Elternforum Rund ums Baby

Rein aus Interesse: Babyklappe

Rein aus Interesse: Babyklappe

Mäxie452

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Hallo. Ich habe eben einen Artikel gelesen über Babyklappen und die Vertrauliche Geburt. Darin stand, dass überwiegend frisch Neugeborene abgegeben werden. Da kam mir jetzt die Frage auf: Wenn ein älteres Baby mit z.B. 3 Monaten abgegeben wird, ist es ja (hoffentlich) schon standesamtlich gemeldet, Kindergeld und Elterngeld kommen. D.h. die Eltern müssten den Behörden mitteilen, dass das Kind nicht mehr im Haushalt lebt. Es wird wohl Nachforschungen geben, wo das Kind ist. Oder nicht? Dann ist ja der Sinn einer anonymen Abgabe dahin... und die Gefahr, dass etwas schlimmeres passiert größer. Das erstmal zu meinen Gedanken, die mir eben kommen. Kennt sich jemand ( vielleicht beruflich) aus, welche Konsequenzen der Mutter drohen? Nicht im Sinne der Strafbarkeit, sondern: muss sie sich wirklich an mehreren Stellen erklären? Sind ihre Daten dann für das Kind später einsehbar? Wenn die Daten der Mutter bekannt sind, gibt es ein Verfahren, ob das Kind z.B. beim leiblichen Vater oder anderen Verwandten aufwachsen kann? Ich frag nicht aus eigenem Interesse . LG


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Mäxie452

Ich finde die Frage total interessant. Schätze, das kommt aber eher selten vor - vielleicht gerade, weil es eben nicht so einfach möglich ist. Ist das Kind 3 Monate alt, dann ist es bereits an diversen Stellen behördlich registriert. Kindergeld etc wäre sicher zurück zu zahlen. Man würde es eher dem Jugendamt übergeben. Oder, falls man das Kind doch als Verzweiflungstat in die Klappe gelegt hat, dies dann auch Anfragen hin mitteilen.


Muhkuh-87

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Antwort auf Beitrag von Mäxie452

Naja, Babyklappen sind ja für noch nicht registrierte Babys, von daher dürfte die Abgabe eines angemeldeten Kindes nicht ganz Sinn und Zweck der Sache sein. Zur Not geht der Weg übers Jugendamt ODER, wenn die nicht erreichbar sind (Wochenende, Feiertag, etc...) Polizei (Bitte helfen Sie mir, ich habe Angst meinen Kind(ern) was an zu tun). Andere wüsste ich es jetzt auch nicht... Ja, die Daten werden für das Kind später sichtbar. Die anderen Fragen kann ich dir leider nicht beantworten. Ist aber super interessant!


User-1721891580

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Antwort auf Beitrag von Mäxie452

Bei uns gibt es eine Babyklappe in der Nähe. Es passiert sehr selten, dass dort Babys abgegeben werden, aber es kommt eben doch vor. Ich weiß nicht wie es bei Neugeborenen läuft, aber bei etwas älteren Babys und Kindern (hier wurde auch schon ein zweijähriges reingelegt!) wird nachgeforscht und die Mutter aufgespürt. Es ist also nicht wirklich anonym, aber einfach. In dem Moment in dem du dein Kind in diese Klappe legst wirst du nicht gesehen und musst dich niemanden erklären. Es ist ein einfacher Weg aus einer aussichtslosen Situation. Die Überwindung kostet nicht so viel Kraft, wie beispielsweise zum Jugendamt oder zur Polizei zu gehen wo man dann nicht verstanden wird und einem zugeredet wird. Es ist ein einfacher und legaler Weg und rettet sicher so manches Babyleben, was sonst im Karton gelandet wäre (und auch nachverfolgt wird).


Meike789

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Antwort auf Beitrag von User-1721891580

Es ist ja nicht nur ein tatsächliches, sondern auch ein rechtliches Problem. Die Eltern haben ja im Zweifel das Sorgerecht. Natürlich wird das Kind dann vom Jugendamt in Obhut genommen. Die müssen natürlich Nachforschungen anstellen und sich die elterliche Sorge bzw. eine Vormundschaft ranziehen. Und natürlich müssen die Eltern an dem Verfahren nicht nur aufgrund ihres Status beteiligt werden, das Jugendamt weiß ja auch gar nicht, ob das Kind mit Wissen der beiden Eltern in der Babyklappe gelandet ist.


starlight.S

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Antwort auf Beitrag von Mäxie452

Also ganz logisch gesehen geht das natürlich nicht... man kann nicht sein Kind ohne jegliche Konsequenzen irgendwo abgeben. Es gibt eben nicht nur ein Elternrecht, sondern auch Elternpflichten. Es geht bei den Klappen ja darum in akuten Überlastungs-/Notsituationen einen unbürokratischen Ausweg zu bieten. Das Kind ist erstmal in Sicherheit und wird versorgt. Aber danach geht es ja natürlich weiter... Auch sind anonyme Geburt und Babyklappe zwei verschiedene Dinge. Zu den Konsequenzen gehört zum Beispiel, dass sie das Kind zur Adoption freigeben muss oder zu den Unterbringungskosten herangezogen werden kann. Ein Kind anonym abgeben, geht schon und ist an geeigneter Stelle dann keine Straftat - Kindergeld unberechtigt weiter zu empfangen z.B. dagegen ist schon strafbar.


TankGirl

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Antwort auf Beitrag von Mäxie452

Naja, mit kommt dazu folgender Gedanke: Es könnte in so einem Fall ja durchaus eine Art Hilferuf oder Affekthandlung sein! Nehmen wir z.B. ein Schreibaby, dass die Mutter seit Wochen völlig um den Verstand bringt... da gab es ja leider durchaus schon Fälle, wo die Kinder geschüttelt oder allein gelassen oder sonstwas wurden. Warum sollte man da nicht auch auf die Idee kommen "bevor ich dir was antue, leg ich dich in die Klappe"? Und wenn das das JA vor der Tür steht, oder man am nächsten Tag bereut, dann kann man die Hilfe bekommen, die man sich anders vielleicht nicht zu suchen getraut hätte... Was denkt ihr? Ich meine, bei Suizidversuchen gibt das ja auch, dass der Betroffene eigentlich so auf sein Problem aufmerksam machen will, warum dann nicht bei Überforderung?


Mäxie452

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Antwort auf Beitrag von TankGirl

Hallo Ja, das die Eltern anschließend Hilfe bekommen, wäre wohl die Idealvorstellung. Ich meine, natürlich MUSS nach den Eltern gesucht werden. Es könnte ja sein, dass der jeweils andere Elternteil sein Kind behalten möchte. Aber wenn die Eltern Angst haben müssen, ausfindig gemacht zu werden... vielleicht nutzen sie die Klappe dann doch nicht, sondern es geschieht schlimmeres. Per Gentest könnte man einige Eltern oder zumindest erstmal Verwandte finden.