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ProFamilia - Abweisung

ProFamilia - Abweisung

Pipiletta

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Ich wollte mal nachhören, ob ProFamilia Frauen, die Hilfe und Beratung suchen, abweisen darf? Situation: Der Mann hat die Scheidung eingereicht und drängt die Frau aus der Wohnung. Beide sind Rentner. Sie ist nicht selbstständig und der Mann hat das ganze Leben lang alles geregelt, auch die Finanzen. Die Ehe ist kinderlos. Das Schreiben vom Anwalt kam überraschend. Gewalt oder lautstarke Auseinandersetzungen hat es nie gegeben. Der inoffizielle Grund ist eine andere Frau. Ob es die wirklich gibt ist zu bezweifeln. Eventuell hat er das aus Provokation gesagt. ProFamilia hat gesagt "Was möchten Sie von uns? Da können wir nichts tun. Gehen Sie zur eine Rechtsberatung beim Anwalt." Natürlich, das steht auch an. Aber es gibt bei der Frau noch unzählige weitere Fragen, unter anderem auch seelische Sorgen. An finanziellen Mitteln hat sie nur das Haushaltsgeld wöchentlich in bar bekommen. Zugang zum Bankkonto hat sie nicht. Da wäre auch die Frage wie sie die Rechtsberatung bezahlen könnte. Geht es auch kostenlos? Wohin könnte man sich sonst wenden? P.S. Man könnte die Situation und die ältere Dame kritisieren wie man möchte, aber darum geht es nicht. Sie ist sehr traurig und verzweifelt. Mein Rat mit ProFamilia ging nach hinten los.


die_ente_macht_nagnag

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Antwort auf Beitrag von Pipiletta

Ich würde als erstes Grundsicherung beantragen und wichtig (!) alles an Papieren/ Unterlagen sichern was geht solange sie Zugang dazu hat und der Gatte es nicht hat verschwinden lassen. Es geht um Rente, Vermögenswerte, Versicherungen ... Bezieht sie eine Rente? Wie ist sie Krankenversichert! Und gleich heute noch Termin bei einem Anwalt für Familienrecht machen! Es gibt Unterstützung für Rechtsberatung, der Anwalt weiß wo/wie er abrechnen kann.


Pebbie

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Wenn sie ohne Einkommen ist kann sie sich beim Gericht einen Beratungsschein für einen Rechtsanwalt holen. Ich habe mir gerade mal angeschaut was das Angebot von profamilia ist. Da steht nichts von Beratung im Scheidungsfall.


Pamo

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Ich würde nicht sagen, das ProFamilia sie abgewiesen hat. Die haben ihr den einzig vernünftigen Rat gegeben, nämlich sich sofort einen Rechtsanwalt zu nehmen! Sofort! Die Zeit spielt gegen sie. Und es gibt keinen Rechtsanspruch auf "Verständnis". Dafür muss sie sich einen Psychologen suchen. Sie kann beim Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen. Damit kann sie gegen Zuzahlung von 15€ eine Erstberatung beim Fachanwalt bekommen. Hilf ihr dabei, den Beratungsschein zu beantragen und einen Rechtsanwalt zu finden, der dafür arbeiten will. Leider muss sie jetzt sehr spät lernen, dass niemand anderes für die Erledigung ihrer Privatangelegenheiten zuständig ist als sie selber. Ich wünsche ihr alles Gute.


Neverland

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Antwort auf Beitrag von Pipiletta

Klar können die Ablehnen. Was sollen die da machen? Ist nicht deren Baustelle. Keine Ahnung wie man der Frau einen solchen Rat geben konnte. Meiner wäre der gewesen, ab zum Anwalt. Und zum Sozialamt bzw Jobcenter.


Pipiletta

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Antwort auf Beitrag von Neverland

Das steht doch bei denen auf der Webseite https://www.profamilia.de/angebote-vor-ort/baden-wuerttemberg/beratungsstelle-waiblingen/allgemeine-angebote/beratung-bei-trennung-und-scheidung


Neverland

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Antwort auf Beitrag von Pipiletta

Ungewöhnlich. es gehört jedenfalls nicht zu den ersten Anlaufstellen. Mehr als das allgemeine was man auch selbst finden kann, werden die auch nicht machen können.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Pipiletta

Bei ihr ist die Situation aber so, dass das Ding gelaufen ist. Sie überlegt ja nicht, ob sie sich trennen soll oder nicht. Ihr wurde mitgeteilt, dass der Partner sie nicht mehr will. Die Hilfe, die sie braucht, ist rechtlicher und praktischer Natur: Sofort Trennungsunterhalt fordern. Sofort Einkommens- und Vermögensnachweise des Ex sichern. Sofort auf Zuweisung der ehelichen Wohnung klagen. Sowas halt.


Pamo

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Aber nebenbei: Ob ProFamilia sie "abweist" oder nicht, ist momentan das geringste Problem. Da sie nicht mal Zugang zum Bankkonto hat, kann der Ex jetzt alles Geld verschwinden lassen. Daher muss sie jetzt schnell handeln: Anwalt!


Eulen2020

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Aber das wird doch ein gemeinsames Konto sein..da hat sie als Ehepartner doch Zugang zu..wenn sie keine karte hat, dann halt bar abheben..Geht das nicht?


Minimaxi

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Antwort auf Beitrag von Eulen2020

Hallo, auf jeden Fall Anwalt. Aber er kann sie nicht aus der Wohnung weisen, sie hat ein Wohnrecht. Für die Not kann das Frauen Hilfe Telefon Rat geben www.hilfetelefon.de Telefon 08000/116016. Beraten können auch die Frauenberatungsstellen. Gibt es in fast jeder Stadt. Sollte es eskalieren kann auch ein Frauenhaus helfen, wobei das fast aussichtslos ist, da alle überfüllt sind. Viel Glück


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Eulen2020

Klingt nicht so, als sei das ein gemeinsames Konto. Wenn nur er ein Einkommen hat, dann brauchte sie auch kein Konto. Er muss ihr keinen Zugriff auf sein Konto, sein Geld geben. Sein Einkommen, sein Geld. Ihr Anspruch: ein angemessenes Taschengeld, sonst nix. Ihre Tätigkeit als Hausfrau: Ehrenamt.


Schmetterfink

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Oben steht, beide seien Rentner. Nur weil sie "nicht selbständig" ist und er die ganze Ehe über alles FInanzielle geregelt hat, heißt das ja nicht zwingend, dass sie vorher nicht berufstätig war und ihre Rente nicht auch auf das Konto eingeht. Nur weil sie ihm die Verwaltung der Finanzen überlassen hat, heißt das ja nicht, dass das nicht auch ihr Konto und nicht auch ihr Geld ist. Ihre Rente, ihr Geld. Ihr Anspruch: zumindest mal ihre Rente. Ihr Dasein als Rentnerin: Ehrenamt? Ihr kann aber, je nach Alter (und ob "Rentner" tatsächlich "in Rente" bedeutet und nicht nur "älter, aber nicht verrentet") und Dauer der Ehe, auch nachehelicher Unterhalt, Aufstockungsunterhalt, Versorgungsausgleich oder sonstwas zustehen. Also ganz klar: Anwalt. Möglichst vorgestern. Und bloß nicht aus der Wohnung ausziehen und Fakten schaffen.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Schmetterfink

Tatsächlich ist der Beruf Hausfrau/Hausmann ein Ehrenamt. Einen Anspruch auf Gehalt gibt es nicht. Darüber hinaus gibt es natürlich die eheliche Unterhaltspflicht. Die gibt's aber unabhängig vom Ehrenamt.


Eulen2020

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Antwort auf Beitrag von Pipiletta

Wie alt ist sie denn? Sie kann ja Grundsicherung oder ALG II beantragen


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Eulen2020

Er kann jederzeit das Konto für sie sperren.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Pipiletta

ProFamilia ist einfach gar nicht die richtige Ansprechpartnerin in dieser Situation. Die Frau braucht in der tat rechtliche Vertretung und zwar asap. Wenn sie sich keine Anwältin leisten kann, kann sie für die Scheidung Verfahrenskostenhilfe bekommen. Und für die Beratung bei einer Anwältin Beratungshilfe, den entsprechenden Schein dazu gibt es beim zuständigen AG. Hat sie seelische Sorgen, sollte sie versuchen, eine Psychotherapie zu bekommen. Erstgespräche bekommt man recht schnell, das hilft zumindest etwas. Also: ja, ProFamila darf natürlich eine Beratung ablehnen und in dem fall ist das sogar richtig, weil sie der Frau gar nicht helfen können. Sie muss jetzt einfach selbst aktiv werden, auch, wenn es ihr schwer fällt.


Tigerblume

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Antwort auf Beitrag von Pipiletta

Was sollte denn eine Beratungsstelle für die Dame ganz konkret machen? Das ist selbstgemachtes Leid, da hält sich mein Mitgefühl echt in Grenzen. Sie hat nie für sich selbst gesorgt dann ist jetzt höchste Zeit das zu ändern. Sie soll sich juristisch beraten lassen, ein Bankkonto eröffnen, für ihre Existenzsicherung sorgen (Rente auf ihr eigenes Konto überweisen lassen), eine eigene Wohnung oder ein Zimmer suchen wenn sie nicht Mieterin ist und aus der bisherigen Wohnung raus muss. Wohin man auch wenden kann? Seniorenberatungsstelle (wenn sie überhaupt Seniorin ist, sonst allgemeine Sozialberatung bei der Stadt oder einem Wohlfahrtsverband), Kirchengemeinde, Freunde.


Pino

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Antwort auf Beitrag von Pipiletta

Wenn sie noch in der Wohnung ist, sollte sie in den Unterlagen mal nach einer Rechtsschutzversicherung suchen.


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von Pino

Scheidung ist fast nie abgedeckt


Pino

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Antwort auf Beitrag von misses-cat

Ich glaube, viele Versicherungen zahlen das Erstgespräch oder haben, wie unsere, eine Grenze, wie viel gezahlt wird.