Elternforum Rund ums Baby

Minijob-fristlose Kündigung durch AN !

Minijob-fristlose Kündigung durch AN !

Keks10

Beitrag melden

muß man da was beachten......?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Keks10

Gibt es da nicht eine vier Wochen Kündigungsfrist?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/3__Privathaushalte/4__arbeitsrecht/07__K_C3_BCndigung/K_C3_BCndigung.html Der AG ist berechtigt Dich dann freizustellen. Fristlos geht ja immer nur, wenn es bestimmte Gründe gibt.


Keks10

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Der AG ist berechtigt Dich dann freizustellen....stehe mom auf dem schlauch....wie ist das gemeint...... resturlaub von 2 tagen ist noch da...u. zeitlich ist der minijob nicht mehr zum hauptjob zu schaffen.....


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Keks10

Also wenn Du ordentlich kündigst, kann Dein AG Dich freistellen, das heißt, kein Lohn von seiner Seite, keine Arbeit von deiner Seite. Bei den meisten Menschen geht so etwas, weil sie ja keine total unmotivierte Minijobber haben möchten. Ich würde mit dem AG reden und darum bitten, mich freizustellen.


Keks10

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

ich dachte, bei einer fristlosen kündigung von heut auf morgen z.b. gibts keine frist. wenn der AN kündigt.....


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Keks10

Nönö, der Arbeitnehmer hat sich auch an den Vertrag (und wenn da nichts drin steht, an die gesetzliche Kündigungsfrist) zu halten.


Ilse_2000

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Eine Kündigungsfrist ist sowohl für den AN als auch für den AG bindend! Wieso willst Du fristlos kündigen? Dies ginge nur aus ganz bestimmten, "schlimmen" Gründen!


Keks10

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Ilse_2000

gut dann 4 wochen frist zum 15. o. 30.... aber die 2 tage urlaub kann man doch noch nehmen....?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Keks10

Wie sind denn die Urlaubstage? Sind die auf das Jahr berechnet oder ist es der rest deines Urlaubsanspruches bis sagen wir mal den 30.11.?


Keks10

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

im jahr stehen ein 4 tage zu, kündigung wäre dann am 15.10 zum 15.11.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Keks10

Im Jahr? Ne http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/2__AG/13__arbeitsrecht/3__Erholungsurlaub/Erholungsurlaub.html Oder hst Du nur 2 Tage im Monat gearbeitet?


Keks10

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

bei den minijob stehen mir 4 tage im jahr zu


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Keks10

Verstehe ich jetzt nicht, Du arbeitest demnach nur einen Tag in der Woche?


Keks10

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

genau für ein paar std.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Keks10

Dann beißt Du die zwei Mal die Po-Backen zusammen, nimmst zwei Tage Urlaub und kündigst zum 15.11. Wenn es um zwei Tage geht, würde ich wirklich dann mit dem AG sprechen und bitten, mich da gehen zu lassen.


Pamo

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Keks10

Was für eine Kündigungsfrist steht denn in deinem Arbeitsvertrag? Wenn du dich nicht an diese Kündigungsfrist halten willst, dann bitte den AG um einen Auflösungsvertrag.


Keks10

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Pamo

bei den minijob habe ich keinen Arbeitsvertrag, nur ne anmeldung für die minijobzentrale


Angelina-Mama

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Pamo

ich habe damals bei meinem Minijob mit meinem AG gesprochen und durfte sofort aus dem Arbeitsverhältnis austreten. Sprich einfach mal mit ihm. LG. Nicole & Angelina


Pamo

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Keks10

Dann hast du einen mündlichen Vertrag und es gelten die Regelungen des BGB. "Keinen Vertrag" gibt es in Deutschland nicht.