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nebenkostenabrechnung

nebenkostenabrechnung

Familymum08

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hallo kennt sich jemand damit aus? meine mal gelesen zu haben, dass wenn der vermieter 1 jahr für die abrechnung braucht derm mieter dann auch 1 jahr für die bezahlung zusteht, stimmt das? danke schonmal und lg cordi


HasiReh-alias-LeonPaul06

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Antwort auf Beitrag von Familymum08

wenn du jetzt deine Nebenkostenabrechnung für 2009 erhalten würdest währe die verjährt und die bräuchtest du nicht mehr zahlen. Aber von 2010 mußt du schon zahlen und innerhalb einer genannten frist!!! das mit 1 jahr habe ich noch nie gehört


HasiReh-alias-LeonPaul06

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Antwort auf Beitrag von HasiReh-alias-LeonPaul06

es sei ihr seit ende 2009 eingezogen dann müßt ihr die auch zahlen!! Man muß schon zahlen für das was man verbraucht


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von Familymum08

????? Wieso sollte der Vermieter Dir so lange einen Vorschuß geben? Er hat die Kosten bereits getragen und Du bist in einer angegebenen Frist zur Nachzahlung verpflichtet. Es gibt aber eine Verjährungsfrist, wo Du die Nachzahlung nicht mehr leisten musst. Waren das 2 Jahre????


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von TiBi2009

Es darf maximal für einen Abrechnungszeitraum von 12 Monaten berechnet werden. Weniger ist möglich, mehr nicht - allerdings ist umstritten, was mit diesem "Mehr " passiert und ob der Mieter dann tatsächlich nicht zahlen muss. Normalerweise bezahlt man ja monatliche Abschläge auf die NK, was sinnvoll ist, damit dann nicht der Riesenhammer kommt, wenn man seine Abrechnung in Händen hält. Gibt es keine Abschlagszahlungen, dann wäre es durchaus sinnvoll, wenn man sich monatlich was zu Seite legt. Der Abrechnungszeitraum von einem Jahr muss nicht unbedingt vom 1.1. bis 31.12. sein. Kann man auch unterjährig vereinbaren, z.B. wenn man am 1.4. einzieht könnte man den Abrechnungszeitraum vom 1.4. bis 31.3. legen. Machen aber meines Wissens nur wenige Vermieter so. Die NK-Abrechnung muss am letzten Tag der Frist beim Mieter ankommen. unser Vermieter hat dieses Jahr einen Rekord aufgestellt und die Abrechnung so spät wie nie zuvor abgeschickt - der Brief trägt das Datum 17.12.2010, ich glaube am 22.12. kam er bei uns an.


Familymum08

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es ging ursprünglich um die abrechnung 2009. nun bin ich aber über diese frist gestolpert: die NK abrechnung 2008 kam dez 2009, ist das rechtens? also abrechnungszeitraum 01.01.08 - 31.12.2008 kam dez 2009


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Familymum08

Ja, das ist richtig so. Der Vermieter muss innerhalb von 12 Monaten nach dem betroffenen Jahr abrechnen. Er hätte ja gar nicht im Jahr 2008 für 2008 abrechnen können. Zumindest bei uns nicht. Wasser und Heizun g z.B. werden Anfang Januar abgerechnet. Die Infos hätte der Vermieter ja gar nicht gehabt. Also wäre es schon mal praktisch unmöglich.


Familymum08

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ok danke schön.