Mitglied inaktiv
Hallo ihr Lieben, entschuldigt bitte wenn ich mit dem Thema nerve, aber Frau Baders Antwort hat mich jetzt total verwirrt. Sie meinte, dass ich als AN generell dem AG einen Aufhebungsvertrag anbieten kann, aber er müsse dem zustimmen. So weit, so klar. Dann meinte sie, aber was passieren soll wenn ich einfach nicht auf der alten Arbeit erscheine? Sorry, aber das verstehe nicht, bin wohl zu doof. Was meint sie damit? Ich bin ja noch in EZ und möchte diese aber beenden, weil ich ein tolles Jobangebot habe. Ich kann doch nicht einfach ohne die Zustimmung meines Noch-AG eine andere Stelle antreten? Vielen Lieben Dank euch
Hättest du nicht rechtzeitig einfach deinen alten Job kündigen können? Also fristgerecht während der Elternzeit? So wäre diese dann doch aufgehoben und du könntest einfach normal bei deiner neuen Arbeit anfangen. Man muss doch keinen Aufhebungsvertrag machen, außer vielleicht die Zeit drängt und sich würde alles überschneiden. Und man könnte die Frist nicht einhalten. Stellt sich dein alter Arbeitgeber so quer? Eventuell passt es denen ja, weil sie dich eh durch jemanden ersetzt haben, der einen befristete Stelle hat und sich freut, wenn du doch nicht wieder kommst.
Danke für deine Antwort. Ich habe mich bei meiner potentiellen neuen Stelle bereits um den 20.6 herum beworben, dummerweise mussten wir (die Heimleitung und ich) dann über einen Monat auf einen Rückruf von der FQA (Heimaufsicht) warten. Als dieser Rückruf dann endlich einging, hieß es von der FQA, dass ich nicht als gerontopsychiatrische Fachkraft in einem Seniorenheim eingestellt werden kann. Kurz zur Vorgeschichte. Ich bin seit 10 Jahren Ergotherapeuten und habe als solche in einem Behindertenwohnheim als gerontopsychiatrische Fachkraft gearbeitet. Nach dem Anruf von der Heimleitung war ich zunächst enttäuscht konnte es aber dann doch nicht ganz glauben, weil ich ja die Anerkennung als besagte Fachkraft ja schon mal hatte. Als habe ich mich ans Telefon gesetzt und eine ehemalige Kollegin angerufen und die meinte, dass evtl eine Bestätigung von meiner Damligen HL helfen könnte. Also habe ich dort angerufen und ihr alles geschildert. Sie meinte dann, dass sie mir ein "Zeugnis" ausstellen könnte und sie habe das damals für mich bei der FQA in ihrem Landkreis beantragt. Habe dann dort angerufen, aber der Sachbearbeiter hat Urlaub und auf das Schreiben von meiner damaligen HL musste ich auch warten. Jetzt habe ich endlich alle Unterlagen beisammen und der nette Her der FQA im Landkreis Regen hat gesagt, dass es überhaupt kein Problem sei, dass ich wieder in einem Heim (egal ob Behindertenheim oder Pflegeeinrichtung) als Gerontofachkraft arbeite und er wolle mir die Anerkennung zuschicken und ich solle sie dann weiterreichen. Wegen all dieser Widrigkeiten und der Langsamkeit des Landratsamtes konnte ich leider nicht fristgerecht kündigen. Ich freue mich sehr auf diese Arbeit und möchte ungern noch einen weiteren Monat waren, im Notfall ginge es aber sicher. Mein AG ist leider nicht besonders nett und ich habe ihn dreimal gebeten/gefragt ob ich nicht die EZ frühzeitig beenden könnte oder Teilzeit in EZ bei ihm arbeiten könnte. Draufhin kam von ihm nur, dass er das Ers prüfen müsse und sich nicht auf etwas illegales einlassen möchte. Ich warte nun seit einem halben Jahr auf eine Rückmeldung von ihm. Es kam leider nichts.Weder ob er das möchte, noch dass er es nicht möchte. Mein AG hat meine Stelle aktuell nicht besetzt und bräuchte, laut Aussage einer Kollegin, dringend Unterstützung, aber ich bin ihm wohl ein Dorn im Auge, weil ich in der Vergangehteti leider einmal mein Gehalt einfordern musste und das hat ihm nicht gepasst. I Sorry für den langen Text
Ich hatte das auch mal, mein alter AG wollte mich nicht gehen lassen und hat einem Aufhebungsvertrag nicht zugestimmt. Er dachte echt, ich bleibe dann halt. Ich habe ihm dann erläutert, dass ich ab Tag X dann nicht mehr zur Arbeit komme. Was er denkt, was dann passiert...nix! DAS meinte Frau Bayer. Mehr wie fristlos kündigen, wegen unentschuldigten Fehlen, kann er nicht. Lohn wird dann auch nicht gezahlt...ist doch aber egal, du hast ja was anderes? Mein AG hat dann eingesehen, dass er mich nicht halten kann und hat zähneknirschend den Aufhebubgsvertrag unterschrieben.
Okay, jetzt hab Ichs verstanden. Von der KK kann ich keine Schwierigkeiten bekommen? Ich bin doch noch in EZ. Ja, ich habe eine neue Arbeit, sonst würde ich nicht kündigen wollen.
Na, melden muss man das schon. Es kommt einer vorzeitigen Beendigung der Elternzeit gleich, würde ich denken. Das lässt sich aber sicher erfragen.
Hätte der AG nicht rein theoretisch Schadenersatzansprüche? Es ist zwar unwahrscheinlich, dass ihm ein nachweisebarer Schaden entsteht und dass er diese Ansprüche tatsächlich geltend machen würde, aber möglich wäre es.
Na, im konkreten Fall wohl kaum, weil die AP ja in Elternzeit war.
Ich glaube aber allgemein kaum, dass ein AG da einen Anspruch des AG sehen würde
Oh, darauf möchte ich es nun wirklich nicht ankommen lassen. Ich würde es ihm, und besonders seiner Frau auf jeden Fall zutrauen. Die würden sich dann schon was einfallen lassen und dem Gericht evtl sagen, dass er mich jetzt doch gebraucht hätte und er jetzt durch meinen Weggang so viele Patienten nicht hatte annehmen können. Die machen auch sonst krumme Dinger. Da war das Nichtausbezahlen meines Lohnes noch harmlos.
Wie gesagt, Aufhebungsvertrag geht immer, sofern sich beide Parteien einigen. Und richtig, wenn du ohne Zustimmung bei einem anderen Arbeitgeber arbeitest, bzw. "einfach nicht bei deinem alten Arbeitgeber erscheinst", wird er (der alte Arbeitgeber) dir kündigen wegen Vertoßes gegen deine arbeitsvertraglichen Pflicht. Klingt erstmal nach "Na und?". Aber, richtig, er hat einen Schadensersatzanspruch dir gegenüber Wenn ihm ein Schaden entstanden ist. Aber glaube mir, da kann einem schon etwas einfallen. Und zweitens, dein Arbeitszeugnis würde dadurch nicht gerade positiv werden. Ich an deiner Stelle würde kündigen und im gleichen Schreiben darum bitten, deinen Arbeitsvertrag vorzeitig aufzulösen. Und mit deinem neuen Arbeitgeber offen darüber sprechen, dass das Eintrittsdatum abhängig von der Reaktion deines alten Arbeitgebers ist.
Da stimme ich zu 100 % zu!
Guten Morgen und Danke. Mein neuer AG weiß über meine "prekäre" Situation bescheid und wird sich bestimmt nicht quer stellen. Da kann ich dann auch erst im Oktober anfangen und so werde ich es dann auch machen, weil ich kenne ihn (meinen alten AG) und weiß, dass er suchen wird bis er etwas findet und wird mich dann verklagen oder wie man das korrekt nennt.
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