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Nachname

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Mitglied inaktiv

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Nachdem ich nun 5 Jahre geschieden bin, mochte ich meinen Doppelnamen ablegen und nur noch meinen Geburtsnamen tragen. Kind möchte diesen auch annehmen und Kindsvater stimmt dem zu. Wie genau ist nun die Vorgehensweise? Google konnte mir nicht wirklich helfen


Rapunzelchen

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Bei mir ist es zwar schon ein paar Jahre her und damals auch noch ohne Kind, aber es ging über die Stadtverwaltung, Standesamt. Die haben das für mich in die Wege geleitet, Kosten 20€. Es war wirklich unkompliziert.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Rapunzelchen

Danke , das klingt super


fsw

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Bei dir geht es auf dem Standesamt sofort,kostet etwa 13 €.Es kann sein,dass dein Kind gar nicht seinen Familienname ändern kann,wenn es der Geburtsname ist.


Philo

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Antwort auf Beitrag von fsw

Beim Kind muss der Vater schriftlich zustimmen. Dann geht das. Der neue Name wird dann als Geburtsname eingetragen - so war das bei meinem Patenkind, meine ich. LG, Philo


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Philo

Alle Beteiligten wollen es oder sind einverstanden, dann laeuft das wahrscheinlich einfacher als ich dachte


fsw

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Mir wurde auf dem Standesamt gesagt,dass ein Kind seinen Geburtsnamen nicht ändern kann,wenn du deinen Namen wieder annimmst


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Antwort auf Beitrag von fsw

Ich frage nach undwerde dann berichten


fsw

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Genau.Viel Glück!!!


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Antwort auf Beitrag von fsw

Thanks a lot


Nenilein

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Wenn das Kind den Namen des Vaters als Geburtsnamen hat geht das glaub ich gar nicht. Wir haben im Juli erst geheiratet und ich meine mich zu erinnern, dass die Standesbeamtin da sowas gesagt hat. Wir haben jetzt auch alle den gleichen Namen, den meines Mannes, im Falle einer Scheidung würde ich auch auf jeden Fall meinen Mädchennamen wieder annehmen wollen. Und ich würde auch versuchen, dass ich meinen Sohn "mitnehmen" kann, glaube aber da stehen die Chancen schlecht, auch wenn der Vater einverstanden ist. Das Namensrecht hat in den letzten Jahren leider ganz schön angezogen...


Anny

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Lediglich bei einer neuen heirat den neuen Namen der Mutter annehmen. Es sei denn, es würden psychische Gründe vorliegen. Den Fall hatten wir erst vor kurzem im Bekanntenkreis. Da musste dann erst ein Psychologisches Gutachten erstellt werden und das Gericht entschied dann, dass die Namensänderung vorgenommen werden kann. Aber ohne triftigen Grund, geht dies leider nicht


Anny

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Antwort auf Beitrag von Anny

Ich schrieb im Betreff Nein, das geht nicht. Ein Kind kann....


Mitglied inaktiv

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nach dem ich rumtelefoniert habe , stand der dinge: beim landratsamt müssen beide eltern einen antrag auf änderung des nachnamens des kindes stellen und begründen ., mehr wäre nicht notwendig. wir werden sehen ,ob das wirklich so einfach geht.