Elternforum Rund ums Baby

SGBII und Kinderbetreuung

SGBII und Kinderbetreuung

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ich habe folgendes Problem.Ich bin Alleinerziehend, habe 3 Kinder im alter von 9, 6 und fast 4 jahren. Ich bin umgezogen. Nun besuchen meine beiden Großen eine Schule die 4 Km von der Wohnung weg ist. Diese Schule hat auch keinen offenen Ganztag.Heisst ich muss die Kinder jeden Tag hinbringen und wieder abholen. Was ich gerne in kauf nehme. Dafür aber kleine Klassen.Und auch sonst hat mir das Konzept sehr zugesagt. Mein jüngestes Kind geht gerade in die Kita, erstmal nur jeden Tag eine Stunde zum eingewöhnen. Nun möchte das Jobcenter das ich arbeiten gehe, und hat mir den Vorschlag gemacht meine Kinder in der näher gelegene Schule anmelde. Weil diese einen offnen Ganztag hat. 1. Möchte ich die Kinder nicht schon wieder aus Ihrer Umgebung reissen. 2. Hat die vorgeschlagene Schule einen sehr schlechten Ruf, und es gibt in jeder Klasse über 30 Kinder. Und ich weiss, mein mittleres Kind würde dort definitiv untergehen:-( Ich fühle mich in einer Zwickmühle, und sehr unter Druck gesetzt. Ich möchte arbeiten, aber nicht auf Kosten der Kinder. Kinderbetreuung wird ja auch nicht überommen. Und diese zu finden, ist hier auch fast unmöglich. Kann mich das Jobcenter einfach dazu zwingen die Kinder in dieser Schule anzumelden? Oder muss das Jobcenter meine Entscheidung akzeptieren? Kinderbetreuung kann ich mir ja nicht aus dem Ärmel schneiden. LG


biggi71

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

hallo, fährt denn kein bus zu dieser schule?? dann müsstest du nicht hin und herfahren. zusätzlich würde ich mich nohc einmal umschauen, ob es einen hort oder eine tagesmutter für deine kinder gibt. kinderbetreuungskosten werden übernommen, wenn du selber nicht dafür aufkommen kannst. lg


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von biggi71

Nein, es fährt kein Bus zu dieser Schule. Wir leben in einer Großstadt. Es gibt Schulen on mass. Die aber alle maßlos überfüllt sind. Die Eltern müssen ihre Kinder selbst zur Schule bringen. Die Kinder bekommen ein Schokoticket. Aber ich kann keine 9 und 6 jährige alleine mit Bus und Bahn fahren lassen.


biggi71

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

mh, ich kenne das gerade aus großstädten, das busse, straßenbahnen... fahren. und 4km sind ja kein langer weg. hier fahren die kinder bis zu 20km mit öffentlichen verkehrsmitteln. fahrgemeinschaft? andere kinder die auch bus fahren ?? grüße


susafi

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Achso... meine Kinder sind in dem Alter schon alleine mit der Bahn gefahren... zumindest einfache, bekannte Strecken... Hort gibt es auch nicht?


susafi

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Mir fehlen ja glatt die Worte... es ist sehr interessant was die ARGE so möchte... vorallem rumjammern das Kinder mit H4 Eltern später selber da hinein rutschen, aber wenn man ihnen besseres Ermöglichen will, ist ihnen das auch nicht recht... Von mir bekämen die einen sehr sehr langen Brief mit Moralpredigt eben über o.g. über Soziales Umfeld, aus den man Kinder nicht einfach rausreißt usw. Und nein, sie können dich nicht zwingen... ich würde mich über Betreuungsmöglichkeiten informieren... Mitfahrgelegenheiten... evtl. ein Umzug näher zur Schule?


32+4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von susafi

wo genau steht das? die ansichten der arge sind vor allem für AE absolut realtitätsfremd. sagte mir die awo-sozialberatung vor einem zwangskigawechsel habe ich auch noch angst. kind ist nur bis mittag betreut..der andere kiga ginge etwas länger. aber er ist furchtbar!!! mini hätte im letzten kigajahr dort große schwierigkeiten.


susafi

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von 32+4

Wo steht was? Zwangskikawechsel? Was ist das? Wo bekommen die Plätze her, die wir als Bürger nicht mal bekommen? Außerdem würde ich die verklagen, wenn die meinem Kind leid zu fügen würden... Wirf mal einem Mitarbeiter der ARGe bei Umzugsverweigerung, was mit Freiheitsberaubung an den Kopf... was glaubst wie schnell sich dessen Meinung ändert...


32+4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von susafi

naja..in dem anderen kiga hätte ich auf dem arbeitsmarkt bessere chancen, aber gerade in unserem (einzelfall), wäre ein wechsel jetzt völlig banane fürs kind. du, laut sgbII müßten sie auch meine "miete" vorerst übernehmen. machen sie ja auch nicht. deshalb rechne ich vorerst mit dem schlimmsten


biggi71

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von 32+4

einen kitawechsel oder schulwechsel werden sie nicht durchsetzen können/wollen...wie auch immer. aber das auch alleinerziehende mütter arbeiten gehen wenn ihre kinder 3 jahre alt sind. dann werden eben bezüge gestrichen... ... ... grüße


Teufel89

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von 32+4

beim anwalt gewesen?


32+4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Teufel89

ich muß klagen :-( aber bis das durch ist, kann viiiiel zeit vergehen


susafi

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von 32+4

sollte natürlich Kita oder Kiga heißen... meine 10 Finger schreiben immer was anderes als mein Kopf denkt... (Oje, nun noch wie und als... , war als jetzt richtig?) Also ich belese mich ja immer und schocke die Mitarbeiter dann... ich lasse denen so einiges nicht durch gehen... Punkt zum 1. Geburtstag meiner Kleinen meinten die ich muss jetzt arbeiten gehen... hab ich die gefragt ob sie den Paragraphen kennen, das Eltern, trotz Kitabetreuung vor dem 3. Lebensjahr des Kindes nicht arbeiten gehen müssen... sagt die zu mir "Das wissen sie wohl?" und wie gesagt... es kann nicht sein das eine Mutter ein Kind aus dem Sozialen Umfeld und vom KV wegreißen darf... bei Trennung... aber die ARGe bestimmt das einfach so? Kann ich mir nicht vorstellen...


32+4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von biggi71

wenn nicht, könnten sie ja nicht kürzen mhm ich hätte zur not aber den kiga und das JA im rücken, die mir einen bericht fürs amt schreiben würden. sagten sie schon


biggi71

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von 32+4

ich sage jetzt mal ABER.... ich habe noch nicht verstanden, WARUM die ausgangsposterin nicht arbeiten kann. es sind nur 4 !!! km zur schule, alle kinder sind über 3 jahre alt. um betreuung muss sich eben gekümmert werden. ich brauche doch für meinen plan a auch immer einen plan b. was ist denn wenn ich erkranke??? dann bleiben die kinder zu hause oder wie??? ich verstehe es nicht wirklich.


susafi

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von biggi71

Dann hast du nicht richtig gelesen... sie fragt lediglich ob ein Schulwechsel erzwungen werden kann... es steht nirgendswo etwas von nicht arbeiten können... im Gegenteil, sie schreibt sie will ja, aber nicht auf Kosten der Kinder... und man kann ihr Anhaltspunkte geben, wie man eine Betreuung ermöglichen kann... alles andere ist hineininterpretiert...


biggi71

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von susafi

ich habe es anders verstanden. sie kann nicht arbeiten da sie ihre kinder von a nach b fahren muss und es keine betreuung gibt.


mf4

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ein Leben ohne Hartz4 und dafür betreute Kinder in der Ganztagsschule ist nichts worunter Kinder leiden. Hortkosten würde bei dir sicher das Jugendamt übernehmen. Ich bin auch alleinerziehend, arbeite im Moment aus gesundh. Gründen nicht aber wenn ich wieder kann wird es so werden wie im Job zuvor... Kids im Frühhort und dann Schule, danach Hort und ich hab dann Zeit für sie. Sie sind 7 und 8. Wenn du einen Hortplatz bekommst (was nicht selbstverständlich ist) dann nutze die Chance, denn du wirst nicht arbeiten gehen können bzw. nur wenige Stunden, wenn du mittags die Kinder holen musst. Die Schule an die meine Kinder gehen hatte auch angeblich einen schlechten Ruf... habe noch nie etwas davon gemerkt, Schulweg 100m und darüber bin ich sehr dankbar. Das Jobcenter kann dich betreffs der Kinder zu nichts zwingen aber mit der Wiedereingliederungsvereinbarung hast du wie alle anderen unterschrieben arbeiten zu gehen bzw. zu suchen, weil H4 eine vorübergehende Lösung sein soll.


Mutti69

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Nein, zwingen, die Kinder in einer anderen Schule anzumelden, kann dich niemand! Aber DU musst gewährleisten, das du dem Arbeitsmarkt für eine angemessene Zeitspanne zur Verfügung stehst. Wie du das machst ist deine Sache! Aktuell kannst du - da der Kleine noch eingewöhnt wird - nicht arbeiten, aber perspektivisch kannst du in Kürze zumindest 4 Stunden am Vormittag arbeiten gehen! DAS ist zumutbar! Im Weiteren musst du dich aber ggf. um eine Betruung der Kinder in den Nachmittagsstunden kümmern. In einigen Gemeinden organisiert das JA über ein Tagesmütterbüro eine derartige Betreuung. Diese Kosten werden zumindest anteilsmäßig übernommen. Aber dann hättest du ja ggf. wieder einen Ganztagsjob und könntest die Betreuungskosten ganz übernehmen. Bei allem was das Amt entscheidet: das Zauberwort ist ZUMUTBAR! LG