Anny
Auto ist auf A zugelassen. Aber ob die das so "durch bekommen" frag ich mich dennoch... Es geht darum, dass B private Insolvenz angemeldet hat ohne zu bedenken, dass das Auto somit in die Insolvenzmasse übergeht. Nun bekam B am Freitag Post wegen des Wagens und hat das Auto am Montag, somit NACH dem Brief auf A überschrieben, damit es nicht B´s Eigentum ist und somit nicht mehr in die Insolvenz mit einfließt. Das Auto wurde aber als Eigentum angegeben. Ja und ICH frage mich da jetzt ob die beiden sich da nicht in die Nesseln setzen, da ja das Datum angegeben ist wann das Auto umgeschrieben wurde und ich als Leihe würde das als Betrugsversuch einstufen?! lg. Anny
y
Ich glaube da haben sie sich tatsächlich in die Nesseln gesetzt. Hätte es es vor dem Brief auf A umgeschrieben, dann wär es glaub ich kein Thema. Aber so hört es sich auch für mich Laie nach Betrug an irgendwie.
Dann bleibe ich bei meiner Antwort...
A = Eigentümer
B = Besitzer
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Ja so hab ich das ja auch gesagt, weil B sich nicht sicher war, ob er denn nun noch Eigentümer ist. Aber ich bin der Meinung, wer im brief steht ist Eigentümer des Wagens.
Wie unten beantwortet kein Problem. Wir haben übrigens auch eine Privatinsolvenz in der Familie, bei der mehrere Autos auf den Insolvente zugelassen waren, die aber jeweils seine Kinder gekauft und gefahren haben. Die durften ihre Autos behalten, mussten sie nur ummelden, weil die Kinder Eigentümer (und Besitzer in dem Fall) sind. Sollte also kein Problem sein, besonders wenn man das Eigentum des A durch den Kauf und eine Aussage des Verkäufers, der nur an A übereignen wollte beweisen kann.
ich denke mal, es sieht nicht nach Betrug aus, da A ja auch den Kaufvertrag für das Auto hat...
Die beiden sind in Trennung, sie möchte ihm aber den Wagen erhalten, es würde also nach der Trennung bei ihm bleiben, sie hat nicht mal einen Führerschein. Ich fahr nachher hin um die Kids zu hüten wärend die 2 zu dem Termin fahren, ich bin ja mal gespannt. Eigentlich dürfte es ja nicht schief gehen?! Nur hatte er ja das Auto als SEINEN BESITZ bei dem Insolvenzverfahren angegeben... Nunja, abwarten und Tee trinken.
Oh weia, bei Ehegatten, insbesondere wenn der eine keinen Führerschein hat sieht's trübe aus mit der Eigentümer/Besitzer Geschichte...Da gibt es dann noch allerlei familienrechtliche Vermutungen... Das wird schwierig!
wer den Brief hat, ist Eigentümer, egal wer drin steht. Er ist lediglich Besiter des Autos, er nutzt ihn nur, auch wenn er ihn auf sich angemeldet hat. Überschreiben hätte er gar nicht müssen, denn wie gesagt Eigentümer ist derjenige, der den Brief hat. Ich würde mich da nochmal schlau machen, in welcher Sparte des Insolvenzantrages das Auto aufgelistet ist. Ansonsten handelt es sich um eine strafbare Handlung, wenn man in der Angelegenheit Vermögen den Gläubigern entzieht.
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