Tanja2255
Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten drei vollständig abgerechneten Kalendermonate. Bei einer wöchentlichen Abrechnung handelt es sich um die letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung. Das Mutterschaftsgeld beträgt höchstens 13 Euro für den Kalendertag. Das ist ja der Text von der Mutterschaftsstelle, bzw. vom Bundesfamilienministeriums. Darin heißt es ja, dass das Mutterschaftsgeld anhand der letzten 3 vollständig abgerechneten Kalendermonate berechnet wird. Ich arbeite im öffentlichen Dienst, erhalte monatlich gleiches Entgeld. Somit fällt bei mir der Passus mit der wöchentlichen Abrechnung weg, oder? Das heißt also, wenn ich am 11.8. in Mutterschutz gehe, werden die Monate Mai, Juni und Juli als Grundlage genommen, richtig? Oder vertue ich mich irgendwo?
du bekommst MSG 13 euro pro tag bezahlt die KK.
den rest dein AG, das heisst für dich unterm strich die beiden "teilen" sich rein und du bekommst dein gehalt genauso als wärst du arbeiten. ist das verständlic? LG
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