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Rechtliche Situation während Kind-krank

Rechtliche Situation während Kind-krank

TatumO.

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Ich hoffe, es kann mir jemand helfen. Ich bin bis Freitag Kind-krank von unserem kleinsten Kind. Mein Mann sollte eigentlich bis Freitag geschäftlich unterwegs sein, jetzt kommt er allerdings überraschend morgen schon wieder und hat am Freitag -noch überraschender- frei. Unserem Kind geht es schon deutlich besser und nun stellt sich mir die Frage, ob ich mit meinem anderen Kind am Freitag in Schwimmbad darf. Die Betreuung ist ja gewährleistet...hm ... oder besser verzichten? Kennt sich jemand aus?


Ally79

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Antwort auf Beitrag von TatumO.

Kindkrank gilt, wenn man der Arbeit fernbleibt, weil sonst die Betreuung nicht gewährleistet ist. Das trifft bei euch am Freitag nicht mehr zu. Also rein rechtlich würde ich sagen du musst am Freitag wieder arbeiten, wenn dein Mann das Kind betreuen kann.


TatumO.

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Antwort auf Beitrag von Ally79

Rein logisch betrachtet macht das absolut Sinn. Ich habe ja immerhin keinen Urlaub. Ich denke, bevor es Stress gibt, bleibe ich besser zu Hause:-)


sternenfee75

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Antwort auf Beitrag von TatumO.

Man kreuzt ja auch extra an, dass niemand sonst im Haushalt die Betreuung übernehmen kann. Ändert es sich, müsstest du arbeiten. Mein Arbeitgeber wäre nicht begeistert, wenn er es erfahren würde. Lass doch den Papa mit dem gesunden Kind schwimmen gehen und du bleibst wenigstens zu Hause beim Kranken.


TatumO.

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Antwort auf Beitrag von sternenfee75

Ja, das hatte ich auch so gedacht, daher meine Aussage, dass ich dann weiterhin betreue. Vielen Dank für die Rückmeldungen.


3wildehühner

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Antwort auf Beitrag von TatumO.

Du musst aber am Freitag arbeiten! „Kindkranktage“ gelten nur so lange, wie keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht. Das musst du auch unterschreiben. Da dein Mann Zuhause ist und die Betreuung übernehmen kann, wäre es Sozialbetrug, nicht arbeiten zu gehen. Bedenke zudem, dass du so völlig unnötig einen der wenigen Kindkranktage vergeudest und dieser bei Krankheit, ohne dass dein Mann betreuen kann, dann unter Umständen fehlt!


ilsevonderunkrautfarm

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Antwort auf Beitrag von sternenfee75

Also wenn es dermaßen ungeplant ist, dass jemand eher von einer Dienstreise nach Hause kommt…. Bin da mal wieder anders, wenn das Kind dann gesund wäre, würde ich tatsächlich auch mit dem Kind schwimmen gehen. Es ist der letzte Tag und auch hier gilt, wie beim Rrwachsenen, es hat keine Bettruhe und kann all das machen, was zur Genesung beiträgt.


Neverland

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Antwort auf Beitrag von ilsevonderunkrautfarm

Der Papa ist aber zuhause. Ob geplant oder nicht geplant spielt keine Rolle. Die Userin unterschreibt!!! dafür das es keine andere Person gibt, welche das Kind betreuen kann. Stimmt aber in dem Falle nicht (mehr) am Freitag. Ist also gelogen um es klar zu formulieren. Sie muss Freitag arbeiten, dafür wird ihr dann an dem kein Kinderkrank-Tag abgezogen und Papa kann das kranke Kind betreuen.


kattta

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Antwort auf Beitrag von Neverland

Ich denke auch, daß keiner von beiden mit dem anderen Kind im Schwimmbad auftauchen sollte. Das ist nicht nur gegen das Gesetz- wenn sie dort gesehen werden und das spricht sich rum, ist der Ruf ruiniert. Für Kinderkranktage müssen andere Kollegen, die frei gehabt hätten darauf verzichten. In der Firma meines Schwagers, die mit ihren Kinderkranktagen die Kollegenschaft sehr beansprucht haben. Als heraus kam, daß es bei einer mehrfach nicht stimmte, bekam sie ein abmahnung und bei nächster Gelenheit die Kündigung. Man muß schon im Auge haben, daß manche Kollegen sowas nicht witzig finden.


kattta

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Antwort auf Beitrag von kattta

ich werfe ein* waren 2 Kolleginnen- hinterher


netteKlarinette

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Antwort auf Beitrag von TatumO.

Ich bin da grundsätzlich auf Seiten der anderen, wenn man von der Krankenkasse Geld dafür bekommt, aus einem Topf, der allen aus der Gemeinschaft zusteht, dann müsstest du mMn am Freitag arbeiten. Grundsätzlich deshalb, weil ich mir vorstellen kann, (ohne es zu wissen!!) dass es u U auch nach einer Dienstreise Ausnahmen davon geben könnte. Wenn dein Mann zB Busfahrer wäre und er ist seine maximale Lenkzeit in der Nacht von Donnerdtag auf Freitag gefahren und kam Freitag morgen nach einer Nachtfahrt nach Hause, könnte ich mir gut vorstellen, dass ihm auch Regenerationszeit „zusteht“, weil man dann davon ausgeht, dass er sich nicht völlig übermüdet ums kranke Kind kümmern kann und sozusagen in der „Ruhephase“ ist. Aber ich habe kein Wissen darüber, das dachte ich mir jetzt so, dass das vllt so sein könnte. Wenn das so wäre, dann könntest du wahrscheinlich auch ins Schwimmbad…


Neverland

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Antwort auf Beitrag von netteKlarinette

Nein, ist egal. Selbst wenn der Vater nun wegen Krankheit daheim wäre, müsste er die Betreuung übernehmen. Außer er ist derartig heftig erkrankt, das er nicht mal mehr sich selbst versorgen könnte. Ruhezeiten sind sicherlich kein Argument.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Neverland

Umgekehrt wird ein Schuh draus. Ich war so krank und lag im Bett. Mein Mann wollte Kind-Krank-Tage haben. Bekam er nicht, außer ich wäre im Krankenhaus gelegen. Fand ich damals auch nicht prickelnd, aber so ist es halt gesetzlich. Mein Mann nahm damals eine Woche Urlaub.


netteKlarinette

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Antwort auf Beitrag von Neverland

Ah ok, wie gesagt, wusste ich nicht und hätte ich mir vllt als einzige Ausnahme vorstellen können. Dann muss die AP Freitag definitiv arbeiten gehen, auch wenn der Mann zufällig Busfahrer oder Pilot wäre ..


auf der Reise

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Antwort auf Beitrag von TatumO.

Ich finde es beachtlich, wie locker der Fragerein und mehreren Antwortern der Sozialbetrug durch die Feder geht. Pfui. Ich habe jahrelang für Kollegen-Eltern gerade gestanden - so einen Mist macht man einfach nicht.