32+4
dilemma, wenn man die nicht ausbezahlt bekommt und abbummeln "darf" man sie dann (wenn überhaupt) nur nach den wünschen des AG.
1mal die woche 2-3 stunden abbummeln
auf meinem zeitkonto sind über 250 stunden und der laden macht hier nächstes jahr dicht.
die bekomme ich so ja nie abgebummelt.
unklarheit besteht auch noch bei den urlaubstagen.
20 tage wurde im forum gesagt...aber eigentlich müßten es ja doch 24 sein. laden hat 6 tage die woche offen und samstags mußte ich auch schon im laden sein.
wie dem auch sei, ich habe erst 5 tage urlaub genommen, bleiben also noch viele übrig. die ich aber zeitglich gar nicht nehmen kann, auszahlung gibt es da aber auch nicht.
was macht man jetzt, wenn man die überstunden nicht abbummeln kann (in angemessener form bei den vielen stunden!), weil der hef das nicht genehmigt?!
ich soll mir sachen aus dem laden aussuchen als ausgleich...äh..das will ich aber nicht, kann ich gar nicht gebrauchen
und müde bin ich auch noch
Also du hast, spätestens bei Schließung des Ladens/Ende des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf Auszahlung der Urlaubstage und Überstunden. Hoffentlich ist das deinem Chef/der Personalabteilung so klar. Bis dahin kann tatsächlich der Betrieb bestimmen in welcher Form die Überstunden 'vergütet' werden. Das mit dem Urlaub finde ich ein Unding denn der steht dir ja nicht zur Deko auf dem Arbeitsvertrag zu. Da würde ich doch mehr auf meinen Chef einwirken. Viel Glück Natalie
Wenn du die Stunden nicht abbummeln kannst und Urlaub auch nicht drin ist - soll er sie dir auszahlen - fertig. Das du dir Klamotten aus dem Geschäft als Gegenzug nimmst - sorry, aber ich darf kurz lachen? Bestehe auf eine Auszahlung, da alles andere ja nicht möglich zu sein scheint. Ganz ehrlich 36 ... ich frage mich oftmals was in dem Kopf deines Chefs vor sich geht ...
bei einer auszahlung, würde er mind. 70% der ÜS wegfallen lassen, hieß es. man braucht gar kein großes mathegenie sein um zu erkennen, daß ich nach seinem plan die ÜS nie abgebummelt bekomme. alles danach würde im rechtsstreit enden müßen. auerdem kann es nicht sein, daß man 40stunden pro woche ackert und regelmäßig über 10stunden die woche mehr arbeitet bei meinem kleinen gehalt. da gab es ja etliche urteile. er will sie nicht auszahlung. abbummeln darf ich jetzt, aber nach seinen vorstellungen und dann bleibe ich weiter auf gut 200 ÜS sitzen. plus die, die noch kommen werden
warum sollen 70% wegfallen???
Bei uns gibts ja die Arbeiterkammer die hilft in solchen Fällen, gibts bei euch auch so ne stelle wo man sich als AN hinwenden kann, DAS würde ich auf alle Fälle tun
weil er einfach kein geld zahlen will
Wegen Urlaub... ich arbeite laut Teilzeit-Vertrag 15 Std. die Woche (meist werden es mehr), habe eine 6 Tage Woche und bin über 30, bekomme daher 36 Tage Urlaub *freu* :-) Überstunden bekomme ich immer komplett im Folgemonat mit ausbezahlt :-)
Wie gehts dann nächstes Jahr weiter? Wirst Du in eine andere Filiale versetzt oder musst Du ganz gehen? Hab grad nicht auf dem Schirm, was das für ein Laden ist, wo Du arbeitest. Ansonsten würde ich mich wohl mal beim Arbeitsgericht beraten lassen. Das ist kostenlos. Ich hab das schon 2mal hinter mir. 1mal gings um ein Arbeitszeugnis, das der frühere AG nicht ausstellte und 1mal um nicht gezahlten Lohn.
Naja... Aber wenn es Dir zusteht wird er es wohl machen müssen?? Du mußt nur gut dokumentieren wann Du wieviel gearbeitet hast.. Hol Dir hilfe alleine kriegste das sicher nicht geregelt mit ihm..
gibt nur 1 laden er schließt und es ist unbekannt, wann die neueröffnung erfolgt und wer danach übernommen wird.
wöchentliche doku liegt ihm vor, hat er auch nichts einzuwenden gehabt. ebenfalls wissen ja alle kollegen bescheid. freitag sagte ich, daß ich dann erstmal nur bis mittag arbeite. dazu hat er nur genickt "OK". aber schriftlich habe ich da nix alleine geregelt bekomme ich das sicher nicht hin. gibt ja soo viele sachen, bei denen er ein wirklich (sorry) falsches rechtsverständnis hat
Ich denke/hoffe Du hat auch Kopien der Sachen die du ihm vorgelegt hast?? Nimm das Zeug und wende dich ans Arbeitsgericht?? Ist das die zuständige Stelle...
ja, habe ich von ende märz bis jetzt über 250 mehrstunden das ist viel zu viel :-(
Da wirst Du ganz schön ausgenutzt...
Wenn Du wenigstens ausbezahlt bekämst oder Zeitausgleich aber so...geht gar nicht neee
Ich will bei einer Auszahlung nur 30% auszahlen?! Entschuldige, aber hat der noch alle Tassen im Schrank? Da würde ich Notfalls vors Arbeitsgericht gehen, damit ich mein Geld, was ich erarbeitet habe und das mir zusteht, bekomme. Wenn er jetzt schließt und ggf. irgendwann mal den Laden wiedereröffnet - würde ich, bei dem Wissen, was ich hier von dir habe, unter Garantie dort nicht wieder arbeiten wollen - und wenn der nächste Job 100km weiter wäre.
Hast du deine erarbeiteten Stunden schriftlich? Alle? Falls ja: nehmen, die Überstunden schriftlich als Auszahlung festsetzen und, wenne er dir eine absage gibt, das schriftlich geben lassen - damit dann zum Arbeitsgericht.
das problem an der ganze sache ist aber auch, wie bekomme ich von ihm irgendwas schriftlich? er sagt nur mündlich etwas bekomme schriftlich keine "bestätigung" o.ä. zum thema überstunden abbummeln, auszahlen etc... wie man das dann nachher alles vorm arbeitsgericht beweisen kann, ist auch unklar. jedenfalls mir bislang hatte ich aber auch immer glück. solche probleme mit AG kenne ich vom hörensagen
Ich würde primär denken, du solltest dir einen Beratungstermin beim Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht *gönnen*. Wenn das aus irgendwelchen Gründen nicht geht, dann googel die zuständige Gewebeaufsichtsbehörde (*Gewebeaufsicht*) deines Bundeslandes und schreib die via Mail an. Schilder dein Problem und dann würd ich abwarten... LG
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