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Nochmal zur Heirat ?

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Nochmal zur Heirat ?

JenJen131284

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Also hatte ja schon eben die Frage bezüglich unterhalt zahlen gestellt .. Da mein erster mein Nachnamen trägt u d ich nach heiraten den nachnamen von meinm zukünftigen annehme wird mein Sohn meinen alten behalten ... Jetzt die fragen . Kann mein Sohn den neuen Nachnamen annehmen ohne adoptiert zu werden ? Und wenn er es kann , brauch somit der leibliche nichts mehr zahlen ?


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von JenJen131284

er kann ihn annehmen, wenn der sorgeberechtigte vater zustimmt. an der vaterschaft und dem zu zahlenden unterhalt ändert das nichts.


AIIisonCameron

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Antwort auf Beitrag von JenJen131284

Er kann den Nachnamen annehmen, der Vater muss aber seine Zustimmung geben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es an der Unterhaltszahlung was ändert, den die Vaterschaft ändert sich ja dadurch nicht.


Mamamia68

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Antwort auf Beitrag von JenJen131284

Er muss weiterbezahlen, mein Sohn hat auch den Namen meines Mannes angenommen und sein Vater musste weiterbezahlen. NUR bei einer Adoption muss er keinen UH mehr bezahlen.


Mamamia68

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Antwort auf Beitrag von JenJen131284

muss er glaube ich nicht einmal zustimmen. War zumindest vor 14 Jahren so. Lass Dich vom Jugendamt beraten und Notfalls eine Beistandschaft einrichten. Die setzten sich dann mit dem KV auseinander.


JenJen131284

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Antwort auf Beitrag von Mamamia68

Danke euch ... Er will jetzt die Hälfte vom Sorgerecht beantragen und das nach 7 Jahren :/ aber es steht ihm ja zu ....seine Aussage war , "wenn du heiratest schiebe ich euch nicht noch das Geld in den Arsch ... " bin so leicht reizbar . Hab das Gespräch abgebrochen , bin in der 34 SSw . Will mich nicht stressen ...


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von JenJen131284

dann heirate bevor er es beantragt. dann kannst mit dem namen das nicht mehr machen.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von JenJen131284

Wenn der Vater kein Sorgerecht hat, kann das Kind "einbenannt" werden. Nur frage dich, ob du wirklich willst dass dein Kind den Namen eines Mannes trägt, mit dem er keinerlei Verwandtschaftsverhältnis hat. Und falls deine Ehe wieder auseinander geht, dann heisst das Kind immer noch so. Mit dem Unterhalt hat das alles nichts zu tun.


knuddel-maus

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Antwort auf Beitrag von JenJen131284

Die Frage ist will dein Sohn das auch? Wie alt ist er denn? Ich bin ja eher für ganz oder garnicht, was für mich bedeuten würde dsa wenn dein zukünftiger Mann möchte das dein Sohn so heißt wie er, bzw. wenn du das möchtest, dann solle das Thema Adoption auch angesprochen werden. Klar gibt es dann kein Geld vom Kindsvater mehr.


JenJen131284

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Antwort auf Beitrag von knuddel-maus

Mein ist 7 Jahre alt ... Ich habe ihn schon einmal gefragt ob er auch den Nachnamen tragen möchte ?! Er meinte neim , will meinen behalten . Ich Frage ihn nächstes Jahr nochmal , da ist er fast 8 Jahre und dann Kann die Antwort anders ausfallen ....


MrsNapi

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Antwort auf Beitrag von JenJen131284

Also der Kindsvater kann auch ohne Sorgerecht bestimmen, welchen Nachnamen das Kind bekommt bzw wird er bei der Änderung gefragt. So war es nämlich bei meiner Schwägerin so. Meine Nichte hat den Namen meines Bruders bekommen und der leibliche Vater wurde aber nach der Zustimmung gefragt. LG MrsN.


Mamamia68

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Antwort auf Beitrag von MrsNapi

Hätte mein Sohn damals gesagt er möchte seinen Nachnamen behalten (mein Mädchennamen) hätte ich mich für einen Doppelnamen entschieden. Ich finde nicht, dass einer Namensänderung gleich eine Adoption folgen muss.


JenJen131284

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Antwort auf Beitrag von Mamamia68

Ein Doppelname wird es dann auch , wenn er seinen Namen behalten möchte ..... Noch ist Zeit und vielleicht versteht er das dann noch was besser .


knuddel-maus

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Antwort auf Beitrag von Mamamia68

Für was dann die Namensänderung? Wenn sie eine Familie mit den gleichen Namen sein wollen, dann kann doch zumindest über Adoption gesprochen werden. Aber wenn das Kind nein sagt, dann sollte man das sehrwohl respektieren, auch wenn er erst 7 ist.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von JenJen131284

doppelname geht doch nicht in D oder?


JenJen131284

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Antwort auf Beitrag von knuddel-maus

Der leibliche Vater würde nie wollen das sein Sohn adoptiert wird . Klar wird das akzeptiert , wenn er doch nicht den Namen haben möchte ....


Pamo

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Antwort auf Beitrag von MrsNapi

Der KV kann dann auch ohne Sorgerecht ein Veto einlegen, wenn das Kind bisher SEINEN Nachnamen hatte. Wenn das Kind den Nachnamen der Mutter hat und der KV kein Sorgerecht, dann hat er keine Handhabe.