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Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld

Mitglied inaktiv

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Hallo, wenn man gesetzlich versicherter Arbeitnehmer ist, bekommt man ja 13 Euro von der Krankenkasse pro Tag und der Arbeitgeber stockt bis zum Durschschnittsnettoverdienst der letzten 3 Monate auf, so dass man eigentlich keine finanziellen Einbußen hat. Wie ist das, wenn man aber die drei Monate vorher schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben war. Wird dann das maximale Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber bis zur Höhe des Krankengeldes oder des normalen Nettos aufgestockt? Weiß das jemand aus zuverlässiger Quelle? Gruss Katrin


Patti74

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Zum Mutterschutzgeld kann ich dir nichts sagen, aber besser wäre du läßt dich nicht krank schreiben, sondern bekommst ein Beschäftigungsverbot - Grund: Elterngeld, wird nach dem Einkommen berechnet und wenn du krank bist, bekommst du ja nach 6 Wochen weniger Geld. Frag doch mal auf der Krankenkasse nach.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Patti74

Da hast Du recht. Leider bin ich krank und bekomme von meiner FA kein BV, obwohl mein Arbeitgeber und ich darum gebeten hatten. Sie sagte, nein, denn Sie sind krank. Nun sieht es wohl so aus, dass Sie mich nach 5 Wochen krank wieder gesund schreiben wird, weil sich meine Lage stabilisiert hat. Sollte sie mich aber doch weiter krank schreiben, dann rutsche ich 3 Wochen vor Mutterschutz noch ins Krankengeld. Wie sieht es dann im Mutterschutz mit dem Mutterschaftsgeld aus? Meine Krankenkasse sagt, der Arbeitgeber stockt bis zum gewohnten Netto auf. Internetquellen und FA behaupten, dass der Arbeitgeber das Durchschnittsnetto der letzten 3 Monate (bei mir dann ca. 2 Monate volles Netto und 1 Monat Krankengeld) zugrunde legen kann. Um zu wissen, wie sich das dann auf mein Elterngeld weiter auswirkt, muss ich erstmal die obige Lage klären????? Danke trotzdem. Gruss Katrin