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Spesen Frage, wer weiss das?

Spesen Frage, wer weiss das?

fillyfionka

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Hallo! Ich bin seit Januar Teilzeit 20 Stunden die Woche angestellt im Büro. Vorher abgemacht, dass Überstunden aufgeschrieben und frei genommen werden dürfen. Meistens war ich 15 Minuten früher da und blieb 10 Minuten länger ohne aufschreiben einfach um möglichst viel zu schaffen. Jetzt wurde mir vor kurzem gesagt dass mein Vertrag nicht verlängert wird, sie suchen eine Vollzeitkraft. Naja ich war im Oktober mit einem Kollegen 3 Tage auf einer Messe. Als ich jetzt nach den Spesen fragte, hieß es, ich hätte mir ja die plus Stunden (Messe Tag 9 Stunden) aufgeschrieben und mein Kollege ja nicht (vollzeitangestellt, Arbeitszeit auf vertrauen). Und deshalb bekäme ich keine Spesen. Ich war aber ja außer Haus und habe die ganze Zeit gearbeitet und nicht nach 4 Stunden die Messe verlassen. Meine Frage gibt es ein Anrecht auf Spesen, die ja für die Verpflegung außer Haus gedacht ist, in meinem Fall? Bei Google bin ich nicht so fündig geworden. Bzw eher dass alle die auswärts eingesetzt werden Spesen bekommen müssen. Stimmt das? Danke!


cube

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Antwort auf Beitrag von fillyfionka

Spesen bekommt man ab einer außerhäusigen Tätigkeit von mehr als 8 Std. täglich. Die 8 Std. entsprechen einem normalen Arbeitstag, an dem du dich im Büro ja ebenfalls selbst verpflegen würdest. Fahrtkosten gehen natürlich extra, sofern dein weg zur Messe kostenintensiver war als der zum Büro. zB Zugfahrt. Seid ihr mit einem Firmenwagen gefahren, zahlt ja eh die Firma. Bist du mit deinem Privatwagen gefahren, kannst du die km-Pauschale geltend machen. Ich nehme an, du warst nicht länger als 8 Std. täglich auf der Messe? Hast nicht übernachtet? Dann hast du kein Anrecht auf Spesen. Die Begründung "der Kollege hat nicht, also bekommen sie auch nichts" ist aber dennoch so gesehen quatsch.. Der Grund lautet, die Tätigkeit hat nicht mehr als 8 Sd. täglich umfasst.


fillyfionka

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Wir sind morgens um 6 losgefahren, und haben zwei mal übernachtet. Der Kollege bekommt die Spesen und die Reisekosten da wir mit seinem Auto unterwegs waren.


Trini

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Im öffentlichen Dienst würdest du zweimal halbes und einmal volles Tagegeld bekommen. (allerdinngs wird das gemindert und Mahlzeiten, die dir von Ants wegen zur Verfügung gestellt werden (Frühstück im Hotel, Essen auf dem Messestand). Dafür musst du aber eine schriftliche Reisekostenabrechnung einreichen. Private AG sind vielleicht nicht so bürokratisch? Trini


Mitglied inaktiv

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Wenn der Kollege das bekommen hat, könnte ein AGG Fall vorliegen. Könnte !!! Musstest Du einen Reisekostenantrag stellen? Im öffentlichen Dienst ist es klarer geregelt. Wobei ich fast immer auf Spesen verzichte, weil es bei mir lächerlich ist (Spesen werden steuerlich angerechnet, und dann sind es bei mir eh meist nur 12 € (Mahlzeiten oft mit drin) Nur, wenn der eine Kollege bei Euch das bekommt, die TZ-Kollegin nicht, könnte ein AGG- Vorfall vorliegen. Nur, was nützt es Dir?


cube

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Antwort auf Beitrag von fillyfionka

Das er die Reisekosten bekommt ist korrekt, da mit seinem Auto gefahren wurde. Du aber musst sowohl die Überstunden angerechnet bekommen als auch deine Spesen. Es sei denn, es gibt einen Vertrag, der das anders regelt oder du bist im öffentlichen Dienst oä, wo andere Dinge gelten. Die Begründung, dass du nur TZ arbeitest und daher ja praktisch gar keine ganzen tage abrechnen könntest, ist Quatsch. Du hast Überstunden auf Wunsch des AG gemacht - dafür muss er natürlich zahlen bzw. sie in Freizeit abgelten. Kommen auch noch Übernachtungen hinzu, muss er dir natürlich auch Spesen erstatten. Das wäre ja toll - ich schicke zukünftig nur noch die TZ-Kräfte auf Messen etc und muss dann keine Spesen erstatten, weil die können ja gar nicht den ganzen tag gearbeitet haben mit einem TZ-Vertrag ;-) Suuuper Trick :-))) Allerdings kannst du deine Spesen natürlich auch einfach bei deiner Steuererklärung geltend machen. Heb alle Belege bzgl. Übernachtung auf oder lass dir vom Kollegen Kopien geben. Wenn der AG sich so stieselig anstellt, reichst du es halt beim Fi-Amt ein.


Mitglied inaktiv

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Das mit dem Selbstabsetzen ist ein guter Hinweis.


cube

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Bin jetzt davon ausgegangen, du hast selber bezahlt. Hat dein Kollege alles bezahlt, kann natürlich auch nur er die Spesen geltend machen. Du aber dennoch deine Überstunden, welche in Freizeit abgegolten werden müssen. Können sie das aus betrieblichen/organisatorischen Gründen nicht, muss der AG diese auszahlen. Es sei denn, im Vertrag sind Überstunden in einem gewissen Rahmen inbegriffen und automatisch mit dem Gehalt abgegolten (betrifft aber in der Regel nur Führungspositionen).


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von cube

? Auf was oder wen bezieht sich jetzt Deine Antwort?


cube

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Sorry, ist irgendwie falsch reingerutscht. Irgendwer hat angemerkt, ob der Kollege alles bezahlt weil es dann natürlich für sie keine Spesen gäbe. Da fiel mir auf, dass ich einfach davon ausgegangen bin, sie Fragestellerin hätte selbst bezahlt und der AG weigert sich, etwas zu erstatten.


Tini_79

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Wer hat denn das Hotel etc bezahlt, die Verpflegung vor Ort? Wenn du das gezahlt hast, dann musst es selbstverständlich ersetzt bekommen bzw für die Verpflegung dann den pauschalen Tagessatz für Spesen (in Deutschland vermutet ich). Hier wird eine Spesenkürzung vorgenommen, wenn zB beim Hotel Frühstück inbegriffen war oder theoretisch auch, wenn man abends zum Essen eingeladen wird> wurdest du also vollverpflegt, dann brauchst du keine Spesen, wofür auch? So oder so kannst du die Tage ab 8h außerhalb deines Arbeitsplatzes aber kn der Einkommenssteuererklärung geltend machen.


Orangenkern

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Antwort auf Beitrag von fillyfionka

Ich nehme an Hotel wurde vom AG direkt bezahlt? Für Abwesenheiten von 8-24 Stunden (An- und Abreisetag) stehen dir 12 EUR Verpflegungsmehraufwand (VMA) zu und für Abwesenheiten für 24 Stunden sind es 24 EUR. Davon musst du abziehen wenn du unentgeltlich Malzeiten bekommen hast: Frühstück 4,80 EUR und Mittag / Abendessen je 9,60 EUR. Die Zahlen gelten wir innerdeutsche Dienstreisen nach dem Bundesreisekostengesetz. Diese stehen dir m.E. zu und du müsstest deine Reisekostenabrechnung bei deinem AG dazu einreichen (falls sie keine Muster haben, dann formlos einreichen). Solltest du noch Fahrtkosten o. Übernachtungskosten gehabt haben, müssen auch diese erstattet werden. Ich habe noch nie gehört, dass es für Teilzeitkräfte andere Regelungen gibt, und ich mache sowas beruflich.


Orangenkern

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Antwort auf Beitrag von Orangenkern

siehe auch hier https://www.reisekostenabrechnung.com/verpflegungsmehraufwand-kuerzen/


fillyfionka

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Antwort auf Beitrag von Orangenkern

Vielen Dank für eure Antworten. Ich bin jetzt schlauer. Es geht um den verpflegungsmehraufwand den mein Kollege bekommt, ich aber nicht. Und dieser ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Kann also je nach „Gesicht“ ausgezahlt werden. Hab ich wohl das falsche Gesicht. Da explizit im Vertrag nichts über diesen vma drinsteht. Danke


Trini

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Antwort auf Beitrag von fillyfionka

Es muss aber eine Regelung geben, die sich meistens irgendwie ans Bundesreisekostengesetzt anlehnt. Du hast aber noch immer nicht beantwortet, wer jetzt das Hotel (mit oder ohne Frühstück) und das Essen am Dienstort bezahlt hat. Hast du selbst dein Mittag- und Abendessen gekauft, mach doch einfach schriftlich eine DR-Abrechnung und bitte um Erstattung. Trini


Orangenkern

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Antwort auf Beitrag von Trini

Das denke ich auch, wenn dein Kollege darauf Anspruch hat, dann müsstest du auch darauf Anspruch haben. Und falls dein Arbeitgeber nicht zahlt (obwohl ich da schon nochmal hinter sein würde) dann kannst du es aber auf jeden Fall in deiner Steuererklärung geltend machen. Wenigstens hast du dann einen höheren Freibetrag.


cube

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Antwort auf Beitrag von fillyfionka

Nein, natürlich wird nicht Gesicht bezahlt oder nicht. Wie gesagt: wurde das Hotel und auch die dort eingenommene Verpflegung vom AG bereits bezahlt oder deinem Kollegen, dann kannst du nichts geltend machen - du hattest ja nichts zu bezahlen. Hast du aber zB für Essen selbst gezahlt, kannst du diese Ausgaben natürlich geltend machen (gilt natürlich nicht für exorbitant teure Restaurant-Besuche nach dem Motto "die Firma zahlt ja"). Du kannst aber eben auch alles bei der Steuer geltend machen. Ich glaube aber, es geht dir hauptsächlich mehr darum, dass dein Kollegen als VZ-AN besser behandelt wird als du als TZ-Kraft - was ich verstehen kann. Da würde ich mich auch wehren wollen. Deine Überstunden müssen natürlich auch abgegolten werden (in Freizeit).


Orangenkern

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Antwort auf Beitrag von cube

Naja, nur weil sie das Tagegeld in der Steuer geltend machen kann, heißt ja nicht dass sie mit der Steuererklärung den gesamten Betrag erhält. Damit würde sie nur ihren Steuerfreibetrag erhöhen und somit ihre Steuerlast mindern (und daher was zurück bekommen vom Finanzamt) ABER das ist ja nicht eins zu eins der Betrag des Tagegeldes. Also würde sie besser da stehen, wenn sie das Tagegeld vom AG bezahlt bekommt. Und wenn der Kollege Tagegeld bekommen hat, dann m.E. hat sie auch anrecht drauf (es sei denn der Kollege hat das Essen von beiden bezahlt und die Rechnung bei der Firma eingereicht. Hat er sie eingeladen, aber nicht über die Firma abgerechnet, gilt das als privat und sie hat trotzdem Anrecht auf das Tagegeld).


Tine838

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Antwort auf Beitrag von fillyfionka

Orangenkern hat das ja schon sehr gut erklärt. Du bekommst: Von 0-8 Stunden= 0 Euro Von 8-14 Stunden= 6 Euro 14-24 Stunden = 12 Euro und ab 24 Stunden 24 Euro pro Tag, so ist die Regelung in unserem Unternehmen. Für Mahlzeiten, welche der AG bezahlt, werden Dir je 4,80 Euro für Frühstück und Mittagessen abgezogen für Abendessen 9,60 Euro. Der Verpflegungsmehraufwand (VMA) hat mit Deinen tatsächlichen Reisekosen (DB/Flug, ÖPNV, Hotel) nichts zu tun. Dies ist unabhängig voneinander. Da Deine Stelle eh neu besetzt wird, würde ich hierauf bestehen. Die Stunden trägst Du bis zu Deiner regulären Arbeitszeit ein und der Rest bis zum jeweiligen Ende des Messetages (so lange wie Du auch warst) sind Überstunden. Welche auch abgebummelt oder ausbezahlt werden müssen. Ich denke, vom Gefühl her, nicht, dass es hier nach Nase oder Gesicht gehen darf. Ich drück die Daumen.


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von fillyfionka

und wenn tatsächlich, dann sei froh, dass du weg bist. Welcher Mitarbeiter verreist denn, wenn er draufzahlen soll????? Aber du hast nicht eindeutig erklärt, um welches Geld es dir geht und was du tatsächlich für Kosten hattest. Wurde alles vom AG bezahlt, was soll dann noch erstattet werden? Und dann kannst du auch in der Steuererklärung nichts ansetzen (da gibt es das Feld, ob die Kosten ganz oder teilweise erstattet wurden). Ich mache es natürlich trotzdem :-)