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Mietfrage

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Hausdrache2017

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Ersteinmal schönes neues Jahr Darf ein Vermieter ohne Begründung die Miete erhöhen?


xIntirax

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Antwort auf Beitrag von Hausdrache2017

Nein sie muss begründet sein


omagina

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Antwort auf Beitrag von xIntirax

in einem bestimmten zeitraum darf wohl die miete ohne begründung erhöht werden....solange sich an den mietspiegel ghalten wird.....war zumindestens damals so..wie das heute aussieht müsste man wohl am besten bei einem mieterverein erfragen...


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von omagina

Ja, aber er muss trotzdem reinschreiben wieso er die Miete erhöht....also z.B. „Anpassung an den ortsüblichen Mietspiegel“ oder Ähnliches.


Philo

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Antwort auf Beitrag von Hausdrache2017

Ja, im gewissen Rahmen. Wenn jemand 75 Jahre in der Wohnung lebt, kann er nicht mehr nur den Betrag von 1943 zahlen.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Hausdrache2017

Unter bestimmten Umständen darf der Vermieter die Miete erhöhen, er muss es aber begründen, sonst hast du als Mieter ja keine Möglichkeit festzustellen, ob die Erhöhung gerechtfertigt ist. Begründung einfordern und/oder ggf. der Mieterhöhung widersprechen.


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Hausdrache2017

Er muss es begründen......sei denn ihr habt in eurem Mietvertrag schon einen Passus über eine Staffelmiete drin. Da gibt es dann immer nur eine kurze Info, über die neue Miete.


Alhambra

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Antwort auf Beitrag von Hausdrache2017

Wer die Miete erhöhen möchte, muss auch eine Begründung angeben. Z.B. eine Anpassung an den Mietspiegel oder Modernisierung (dann mit Angabe was gemacht wurde). Außerdem muss die Erhöhung 3 Monate vorher angekündigt werden und am besten noch mit einem Zustimmungsschreiben, dass der Mieter unterschreiben sollte. Außerdem darf nur alle drei Jahre bis zu 20 % angepasst werden. Achtung: das gilt nur für die reine Kaltmiete, nicht für die Nebenkosten!! Das verwechseln einige. Die kann jährlich nach der entsprechenden Abrechnung erhöht werden, aber auch nur auf Basis der Abrechnung. Also nicht unangemessen mehr. Eine Anpassung ist sinnvoll, sonst hat man mit einer hohen Nachzahlung zu rechnen und die Nebenkosten trägt nunmal der Mieter. Mache schriftlich einen Widerspruch mit der Bitte um Begründung. Ich gehe davon aus, dass es ein privater Vermieter ist, weil Wohnungsgesellschaften i.d.R. professioneller sind. Um des lieben Friedens willen, würde ich den Widerspruch freundlich formulieren. Seit ihr euch eh nicht grün, dann förmlich bleiben, wenn ihr dort auch wohnen bleiben wollt.


Caot

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Antwort auf Beitrag von Hausdrache2017

an der Vergleichsmiete, oder bei einem qualifizierten Mietpreisspiegel mit dem.