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Muss mich mal aufregen :-(

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Muss mich mal aufregen :-(

Hatot

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Da heißt es doch immer , man könnte 2/3 der Kundenbetreuungskosten von der Steuer zurück holen und was ist ? Bescheid bekommen , wir würden nichts zurück bekommen da es durch das Kindergeld abgedeckt wäre .. Das ist doch mal eine Schweinerei ..


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Hatot

Nein das stimmt nicht. Wir haben die Kosten für Betreuung und sogar das Mittagessen anerkannt bekommen Widerspruch einlegen


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Hatot

Wir haben auch immer etwas von den Kinderbetreuungskosten wieder bekommen, egal ob Kita oder Hort.....trotz Kindergeld! Ich würde auch Widerspruch einlegen!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Widerspruch einlegen, ja klar, ABER es kommt auch auf bestimmte Faktoren an, z.B. gezahlte Steuer etc. Ich würde sofort Widerspruch einlegen und dann Mal durchkalkulieren, ob es Sinn macht, einen Profi noch einmal Drüber zu schauen ( Achtung, sind die Rückerstattungen wirklich höher als die Kosten für den Profi?) Und hier würde ich Leena Mal fragen


dann

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Antwort auf Beitrag von Hatot

Das kann nicht sein, zwei Drittel können, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind abgezogen werden bis zu einem Höchstbetrag. Rufe doch erstmal beim Sachbearbeiter an und frage nach.


Tini_79

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Wo bitte steht, man könne sich 2/3 der Kinderbetreuungskosten "von der Steuer zurückholen"???? Man kann 2/3 (ohne Verpflegung) steuermindernd ansetzen. Der Satz "..ist durch das Kindergeld abgedeckt..." bezieht sich garantiert auf den Kinderfreibetrag, der bei euch offenbar nicht zum Tragen kommt. Das hat nichts mit Kinderbetreuungskosten zu tun.


Mitglied inaktiv

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Hab grad nach geschaut. In 2017 hatten wir für 5 Monate Betreuungskosten von ca. 360€ und 270€ wurden anerkannt. Muss mit Essen gewesen sein. Im Bescheid steht :" Kinderbetreuungskosten können im Rahmen der gesetzlichen Höchdtbeträge nur mit 2/3 der Aufwendungen, höchstens mit 4.000€ je Kind und Kalenderjahr, berücksichtigt werden. Es wurden kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben abgezogen " "Die Vergleichs Regelung hat ergeben, dass die steuerliche Freistellung des Existenzminimums ihres Kindes durch den Anspruch auf Kindergeld bewirkt wurde"


dann

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Das Essen ist dann bei euch "mit durchgerutscht" nach Gesetzeslage darf es nicht berücksichtigt werden.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von dann

Kann nur mit essen sein. Weil Aug bis dez waren ja nur 5 Monate und je Monat zahlen wir 30€ für die Betreuung nach der Schule Hatte für jeden Monat eine Kopie vom Auszug.... Zwar auch einzeln aufgelistet, weil nicht jeden Monat gleich viele Tage gegessen wurde. Für 2018 kann ich mir ja dann die Arbeit sparen und die Sachen gar nicht erst raussuchen. Ist immer zusammen Monatsbetrag zzgl Essen


Mitglied inaktiv

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Oder der Sb hat das für das ganze Jahr gerechnet. Dann würde es auch hin kommrn


Tini_79

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Ich habe bei der Großen damals auch immer "vergessen", dass das Essensgeld ja nicht dazu gehört und es lief durch. Jetzt bei Kind klein, anderes FA, schmeißen sie es jedes Jahr raus. So oder so wäre ja aber die Frage, ob die Betreuungskosten der AP gar nicht anerkannt wurden, also auch nirgends im Bescheid auftauchen oder ob sie einfach erwartet hat, dass sie 2/3 dieser Kosten erstattet bekäme. Diese Annahme wäre ja schlicht und einfach falsch. Und der von dir zitierte Satz ist doch genau das, was ich auch sagte. Das Kindergeld ist gleichzusetzen mit dem steuerlichen Existensminimum. Wenn man nicht viel verdient (als Paar ab ca. 60Ts ZU VERSTEUERNDES Einkommen aufwärts), dann ist das Kindergeld günstiger als die Steuerarsparnis durch den Freibetrag. Deshalb ist die Sache damit abgegolten und kommt quasi nicht zum Tragen.


Andrea6

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Antwort auf Beitrag von Hatot

..."man könnte 2/3 der Kinderbetreuungskosten von der Steuer zurück holen" - das Gesetz mußt du uns mal zeigen. Entweder hast du bei "da heißt es doch immer" nicht genau zugehört (man kann 2/3 der Kinderbetreuungskosten als steuermindernd bei Sonderausgaben ansetzen - das ist ein Unterschied!) oder es wurde tatsächlich so (eben falsch) weitergegeben. Da niemand deine Steuererklärung kennt kann natürlich auch nicht beurteilt werden, ob dem Sachbearbeiter ein Fehler unterlaufen ist oder du einfach von falschen Voraussetzungen ausgehst (nämlich daß du einfach 2/3 der Ausgaben wiederbekommst - schön wärs...).


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Andrea6

Das erinnert mich mal an eine Diskussion mit einem Kollegen meines Mannes.... Sinngemäß: warum regt ihr euch auf. Ihr kriegt doch vom Staat alles retour. Dank eures behinderten Kindes. Und unsereins kann gucken wo er bleibt. In Wirklichkeit ist es ein Pauschalbetrag der als Sonderausgaben vom Bruttolohn abgezogen wird Und warum soll man das nicht angeben, es wird ja sogar im Bogen Kind abgefragt


Hatot

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Antwort auf Beitrag von Hatot

Zuallererst danke für die netten Ratschläge und für die anderen .. Meine Güte, nur weil sich jemand vielleicht falsch ausdrückt ,vielleicht auch was falsch verstanden hat und eben keinen Plan von so was hat , muss man nicht direkt Gift und Galle spucken .


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Hatot

Guck mal genau... Unter *unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben* steht das mit den Betreuungskosten