Mitglied inaktiv
Ich habe gestern mit einer anderen Mutter gesprochen, ihre Tochter wird dieses Jahr eingeschult.
Ich habe letzte Woche die "Einladung" zur Anmeldung bekommen, sagte der Überbringerin, dass sie es eigentlich wieder mitnehmen könnte, da es für uns nicht zu trifft, da mein Sohn erst 5 geworden ist und keine Regelschule besuchen wird.
Die Dame meinte ich muß trotzdem kommen, er sei schließlich ein Kann-Kind.
Jetzt aber die Blöde Frage:
Die Anmeldung ist für "schulpflichtige" Kinder und mein Sohn ist ein Kann-Kind. Muß ich dann hin?
Weil eigentlich hätte ich da einen anderen Termin.
Und selbst wenn ich hingehe, ich melde ihn nicht an! Muß ich dann zum Gesundheitsamt wegen der "Schulfähigkeitsuntersuchung"?
Ich glaub wenn, ich nochmal zu der Ärztin muß, dreh ich der den Hals um , ausser ich wäre dann wieder bei ner anderen, dann ist es wieder was anderes, aber den Namen der Ärztin weiß ich erst wenn ich dann den Termin habe
Das ist in jedem Bundesland anders... Wer war denn die "Dame", die die Einladung überracht hat? Wenn die Schule meint, man muss da erscheinen, würde ich das auch machen, zur Not ruf an und frag nach. Alles, was die Schulpflicht angeht, sollte man in diesem Lande lieber nicht auf die leichte Schulter nehmen, sonst handelt man sich potentiellen Ärger ein. Meine Tochter war auch ein Kann-Kind, zur Einschulungsuntersuchung musste sie nicht, aber bei der Schule vorstellen (das hatte aber nichts mit der Anmeldung an sich zu tun, bei uns werden alle 4/5jährigen dort vorgestellt ähnlich einer U).
Hallo! Unser Niklas (jetzt 6Jahre alt) war letztes Jahr ein Kann -Kind und für mich war es einfach klar ,das wenn er die Chance hat noch ein Jahr im KiGa zu bleiben dann soll er das auch tun -alleine wegen der Reife die man einfach zum Schulanfang erwartet.Da wir vorhatten umzuziehen telefoniert ich von vornherein mit der "neuen" Schule und erklärte ihnen die Situation,daraufhin bekam ich ein Schreiben zugeschickt das mußte ich ausfüllen und wieder zurück schicken.Somit war die Sache erledigt!Kein persönliches erscheinen ,keine SPZ -Untersuchung,etc...! Ein Jahr später: Niklas hat die Schulanmeldung und die Test´s dazu mit bravour bestanden und kommt heuer -ohne wenn und aber -in die Schule.Ich muß auch sagen,er ist jetzt soweit und freut sich wie ein Schnitzel drauf. Mitllerweile muß man -egal ob das Kind eingeschult oder zurückgestellt wird-persönlich mit dem Kind an diesem Tag erscheinen,dann werden die Formalitäten aufgenommen und das wars.Wenn man ein Kann-Kind hat ist es bei uns kein Problem er einfach zurückzustellen,wenn man aber ein Muß-Kind hat dann braucht man schon ein ärztliches Attest und eine Bescheinigung von der SPZ,zumindest bei uns in Bayern ist das so. Gruß Steffi
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