nest118
..... dürfte der Typ ja noch nicht mal in die Nähe unseres Grundstücks kommen, weil rundherum alles Privatbesitz ist. Es ist zwar nicht unser Besitz, aber der Wald, das Feld und der Weg gehört Privatpersonen, bzw. den Stadtwerken. Aber ist jetzt ja auch egal, da kommt ein Zaun hin und ich hoffe wir haben dann Ruhe.
Das sollte unter 32+4!
In Deutschland ist Wald allgemein frei zugänglich, auch solcher, der sich in Privathand befindet. Dennoch kann es eingezäunte, z.B. speziell genutzte oder frisch aufgeforstete Flächen geben, bzw. solche, die aus Naturschutzgründen nicht betreten werden dürfen. Im Sinne der Natur sollten natürlich die in Deutschland zahlreich vorhandenen Waldwege nicht verlassen werden. http://www.tierfreund.de/der-wald-in-deutschland-heute/
Ah ok, das wusste ich nicht! Weil hier auch vor jedem Waldweg ein "Betreten verboten! Privatbesitz!" steht, dachte ich, das der Wald nicht betreten werden darf.
vor jedem Waldweg ein "Betreten verboten! Privatbesitz!" http://www.wald-prinz.de/das-bundeswaldgesetz/174 "Drei häufig gestellte Fragen Für Privatwald-Besitzer und solche, die es werden wollen, ist insbesondere das zweite Kapitel des Bundeswaldgesetzes von Interesse. Dieses im Volltext durchzulesen lohnt sich, beantwortet das zweite Kapitel doch eine Reihe häufig gestellter Fragen: •F: Darf man Wald komplett roden, also einen Kahlschlag durchführen? A: Ein Kahlschlag ist nicht grundsätzlich verboten, er darf nur keine freilandähnlichen Verhältnisse nach sich ziehen. Es besteht die Pflicht, den Wald wieder aufzuforsten. §9 (1) + (2), § 11 •F: Darf man jeden Wald betreten? Darf der Waldbesitzer das Betreten des Waldes verbieten? A: Grundsätzlich ist das Betreten des Waldes jedermann gestattet. Der Waldbesitzer darf dies nicht verbieten, sehr wohl kann die zuständige Behörde den Zugang beschränken. § 14 (1) + (2) •F: Muss man sich als Privatwaldbesitzer um seinen Wald kümmern? A: Jein. Wenn man Verfechter eines “naturbelassenen” Waldes ist, kann man seinen Wald in einem gewissen Rahmen sich selbst überlassen. § 11 sagt lediglich “Der Wald soll im Rahmen seiner Zweckbestimmung ordnungsgemäß und nachhaltig bewirtschaftet werden”, es gibt z.B. keine Regelung, wie und in welchen Abständen der Wald durchforstet werden muss. Es gibt allerdings auch hier Einschränkungen. Wenn sich z.B. der Borkenkäfer auf einem Waldgrundstück ganz besonders heimisch fühlt, weil frisch geschlagenes Holz in Mengen umherliegt, ist der Waldbesitzer verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen."
Ob das hier überall üblich ist weiß ich nicht, aber bei besagtem Wald ist das so!
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