Elternforum Rund ums Baby

Schwimmkurs abgebrochen - gibt es bei euch eine Rückerstattung?

Schwimmkurs abgebrochen - gibt es bei euch eine Rückerstattung?

Jayjay

Beitrag melden

Mich würde mal interessieren, ob ihr wisst (aus eigener Erfahrung oder von anderen), wie es bei euch gehandhabt wird, wenn ein Kind den Seepferdchenkurs verweigert. Gibt es (anteilig) Geld zurück? Oder hat man Pech gehabt? Ist es ein Verein oder eine Schwimmschule?


DecafLofat

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Jayjay

Pech gehabt, wenn der Abbruch nicht vom Anbieter aus geht. Sie bieten ihre Leistung ja unverändert an.


Berlin!

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Jayjay

Kommt darauf an, was individuell in den AGB vereinbart ist. mal so, mal so. Und dann ist es auch abhängig vom Grund.


Tini_79

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Jayjay

Hier kann man allerdings meist eine Probestunde machen. Hat man sich entschieden und den Vertrah unterschrieben, gibt es bei Abbruch kein Geld zurück. So ist es auch bei der Musikschule und ja normalerweise auch bei allen Verträgen.


lilly1211

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Jayjay

Ich arbeite in der schwimmschule und wir erstatten zurück. Die Wartelisten sind lang, man findet sofort Ersatz. Das ist aber nur kundenfreundlich, in den AGB steht es anders. Wird aber immer kundenfreundlich gelöst.


lilly1211

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von lilly1211

Allerdings kommt das beim Seepferdchen Kurs kaum vor, normalerweise hat man ja vorher einen Grundkurs absolviert und weiß ob das Kind mitmacht oder nicht. So oder so gilt es jedenfalls eine Lösung zu finden, vor allem auch deshalb weil man mit dem Bestehen auf den Vertrag auch einem weiteren Kind die Chance nimmt über das Nachrücken schwimmen zu lernen.


DK-Ursel

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Jayjay

Kann ich jetzt nicht fürs Schwimmen sagen, aber meistens wird nicht zurückerstattet, denn oft kommt ein Kurs zustande, wenn genug zahlende Teilnehmer*innen dabei sind. Wenn die nach und wegfallen und ihr Geld zurück wollen, zahlt der Anbieter drauf, denn er steht mit einem kleinen bezahlenden Rest zurück, für den der Kursus so nie zustande gekommen wäre. Zum Ausprobieren sind eben die Schnupperstunden, der Rest ist privates Risiko .. Kann ich vor allem nachvollziehen, seit ich … wenn auch wiederum nicht schwimmend…. In der Branche mitarbeite. Gruß Ursel , Dk


Jayjay

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Jayjay

Danke schon mal für die Antworten. Das ging ja fix. Zugegeben, die AGBs hier kenne ich nicht, auch wenn ich auf Vereinsseite tätig bin. Soll heißen, ich mache die Verwaltung (Mini-Job, also fast schon ehrenamtlich). Und es kommt halt immer wieder vor, dass Kinder einen Seepferdchenkurs abbrechen. Ich bin auch nicht diejenige, die dann entscheidet, ob es Geld zurückgibt, sondern ich führe nur aus. Meine Meinung ist, dass man bei so kleinen Kindern kulanter sein sollte als bei großen Kindern oder ERwachsenen. Aber weil das hier grad wieder Thema war, interessiert es mich, wie es woanders gehandhabt wird. Und nun fällt mir noch ein weiterer Umfragepunkt ein... Gibt nen neuen Thread.


lilly1211

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Jayjay

Ja hast du denn keine Wartelisten? Schlag doch vor Ersatz zu finden und dann ist allen gedient. Ich finde es auch nicht fair, rechtlich ok hin oder her. Was kostet der Kurs? Bei uns 200 € für 10 mal 45 Minuten.


Reh77

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Jayjay

Kulanter bei kleinen Kindern, klingt sehr wünschenswert. Nur ist das immer machbar? Wenn ich an hier denke, der Verein mietet für die Kurszeit die Schwimmhalle, kostet Geld. Diesen Betrag zahlen die Eltern der teilnehmenden Kinder als Kursgebühr. Der Schwimmlehrer arbeitet schon ehrenamtlich. Wenn also 10 Kinder teilnehmen und davon 1-2 den Kurs abbrechen, müsste der Verein diese Kosten tragen, wenn er Geld zurückzahlt. Kommen keine 10 Kinder zusammen findet der Kurs nicht statt. Und wenn schon 3 oder mehr Termine stattgefunden haben, ist es schwer Nachrücker zu finden. Den Nachrückern fehlt ja Zeit zum lernen und üben. Hier wird extra darauf hingewiesen, dass bei Abbruch von Kind bzw. Eltern nicht zurückgezahlt wird. Bricht der Verein ab, dann wird zurückgezahlt und der Verein bleibt auf die Kosten der Schwimmhalle sitzen, denn da gibt es kein Geld zurück.


Jayjay

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von lilly1211

Doch, es gibt Wartelisten. Für Kinder, die gar nicht erst anfangen bzw. nach einer Stunde aufgeben, ist das auch nicht so schlimm. Aber wenn ein Kind nach 4 x abbricht, kannst du ja schlecht jemanden nachrücken lassen, weil der Kurs ja schon weiter ist. Der Kurs kostet hier ähnlich.


lilly1211

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Reh77

Also bei mir fehlen den Nachrückern keine Termine, ich bemühe mich denen 10 Termine anzubieten. Es fehlt doch immer irgendjemand. Wenn das Kind praktisch nur noch 8 Termine in seinem Kurs hätte dann bekommt es eben zwei weitere Termine in einem anderen Kurs kurzfristig wenn jemand krank ist. Ich bin äußerst bemüht und kulant, auch bei Quarantäne. Die Eltern wissen das zu schätzen und empfehlen uns weiter. Ich bin sicher diese Einstellung geht insgesamt auf.


lilly1211

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Jayjay

Hm, ja, ich finde mit etwas Mühe geht das. Was machst du denn wenn jemand sich in der Hälfte des Kurses den Arm bricht? Pech gehabt?


lilly1211

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Jayjay

Ein Kompromiss wäre keine Rückerstattung auszuzahlen sondern die restlichen Stunden gutzuschreiben. Wäre das ne Lösung? Dann kann das Kind nächstes Jahr noch 6 mal kommen, wenn eben ein anderes ausfällt.


Tigerblume

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von lilly1211

Meine Tochter hat sich bereits vor dem ersten Termin (aber nachdem ich die Kursgebühr bezahlt hatte) den Arm gebrochen. Sie durfte dann an einem späteren Kurs teilnehmen, was reine Kulanz war. Ich finde es schwierig eine Erstattung am Alter festzumachen, fände es aber ein gutes Angebot, wenn das Kind dann zu einem späteren Zeitpunkt teilnehmen kann. Wenn es gar nicht will, kann das meiner Meinung nach nicht das Problem des Veranstalters sein.


Ruto

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von lilly1211

Ich finde, in seltenen Fällen wie Arm oder Beim gebrochen, kann man eine Ausnahme machen. Ansonsten sehe ich es so: Die Kurse werden ja nicht zum Spaß bezahlt, sondern weil Leute, der Verein etc für ihre Arbeit bezahlt werden. Wenn die Einnahmen plötzlich einbrechen, weil mehrere Kinder aus Unlust ausfallen, ist das für die Verantwortlichen schon doof. Müssten sie alles zurückerstatten und könnten wegen laufenden (und auf die Stunden aufbauenden) Kurs keine neuen Kinder von der Warteliste aufnehmen, dann müssten sie die selbe (!) Arbeit mit Einbußen weiter führen. Im Umkehrschluss müssten sie vorher schon die Stunden deutlich teurer machen, damit Ausfälle im Voraus kompensiert werden (für den Fall der Fälle). Was aber auch nicht im Interesse von uns Eltern sein kann. Deshalb: Anfangs 1-2 Probestunden anbieten und dann verpflichtend bis Kursende teilnehmen lassen. Scheidet ein Kind ohne gravierende Gründe (wie Krankheit, kann man ja ein Attest einfordern) aus, dann ist das eben so und man kann es als Erhalt solcher Angebote bewerten.


Reh77

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von lilly1211

Du arbeitest sicher auch ehrenamtlich. Machst es den Eltern preiswerter als alle anderen Anbieter. Bei Erkrankung oder Unfall und daher Teilnahme am Kurs nicht möglich, wird geschaut, ob getauscht werden kann. Wer sich erst hinterher meldet oder 5 Minuten vorm Schwimmkurs hat da allerdings manchmal auch Pech. Nicht jeder kleine Verein kann auf alles und jeden Rücksicht nehmen. Manche Eltern hätten gerne kostenlose Kurse. Mit Abhol- und Bringservice der Kinder. Hier muss nur der Betrag für das Mieten der Schwimmhalle gezahlt werden, mehr nicht. Den Eltern steht es allerdings frei jeglichen anderen Anbieter zu nutzen. Da gibt es deutlich mehr Kurse, allerdings auch 3x so teuer.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Jayjay

Ich bin bei der DLRG und unser Verein bietet auch Schwimmkurse an. Hier kostet ein 10er-Kurs (immer 1 Stunde und max. 5 Kinder) 65 euro, weil unser Verein keine "Pacht" zahlen muß. Hier darf das Schwimmbad kostenlos genutzt werden. Dafür steht in den Verträgen auch drin, dass bei Abbruch (auch im Krankheitsfall) kein Geld zurückbezahlt wird. Wer den Vertrag unterschreibt, akzeptiert das. Wir weisen auch immer bei der Infoveranstaltung darauf hin, dass bei einem Abbruch das bezahlte Geld dann sozusagen als Spende hergenommen wird. Gab deswegen noch nie Probleme.


kattta

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Jayjay

Ist uns zweimal passiert. KInd bekam Angst vor dem Schwimmlehrer einmal ( der Depp hat sie von hinten unangekündigt mit Wasser übergossen und sie bekam teirisch Angst vor ihm) und einmal Umzug. Beide Male kein Geld zurückbekommen. Eine Probestunde ist halt manchmal nicht genug. HAbe mich schon geärgert. Ende vom Lied, ich habe wie früher meinen Kindern das Schwimmen selbst beigebracht.


lilly1211

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von kattta

Dass ein Kind mit dem schwimmlehrer nicht zurecht kommt gibt es sehr oft. Unterschiedliche Gründe. Konntet ihr nicht zu einem anderen wechseln? Das kommt bei uns ständig vor. Eltern schreiben eine Email, beschweren sich über den schwimmlehrer. Da wird gar nicht mehr diskutiert, die bekommen zwei Vorschläge wohin sie wechseln können und gut. Ich habe sowohl Kinder die von mir weg wechseln wollen als auch welche die zu mir hin wechseln wollen. Es gleicht sich meist aus.


kattta

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von lilly1211

Leider gab es keinen alternativen Kurs. Aber Schwamm drüber. Nur waren unsere Kurse leider viel teurer. Deshalb habe ich unser zweites KInd gar nicht mehr angemeldet und das selbst übernommen. War übrigens eine tolle Entscheidung, mir ( und ihnen Gott sei Dank auch) hat es riesig viel Spaß gemacht, den Mädchen Schwimmen beizubringen.


DK-Ursel

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Jayjay

Hej nochmal: Abgesehen von der wirtschaftlichen Lage, die eben so nicht für alle machbar ist wie Lilly es kann und die ich absolut einsehe, ist dieser Abbruch bei kleinen Kindern auch oft Eltern geschuldet, die nicht genug Stehvermögen haben. Meine Große hat weder in der Kindergymnastik noch in der musikal. Spielstube mind. in der ersten Saison irgendetwas mitgemacht, obwohl ichd abei war, versuchtee zu motivieren etc. Wir sind geblieben, sie hatihre zeit zum Beobachten bekommen und taute irgendwann auf. Im Gegenzug haben wir öfters - und ich war später sowohl im KIGA-Elternbeirat als auch an der Gründung unserer Dorfschule hier beteiligt - sehr oft Kinder gesehen, die beim NEIN oder "ich habe keine Lust mehr" aufgeben durften. Selbst eine Nichte schaffte so innerhalb einer Saison mehrere Aktivitäten nacheinander und prahlte einmal damit, 5 oder 6 Instrumente "spielen" zu können, was ja eher ein Beweis dafür ist, wie sprunghaft sie war und wie schnell die Eltern momentaner (?) Unlust nachgaben. Und ich finde es ungebührend,diese Nachgiebigkeit und Unlust dem Verein anzulasten. Schwere Erkrankungen sehe ich da auch anders, das sind ja auch Einzelfälle und da kann man evtl. kulant sein, aber einen Anspruch sollte man eben nicht haben, sonst läuft in den Firmen nicht mehr viel rund und es gibt gar kein mehr oder nur noch ein sehr teures Angebot. Gruß Ursel, DK


Spirit

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Jayjay

Puh, ich kenne mich da nicht so aus. Bei uns war es so, dass Kind im Kurs 3mal nicht mitschwimmen konnte, weil krank. Durfte dann in den nächsten Kurs die 3mal nachholen und bekam dann auch das Seepferdchen in der letzen Stunde. Warum wird denn der Kurs abgebrochen? Wegen Krankheit oder weil das Kind nicht mehr will? Bei letzterem würde ich eher dazu neigen, den Kurs gemeinsam mit dem Kind durchzuziehen. Seepferdchen ist ja kein Muss, aber das zum Abschluss zu bringen pusht das Selbstwertgefühl ja ungemein, wie ich finde.