Augustbaby2012
Wir schauen uns heute eine Wohnung an, muss ich den eventuellen Vermieter über meine Schwangerschaft informieren oder kann ich das verschweigen?
du kannst das verschweigen. aber es könnte dir auch zum vorteil kommen.
wieso ein vorteil? Bisher war es immer nur nachteil!
also ICH würd lieber ner mama (oder fastmama) meine wohnung vermieten als irgendwem. ich halte diese menschen für zuverlässiger (naja, nicht immer wissen wir ja...)
würde ich auch so sehen, dass es ein nachteil ist.... heute ist es schwierig als familie eine wohnung zu kriegen, weil kinder laut sind etc...
selbst bei uns in der großstadt, wo es vor leeren wohnungen nur so wimmelt, ist es so....
und sagen du wußtest es zu dem zeitpunkt noch nicht
nur wenn das Baby dann da ist, da kann der Vermieter auch behaupten, dass sie ihn was verschwiegen hat usw. - Wenn sie schon weiß, dass sie schwanger ist. Verstehst du? LG
Naja, die Wohnung ist eher ein Einfamilienhaus, aber ich bin da irgendwie trotzdem etwas vorsichtig! Weiss nicht wie es rechtlich ist, nicht das die dann ein sonderkündigungsrecht haben, wenn sies herausfinden!
ihm, nicht ihn - sorry
zu deiner frage: ich weiß nicht ob du es MUSST, aber ich würde es nicht tun...
ich persönlich bin da eh etwas schlampig... wir dürfen hier zB keine hunde, ich hatte aber einen pitbull in der wohnung... es hat niemanden gestört und die HV hat sich auch nie gemeldet...
Also wir und meine Schwiegermama sind auch Vermieter. Wir haben auch kleine Kinder im Haus. Einmal wir selbst sind ja Eltern und bei meiner Schwiegermama sind jetzt auch 2 Kinder im Haus, eines sogar ca. 5 wochen alt und das andere 1 Jahr alt. Also wir sehen da kein Problem. Selbst unsere Nachbarin, die direkt neben unserer wohnung wohnt, meinte, sie hört Daniel soooooo selten. Hat ihm sogar was zu Weihnachten geschenkt.
mein post war auf teufel bezogen weil sie meinte das baby könnte ein vorteil sein, dass sie die wohnung dann eher kriegt etc... ich seh es eher andersrum... familien werden heutzutage nicht gerne genommen, so meine erfahrung aber ich verstehe was du meinst
das ist nicht der chef.
Andere sehen nur: Kinder = Lärm, Dreck und Dauerbeschwerden... Was meinst du, was wir alles durch hatten... Drei Kinder und du bist ein asoziales Dreckstück! Egal ob du arbeitest, dein Mann arbeitet.... Drei Kinder sind drei zuviel! Lieber drei Hunde wie drei Kinder, 5 Personen und nur 120qm? Das ist zu klein! Oh Entschuldigung, aber mein Mann/meine Frau sagt mir gerade, wir haben schon einen Mieter! Sie sind 27 und haben drei Kinder? War der Fernseher kaputt? Sind Sie ein Messie oder warum finden Sie nichts größeres? Schaffen Sie den Haushalt überhaupt? Das sind nur EINIGE Dinge aus 7 Jahren vergeblicher Wohnungssuche!
danach fragen-
fasse ich echt nicht. irgendwie hab ich nur kinderfreundliche menschen erwischt bisher.
Na, wenn du es dann erst in der 12ssw. erfahren hast, hast du ja theoretisch den Mietvertrag schon unterschrieben oder? Wie wollen sie dir DAS denn nachweisen?
sagte ich auch schon, aber mir hört ja hier keiner zu
oder ich habe auch mal gelesen, wenn man Bewerbungen schreibt darf man im Lebenslauf auch das Kind "weglassen".
Hab nicht umsonst mit 5 Personen 7 Jahre lang auf knapp 60qm gelebt!
mir gings so....ich habe es keinen gesagt, ist ne privatsache u. habe damals die wohung bekommen.......
das ist ja übel! hab ichnich mit gerechnet!
mal sehen wie wirs machen, viell. entscheide ich einfach nach sympathie, es fühlen ja 2 Kids vor :) Wenn sie mir eher unsympathisch sind werd ichs mir wohl sparen, es zu erwähnen!
pn
Persönliche Verhältnisse Darüber hinaus sind auch Fragen zur Identität des Mieters zulässig, etwa nach seinem Namen, seiner Anschrift und seiner Telefonnummer. Auch nach Kindern, die mit in die Wohnung einziehen sollen, darf der Vermieter fragen. Schließlich hat er ein berechtigtes Interesse daran, dass seine Wohnung nicht überbelegt ist. Anders dagegen, wenn es um die Familienplanung geht. Fragen nach einer Schwangerschaft oder nach einem Kinderwunsch sind regelmäßig unzulässig. Diese betreffen die Zukunftsplanung des Mieters und sind seine Privatangelegenheit. Fragen nach dem Familienstand sind zulässig, nicht jedoch Fragen nach Beziehungen, ihrer Dauer und dem Lebenswandel. Privatangelegenheiten Das Privatleben des Mieters bleibt für den Vermieter tabu. Welche Musik der Mietinteressent gerne hört, ob er ein Instrument spielt und wie er seine Freizeit gestaltet, geht den Vermieter nichts an. Über seinen Gesundheitszustand und eine Behinderung muss der Mieter den Vermieter nicht aufklären. Und gemäß dem Antidiskriminierungsgesetz sind Fragen nach Rasse und ethnischer Herkunft nicht erlaubt. Hier kann sich der Vermieter sogar schadensersatzpflichtig machen, wenn er den Bewerber aus diesen diskriminierenden Gründen ablehnt. (WEL) Besteht eine Auskunftspflicht des Mieters oder hat er eine zulässige Frage nicht wahrheitsgemäß beantwortet, kann der Vermieter den Mietvertrag wegen Irrtums und bei einer bewussten Lüge des Mieters sogar wegen arglistiger Täuschung anfechten. Nach dem Einzug kommt eine Kündigung in Betracht, meist handelt es sich dabei um Falschangaben zum Einkommen. Die Gerichte akzeptieren eine fristlose Kündigung jedoch in aller Regel nur, wenn der Mieter auch tatsächlich mit der Zahlung der Miete in Rückstand gekommen ist.
Absolutes Tabuthema ist die Familienplanung. Ob Kinderwunsch besteht oder die Interessentin im Moment schwanger ist, darf der Vermieter nicht fragen. Geregelt ist dies durch Artikel 6 des Grundgesetzes. Diese Fragen müssen nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Richtig beantworten muss der Mieter aber die Frage nach Haustieren. In vielen Mietverträgen ist geregelt, dass die Tierhaltung der Erlaubnis des Vermieters bedarf. Lediglich Kleintiere dürfen ohne Einverständnis gehalten werden.
sie wissen das sie die frage nicht stellen dürfen und ich muss nicht antworten, ich antworte ihnen aber und sage: ich habe keeeeeiiinnneee ahnung was das leben noch bringtund im moment plane ich einen umzug
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