User-1724336213
Ich bräuchte mal Schwarmwissen, bei mir wurde während des Elterngeldbezugs Geld durch den AG ausbezahlt. Einmal Überstunden aus von vor der Elternzeit. (Diese werden ldt. Vertrag immer im Juni ausgezahlt). Einmal gab es eine Gehaltserhöhung in % für gesamte Firma, son Inflationsdings. weshalb ich eine Sonderzahlung erhielt. Muss ich diese Sonderzahlungen der Elterngeldstelle melden, und wird dadurch jetzt Elterngeld gekürzt?
Hey,
Ich habe auch eine Inflationsaisgleichsprämie während des Elterngeldbezugs bekommen. Da es kein regelmäßiges Einkommen ist, bin ich ehrlich gesagt nicht mal auf die Idee gekommen, es zu melden
Nein musst du nicht melden. Sonderzahlungen haben keinen Einfluss auf das Elterngeld, egal ob vor der Elternzeit ausgezahlt oder währenddessen. Ich habe letztes Jahr auch Weihnachtsgeld und Inflationsausgleichsprämie bekommen während der Elternzeit bzw. Elterngeldbezug.
Stell die Frage doch mal im Rechtsforum, da ist eine Userette unterwegs, die bei einer Elterngeldstelle arbeitet. Ich antworte mal nach bestem Wissen und Gewissen. 1. Alle Bezüge, die du auf Grund von Leistungen vor der EZ erhältst, die aber aus abrechnungstechnischen Gründen erst während der EZ mit EG-Bezug ausgezahlt werden, wirken sich nicht auf das EG aus. Beispiele: Überstunden, Boni 2. Sonderzahlungen werden bei der Berechnung des monatlichen EG nicht berücksichtigt (auch wenn darauf volle Steuern und Abgaben zu zahlen sind), können aber daher auch nicht vom EG abgezogen werden, wenn sie im Bezugszeitraum ausgezahlt werden. Beispiele: Spesenpakete, Weihnachtsgeld Melden musst du ohnehin nichts, die EG-Stelle kann allerdings noch Jahre später Zahlungen zurückfordern. Und für Jahre mit EG > 410 Euro musst du eine Steuererklärung machen, von daher wird das dann auffallen.
ah supi, die Antworten decken sich mit dem was ich meinte zu wissen. Da es solche Zahlungen sind die bei der berechnung nicht einfliesen. Mir ist klar, dass es hier keine verbindliche Auskunft sondern auch "leien-Wissen" ist. Ich find das nur so umständlich mit der Elterngeldstelle in Kontakt zu treten. Steuererklärung wird hier sowieso gemacht, von daher sollte dann wohl alles passen.
Ich bekam Weihnachrsgeld und Corona Prämie damals, hatte die Elterngeldstelle angerufen und diese meinten das solche Zahlungen kein Einfluss auf EG hätten. Jedoch natürlich, falls man Steuern macht angegeben werden müssen. Steuerlich hatten wir aber hatten wir deswegen keinen Nachteil gehabt. Bekamen sogar was zurück.
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