Mitglied inaktiv
Mein Freund ist aus der Kirche ausgetreten. Er hat ein Patenkind (ev). Ist er somit im kirchlichen Sinne noch ein Pate? Oder hat er sein Recht darauf mit dem Austritt "verwirkt"? Ich denke mal schon oder?
Welches Recht hat man denn als Pate, hat man nicht eher nur "Pflichten"?
Welches Recht hat man denn als Pate, hat man nicht eher nur "Pflichten"?
Ich habe kein Plan, es kam nur die Frage darüber auf ob er jetzt noch als Pate gilt.
Damit ist er raus. Mein Mann ist vor einigen Jahren auch ausgetreten und er wurde extra darüber aufgeklärt, dass eventuelle Taufpatenschaften damit erlöschen.
wie die familie des patenkindes und noch wesentlicher, das patenkind selbst, dazu steht. es gibt auch konfessionsunabhängige patenschaften.
Kirchenaustritt - was nun? Wer aus der Kirche ausgetreten ist, hat damit auch das Recht aufgegeben, überhaupt Taufpate zu sein. Die "Überprüfung" von vorgesehenen Paten, die nicht zur Heimatgemeinde des Täuflings gehören, erfolgt durch die Patenbescheinigung des Heimatortes des möglichen Paten. Hiermit soll verhindert werden, dass ein Ungetaufter oder Ausgetretener "versehentlich" Pate wird. Wer erst nach Übernahme eines Patenamtes aus der Kirche ausgetreten ist, verliert damit auch das vorher erworbene Amt als Pate. 1. Dieses ist die Auffassung beider Konfessionen. Im täglichen Leben heißt der Kirchenaustritt jedoch oftmals nicht, dass das ehemalige Kirchenmitglied nun plötzlich kein Christ mehr ist. Die Entscheidungen zum Kirchenaustritt sind mannigfaltig. Beispiele sind die finanzielle Belastung durch die Kirchensteuer oder der Ausgetretene ist verärgert über bestimmte Personen oder Vorkommnisse in der Kirche. Der Taufpate wird in diesen Fällen sicherlich sozusagen "stiller" Pate bleiben und sein Patenkind nicht verunsichern mit abfälligem Reden über die Konfessionen oder das Christsein. 2. Wer jedoch aus der Kirche austritt und damit auch dokumentieren will, dass er mit dieser, Christen und Christsein nichts mehr zu tun haben will, an Nichts mehr glaubt, der kann seinem Patenkind keine Leitperson mehr sein, das Versprechen, das er bei Taufe gegeben hat, nicht mehr erfüllen. 3. Aus der Kirche ausgetreten sein heißt jedoch nicht, für ewig ausgeschlossen zu sein. Jeder Ausgetretene kann zu jeder Zeit wieder den Kircheneintritt vollziehen - und ist damit wieder voll tauglich als Taufpate, sofern er nicht zu oft hin- und herschwankt. Festzuhalten ist, dass der einmal Getaufte bei Kirchenaustritt jedoch keinesfalls den Stand eines Getauften verliert. Gefunden im Netz
soweit ich weiß, ist die Sache damit für die Kirche erledigt. Wie man das in der Familie sieht ist natürlich was anderes...aber offiziell nicht mehr.
War das auch in der evangelischen Kirche? Bei den Katholiken kann ich das ja noch verstehen, aber in der evangelischen Kirche darf man ja auch heiraten, wenn einer der beiden zu Trauenden gar nicht in der Kirche ist.
Ja, er war Protestant.
Ich danke dir!
Danke schön!
Gern geschehen.
Wenn man keiner Religionsgemeinschaft angehört kann man natürlich kein Taufpate werden! Wenn mindestens ein Pate der Kirche angehört, kann ein Zweiter ohne Konfession Taufzeuge werden. Man übernimmt dieses Amt auf Lebenszeit, es kann also nicht "gekündigt" werden. Bei der Konfirmation des Patenkindes wird nicht noch mal abgefragt, wer nun in der Kirche ist oder nicht. Franziska
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