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Nachbar leiht aus...und kaputt...

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Nachbar leiht aus...und kaputt...

Ninaaa

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Unser Nachbar hat sich den Rasenmäher ausgeliehen und jetzt ist er kaputt. Jetzt war der schon 6 Jahre alt, also nciht mehr neu, allerdings voll funktionstüchtig. Ist es zuviel verlangt, wenn er zum Neuen etwas dazugibt? Seine Versicherung zahlt nicht, hat er schon gefragt.... LG, Nina


desire

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Antwort auf Beitrag von Ninaaa

warum muss es denn ein nagelneuer sein? geht reparieren denn nicht mehr?? 6 Jahre ist doch nix für einen Rasenmäher.


Yvi76

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Antwort auf Beitrag von Ninaaa

ich würde auch erst mal schauen, ob er nicht repariert werden kann, was ist denn kaputt, vielleicht ist der Nachbar ja auch etwas technisch visiert? Was sagt er denn dazu???? Ansonsten wäre das wohl ein Fall für die Haftpflicht....


Ninaaa

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Antwort auf Beitrag von Yvi76

Sie haben geguckt, es ist was abgebrochen... Seine Haftpflicht zahlt nicht bei geliehenen Sachen oder zahlt keine Rasenmäher, auf jeden Fall bekommt er da nichts.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Ninaaa

Wenn er ihn kaputt gemacht hat muss er auch für Ersatz sorgen. Da das Teil nicht neuwertig war muss er eben einen gebrauchten beschaffen. Wäre für mich Ehrensache.


desire

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Antwort auf Beitrag von mf4

abgebrochen?was denn was man nicht schweissen oder ersetzen könnte?


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Ninaaa

Wenn es ein "Altersschaden" war, also jederzeit hätte es auch bei der Nutzung durch den Eigentümer vorkommen können, dann ist es halt Pech, da würde ICH - wäre ich der Besitzer - dann auch nix fordern oder erwarten. Andersherum: hätte ICH das Ding kaputt gemacht - auch wenn es unvermeidlich und ein "Altersschaden" war - dann würde ICH mich zu einer Entschuldigung und einem kleinen Obolus zur Neuanschaffung hinreißen lassen. Wenn ich dann wiederum der Gegenpart wäre, würde ich mich sehr freuen, den Obolus aber dankend ablehnen, da es MIR ja auch jederzeit hätte passieren können! LG


desire

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

ich find das trotzdem immer etwas schräg gleich was neues zu verlangen. Ein 6Jahre alter MÄher kann vom Nachbarn nicht so kaputtgehauen worden sein dass man gleich nen neuen braucht. Wenn man was kaputt macht dann bezahlt man die Reperatur..im Notfall steuert man was zum Neukauf bei...


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von desire

Ja, Reperatur ist natürlich vorzuziehen, ganz klar! Vielleicht geht es nicht? Die Informationen die wir diesbezüglich haben, sind sicher nicht ausreichend...da kann man nur allgemein was formulieren. LG


LoveMum

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Antwort auf Beitrag von Ninaaa

Meine Meinung: Wenn man was verleiht, muss man damit rechnen, dass etwas kaputt gehen könnte. Dann darf man gar nichts verleihen. Ich würde nicht um Geld bitten.... Und wenn eine RepAratur nicht möglich ist....einen Rasenmäher gibt es schon für kleines Geld.


LittleRoo

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Antwort auf Beitrag von LoveMum

Rasenmäher ist nicht gleich Rasenmäher... da sind die Preisspannen wohl sehr weit reichend... Was war/ist es denn für einer ?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Ninaaa

Entweder teilt ihr euch die Reparaturkosten oder die Anschaffung eines gleichwertigen Mähers (gebraucht) - und der Nachbar darf weiterhin ausleihen ;-)


Schildkroete12

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Antwort auf Beitrag von Ninaaa

meine Kinder mit ihren Freunden Steine im Gras verteilt hatten und beim Absammeln einer übersehen wurde. Der Motor war hin... und geliehene Sachen werden von der Versicherung wie eigene betrachtet. Obwohl das Teil schon 10 Jahre alt war, haben wir etwas zum Kauf eines neuen dazu gegeben: 50 €, weil der alte Mäher in guten Zustand maximal diesen Wert gehabt hätte. So fühlte sich keiner benachteiligt.