, wir wollen 4/4 aber erstmal beibehalten)
Wie ist das bei euch? Kennt sich jmd aus?
Ja das ist tatsächlich so - entweder Kindergeld ODER Steuerfreibetrag Je nach Gehalt müsst ihr ausrechnen was höher ausfällt. Aber dafür muss dein Mann schon ordentlich verdienen. Wenn es sich abzeichnet, dass der Steuervorteil höher ist als der Kindergeldbezug kann man das im Rahmen des Jahresausgleich aber wieder korrigieren. Und beim Elterngeld beachten, dass das zwar steuerfrei ist, jedoch auf das Bruttogehalt zur Ermittlung des Steuersatzes aufgerechnet wird. Stichwort Progressionsvorbehalt. Die Steuernachzahlung für das Jahr mit Elterngeldbezug meinerseits hatte einen 4-stelligen Betrag. (Habe auch Zwillinge) Ein Wechsel der Steuerklasse kann Sinn machen, aber bei Elterngeldbezug müsst ihr ohnehin eine Steuerklärung abgeben. Und am Ende des Jahres ist die steuerliche Belastung gleich, egal was für eine Steuerklasse ihr hattet (Lohnsteuerjahresausgleich). Bei LST 3 hättet ihr das Geld nur früher zur Verfügung. Gerade in der Elterngeldzeit ist die Nachzahlung dann aber möglicherweise umso höher.
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort! Das heißt noch dazu kommt egal welche Steuerklasse, ich muss nachher heftig Steuern nachzahlen auf Grund des Elterngeldbezuges?? was ist das denn für ein Mist
Kommt drauf an wie hoch eure Einkünfte und damit auch das Elterngeld sind. Bei uns hat das tatsächlich richtig reingehauen...
Wenn ihr bei 4/4 bleibt sind steuernachzahlungen eher unwahrscheinlich. Eher bekommt ihr dann was zurück. Bei 3/5 dagegen sollte man mit forderungen der Finanzamtes rechnen. Mein Rat lässt es vom Steuerberater durchrechnen. Nur der kann euch eine Prognose geben.
Wir haben hier Steuerklassen 3 und 5 und zwei Kinder....und wir haben noch NIE Steuern nachzahlen müssen. Im Gegenteil, wir kriegen immer ordentlich was zurück.
Dann könnt ihr was absetzen oder du verdienst kaum. In der regel ist das geld bei 3/5 nur geliehen.....
Wir hatten 3/5 allerdings ich über Jahre kein Einkommen oder nur minijob. Hatten immer gut zurück auch während des 1/2 Jahres nur mit Krankengeld. Allerdings stockt der AG meines Mannes auf 85% des nettos auf. Haben Fahrtkosten, Behinderten Freibetrag für das Kind, Fahrtkosten furs kind, Betreuungskosten, Sonderausgaben, Riester... Jetzt sind wir 4/4 weil ich wieder 75% arbeite, das Netto ist fast si hoch wie in anderen Betriebe vollzeit.
Naja, wir haben zwei Kinder mit Kita,- bzw. Hortkosten, ich habe einen GdB von 30%, und wir haben ein Haus, an dem immer mal Reparaturen fällig sind.......mehr nicht.
Es geht ja hier ganz konkret nur um das erste Jahr mit Elterngeldbezug. Bei Zwillingen kann da das Nettoeinkommen als Elterngeld bei bis zu 2100€ steuerfrei liegen - monatlich. Das sind im Jahr über 25000€, die zwar steuerfrei sind, aber für den Steuersatz massgeblich sind. Verdient der weiter arbeitende Partner auch gut, dann kann das schon ein paar tausend ausmachen, die dann nachzuzahlen sind Das ist aber nur im Jahr des Elterngeldbezugs. Sonst ging sich das bei uns auch immer gut aus. Aber da haben wir schon geschaut....
Ach so, wenig verdienen tue ich an sich nicht, aber mein Mann verdient wesentlich mehr. Und wir haben natürlich jeder noch Fahrtkosten die wir absetzen können und Riester.....
Mit Kind zahlt man weniger Pflegeversicherung. https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/beitragszuschlag-fuer-kinderlose-in-der-pflegeversicherung_idesk_PI42323_HI2220011.html
die Kinder auf der Karte hat. Das FA macht immer automatisch die sog. Günstigerprüfung und berechnet, ob das Kindergeld besser für euch ist oder der Kinderfreibetrag. Da müsst ihr nichts wählen oder unternehmen. Wenn ihr verheiratet seid, dann habt ihr beide jeweils 2.0 Kinder auf der Lohnsteuerkarte und ihr werdet doch zu 99% zusammen veranlagen, oder? Deshalb ist auch völlig egal, ob ihr IV/VI nehmt oder III/V - die Steuerlast bleibt gleich. Bei der ersten Variante werdet ihr früher die Steuern zahlen und vermutlich eine Erstattung bekommen, bei der zweiten zahlt ihr (dein Mann) erstmal weniger, muss aber eventuell nachzahlen oder bekommt zumindest keine Erstattung. Am Steuerbetrag ändert das im Endeffekt nichts. Behaltet IV/ IV und nutzt es als Spardose :-)
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