minuschka
Guten Abend, meine Tochter hatte am 20 Januar Scharlach, wurde mit Penicillin behandelt (10 Tage) und hatte riesiger Stress; zuerst weil die Kita wollte nach 2 Tage sie nicht wieder zunehmen, obwohl sie weder Ansteckungsgefahr noch Symptome zeigte nach dem ersten zwei Behandlungstage. Anderseits die Kinderärztin weigerte sie krank zu melden, da keine Symptome mehr hatte. Die Leiterin der Einrichtung machte mich die Holle heiß, war der Meinung ich sollte mich dann selbst krank machen oder Urlaub nehmen, so musste ich drei Tage Urlaub nehmen. Jetzt hat die Kleine wieder Strepptokkoken A (ohne Scharlacherscheinungen) Sie nimmt Antibiotika schon zwei Tage (gestern und heute) und hat keine Symptome...kann ich persönlich bei Gesundheitsamt der Fall anmelden oder muss ich wieder der Stress mit der Leitung bekommen.???ich zweifelt sehr das unsere Kinderärztin sie krank melden wird da erschein wieder Gesund zu sein und wg. Behandlung nicht mehr ansteckend. Was kann ich machen um der programmierte Auseinandersetzung mit der Kita zu vermeiden??? Ich bedanke mich im Voraus! Mit bestem Grüßen, Roldan Martinez
Scharlach ist eine Meldepflichtige Krankheit und euer Kinderarzt muss euch Krankschreiben.auch er muss es melden. Sonst macht er sich strafbar
Der Fehler liegt hier beim Kinderarzt.
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Hallo, was du machen kannst!? Dein Kind ein paar Tage zu Hause lassen, damit es sich richtig genesen kann. Was hat ein Kind in der Kita zu suchen, wenn es Antibiotika nehmen muss, so mal ihr gerade am Anfang seit.
Entweder verstehe ich die AP nicht, oder ihr?! Nach einer 2 tägigen Antibiotikagabe,kann das Kind durchaus wieder in den Kindergarten gehen, wenn es symptomfrei ist. So war es wohl bei der AP, aber die Kindergarten wollte das Kind nicht nehmen. Um zu Hause bleiben zu können, braucht man die Krankmeldung vom Kinderarzt oder muss eben Urlaub nehmen. Der Kinderarzt wollte keine weitere Krankmeldung ausstellen, da das Kind in seinen Augen gesund genug war. Da der Kindergarten sich weigerte musste sie Urlaub nehmen, was ich auch nicht so toll fände. Jetzt ist das Kind wieder krank und sie sieht sich vor dem gleichen Problem. Eine Lösung habe ich leider auch nicht, da unser Kindergarten nie solche Probleme gemacht hat.
Ich glaube du bist die einzige die meine Situation verstehen kann. Meine Tochter hat gar keine Symptome und freut sich riesig morgen wieder zu Kita gehen. Vielen Dank Himbaer!!! Ich werde selbst mit Gesundheitsamt sprechen.
Der Kinderarzt muss eine Bescheinigung ausstellen, dass das Kind nicht mehr ansteckend ist. Damit darf das Kind in den Kiga. Evtl. Kostet die Bescheinigung was. Dennoch würde ich mein Kind eine Woche daheim lassen. Lg. Philo
Ein Attest bei Streptokokken A(Scharlach, Rachen-Mandeln-Entzundung...) ist nicht notwendig zumindest in unsere Kita, anderes wäre bei Tuberkulose, Hepatitis, Pertussis usw. Was nicht den Fall ist
Per Infektionsschutzgesetz ist Scharlach meldepflichtig. Das gilt sowohl für dich als Sorgeberechtigte als auch die Kita und den Kinderarzt. Dementsprechend muss auch eine Gesundschreibung vorgelegt werden.
Unser KiA sagt, dass das Kind solange die Einrichtung nicht besuchen darf, solange es Antibiotikum nimmt. Finde ich auch richtig so, denn auch wenn es dem Kind besser geht, nimmt es ein starkes Medikament, welches Einfluss auf Reaktionsvermögen, Verhalten etc hat. Zudem tötet ein Antibiotikum nicht nur die schlechten Bakterien, sondern auch die guten im Darm und damit ist das Immunsystem außer Gefecht gesetzt und das Kind wird leichter wieder mit neuen Krankheiten angesteckt. Kind 1 hat hier aktuell dasselbe. Penicillin von Ende Januar bis 5.2. Rückfall am 8.2. Weil das Penicillin das falsche war und nicht half. Seitdem wieder Antibiotikum und noch bis Freitag. Solange wird auch nicht die Einrichtung besucht.
Nach zwei Tagen kann ein Kind das wirklich Scharlach hat niemals wieder gesund sein.
Hallo ich war gerade ganz überrascht, dass Scharlach meldepflichtig ist, ABER das gilt nur in einigen Bundesländern. https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Meldepflichtige_Krankheiten/Meldepflichtige_Krankheiten_Erreger.pdf?__blob=publicationFile Viele Allgemeinmedizinern benennen einen Streptokokkeninfekt ohne Labornachweis als Scharlach, wobei nur ganz wenige Stämme (2 von 40?? das weiß ich nicht mehr genau) Scharlach verursachen. Früher war das auch bei uns in Bayern meldepflichtig und ich war damals schwer krank. Heute darf das Kind in BY nach zweitägiger Antibiotikumgabe (antibiogrammgerecht) wieder in den Kindergarten/Schule, sofern das Kind symptomfrei ist. Attest wird zumindest in BY nicht benötigt, außer der KIGA hat das in seiner Satzung stehen. Vielleicht wäre es manchmal wünschenswert es wäre vorgeschrieben, da es auch viele unvernünftige Eltern gibt, die halbkranke Kinder (das gilt auch für andere Erkrankungen) in den KIGA bringen. Gute Besserung
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